Reverse Charge Österreich 2026: Wann + Wie + Beispiele

everbill Reverse Charge Österreich 2026 § 19 UStG innergemeinschaftlich

Unter Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld) versteht man in Österreich, dass bei bestimmten Umsätzen nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführt. Rechtsgrundlage sind § 19 Abs. 1a UStG (Bauleistungen, Schrott, Mobilfunk) und § 19 Abs. 1 UStG (B2B-Leistungen mit Auslandsbezug).

In der Praxis bedeutet das: Die Rechnung wird netto ausgestellt, ohne USt-Ausweis, mit einem Pflichthinweis zur Umkehr der Steuerschuld.

Wann gilt Reverse Charge in Österreich?

Die zwei wichtigsten Fallgruppen:

  • § 19 Abs. 1a UStG — Bauleistungen im Inland: Die Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über, wenn dieser selbst üblicherweise Bauleistungen erbringt (mehr als 50 % Bau-Umsatz) oder explizit damit beauftragt ist. Ebenso bei Schrott-Lieferungen und Mobilfunk.
  • § 19 Abs. 1 UStG — B2B-Leistungen ins Ausland: Erbringt ein österreichischer Unternehmer eine Leistung an einen Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, geht die Steuerschuld auf den Empfänger über ("innergemeinschaftliche sonstige Leistung").

Details zur Abgrenzung liefert die BMF-Fachinformation zu Bauleistungen sowie die WKO-Übersicht zu B2B-Dienstleistungen.

Pflichtangaben auf der Reverse-Charge-Rechnung

Eine RC-Rechnung muss folgende Elemente enthalten:

  • UID-Nummer beider Parteien — Leistungserbringer und Leistungsempfänger
  • Kein USt-Ausweis — nur Nettobetrag
  • Hinweis auf Umkehr der Steuerschuld — zulässig sind drei gleichwertige Formulierungen:
    • "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers"
    • "Reverse Charge"
    • "Umkehr der Steuerschuld"
  • Ansonsten alle Pflichtangaben nach § 11 UStG (fortlaufende Nummer, Datum, Leistungsbeschreibung etc.)

Beispiel: Rechnung mit Reverse Charge

Rechnung Nr. 2026-042
Datum: 16.04.2026

Leistungsbeschreibung: Installationsarbeiten Büroneubau, 40 Stunden
Leistungszeitraum: 01.–15.04.2026
Nettobetrag: 3.200,00 EUR
Umsatzsteuer: — (Reverse Charge)
Gesamtbetrag: 3.200,00 EUR

Hinweis: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 19 Abs. 1a UStG).

UID Leistungserbringer: ATU12345678
UID Leistungsempfänger: ATU87654321

Für die technische Umsetzung hilft eine strukturierte Rechnungsvorlage, die den RC-Hinweis als Pflichtfeld führt.

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UVA-Meldung: Welche Kennzahlen?

Reverse-Charge-Umsätze werden in der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) gemeldet:

  • KZ 057 — Steuerschuld als Leistungsempfänger (nur der USt-Betrag)
  • KZ 066 — Vorsteuerabzug aus RC-Eingang (gleiche UVA, wenn vorsteuerabzugsberechtigt)
  • KZ 021 — der leistende Unternehmer trägt den RC-Umsatz ein

Bei korrektem Vorsteuerabzug ist der RC-Vorgang ergebnisneutral für den Empfänger — nur eine Verbuchung, keine Zahlung.

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Häufige Fragen

Wann gilt Reverse Charge?

In Österreich vor allem bei Bauleistungen im Inland an Bauunternehmer (§ 19 Abs. 1a UStG) sowie bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU (§ 19 Abs. 1 UStG). Weitere Fälle: Schrott, Mobilfunk-Lieferungen.

Welche Pflichtangaben braucht eine RC-Rechnung?

UID beider Parteien, kein USt-Ausweis (nur Nettobetrag), Pflichthinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" (oder "Reverse Charge" / "Umkehr der Steuerschuld") sowie alle Standardangaben nach § 11 UStG.

Was ist mit der UID-Nummer?

Beide Parteien müssen eine UID angeben. Bei EU-Auslandsgeschäften sollte die UID des Empfängers vor Rechnungsstellung im EU-VIES geprüft werden — eine ungültige UID führt zum Verlust der Steuerbefreiung.

Wie wird Reverse Charge in der UVA gemeldet?

Als Empfänger: KZ 057 (Steuerschuld) und KZ 066 (Vorsteuerabzug bei Berechtigung). Als Leistender: KZ 021. Bei vorsteuerabzugsberechtigten Empfängern ist der Vorgang in Summe ergebnisneutral.

Was passiert, wenn ich den RC-Hinweis vergesse?

Ohne den Pflichthinweis gilt die Rechnung als formell unvollständig. Das Finanzamt kann den Vorsteuerabzug beim Empfänger versagen. Empfehlung: sofort korrigierte Rechnung ausstellen und den Hinweis nachtragen.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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