Eine Rechnung online schreiben heißt: Du gibst Kundendaten, Leistung und Betrag einmal ein — Pflichtangaben, USt-Berechnung und Nummerierung übernimmt die Software. Gegenüber Word oder Excel spart das im Schnitt mehrere Minuten pro Rechnung, und die häufigsten Formfehler passieren erst gar nicht. Was 2026 in Österreich auf jede Rechnung gehört und wie du sie in wenigen Klicks online erstellst, liest du hier.
Was gehört auf jede Rechnung? (Pflichtangaben in Österreich)
Fehlt eine Pflichtangabe, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug beim Empfänger verweigern — für dich als Aussteller heißt das oft eine Rechnung mehr, weil der Kunde eine Korrektur verlangt. § 11 UStG schreibt neun Angaben zwingend vor:
| Pflichtangabe | Beispiel / Hinweis |
|---|---|
| Name & Anschrift des leistenden Unternehmens | Vollständige Firmenanschrift, kein Postfach |
| Name & Anschrift des Kunden | Bei Unternehmern: Firmenanschrift, nicht Privatadresse |
| Menge und Bezeichnung der Leistung | Konkret genug, um die Leistung eindeutig zu erkennen |
| Leistungsdatum | Tag der Lieferung oder Leistungszeitraum |
| Entgelt | Nettobetrag, aufgeschlüsselt nach Steuersatz |
| Steuersatz & Steuerbetrag | 20 %, 13 % oder 10 % — oder Hinweis auf Steuerbefreiung |
| Ausstellungsdatum | Tag, an dem die Rechnung geschrieben wird |
| Fortlaufende Rechnungsnummer | Einmalig, lückenlos nachvollziehbar |
| UID-Nummer | Deine UID immer bei B2B; die des Kunden ab 10.000 EUR Rechnungsbetrag |
Für Rechnungen bis 400 EUR brutto reicht eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung (§ 11 Abs 6 UStG) — Name des Kunden und UID-Nummer entfallen dann. Bist du Kleinunternehmer (Jahresumsatz bis 55.000 EUR brutto, Stand 2026), verzichtest du auf den Steuerausweis und ergänzt stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG.
Pflichtangaben automatisch statt von Hand
everbill trägt Rechnungsnummer, USt-Satz und Kleinunternehmer-Hinweis automatisch ein — du musst dir die neun Punkte oben nicht mehr merken.
Manuell vs. online: Was ist der Unterschied?
Word- und Excel-Vorlagen wirken auf den ersten Blick kostenlos und einfach. Nur: Die Nummerierung, den USt-Satz und die Ablage übernimmt dabei niemand für dich. Das machst du bei jeder einzelnen Rechnung von Hand, wieder und wieder.
| Kriterium | Word / Excel | Online-Software (z. B. everbill) |
|---|---|---|
| Pflichtangaben | Manuell nachtragen, Fehlerrisiko hoch | Automatisch vorausgefüllt |
| Rechnungsnummer | Selbst mitzählen | Fortlaufend automatisch vergeben |
| USt-Berechnung | Formel selbst bauen | 20 %/13 %/10 % automatisch berechnet |
| Kleinunternehmer-Hinweis | Text jedes Mal einfügen | Mit einem Klick aktivierbar |
| Ablage & Wiederauffindbarkeit | Ordner-Chaos auf dem eigenen Rechner | Zentral gespeichert, jederzeit abrufbar |
| Zeitaufwand pro Rechnung | 5–10 Minuten | 1–2 Minuten |
So schreibst du eine Rechnung online in 3 Schritten
Schritt 1: Kunde und Leistung erfassen
Du legst den Kunden einmal an. Name, Anschrift und bei B2B die UID-Nummer speichert die Software und schlägt sie bei der nächsten Rechnung automatisch wieder vor. Die Leistung beschreibst du in ein bis zwei Sätzen, Menge und Einzelpreis trägst du ein.
Schritt 2: Steuersatz und Betrag prüfen
Netto-, USt- und Bruttobetrag berechnet die Software automatisch anhand des gewählten Steuersatzes. Bist du Kleinunternehmer, aktivierst du den Befreiungs-Hinweis mit einem Klick — der Steuerausweis entfällt dann korrekt, ohne dass du selbst daran denken musst.
Schritt 3: Rechnung versenden und im Blick behalten
Die fertige Rechnung bekommt automatisch eine fortlaufende Nummer und ein PDF, das du direkt per E-Mail verschickst. Im Dashboard siehst du danach auf einen Blick, welche Rechnungen offen, bezahlt oder überfällig sind — ohne eigene Excel-Liste nebenher.
Laut internen everbill-Nutzungsdaten erstellen Einzelunternehmer und Kleinbetriebe im Schnitt mehrere Rechnungen pro Monat über die Software — der Großteil davon in unter zwei Minuten pro Beleg (WKO Gründerservice, 2026). Über 40.000 Einzelunternehmen werden jährlich in Österreich gegründet, viele davon schreiben ihre ersten Rechnungen noch von Hand — genau hier setzt der Umstieg auf eine Software an.
Rechnung an Privatkunden vs. Firmenkunden: Was ändert sich?
Die neun Pflichtangaben gelten grundsätzlich für beide Fälle, aber zwei Punkte unterscheiden sich in der Praxis deutlich:
| Punkt | Rechnung an Privatkunden (B2C) | Rechnung an Firmenkunden (B2B) |
|---|---|---|
| UID-Nummer des Kunden | Nicht nötig — Privatpersonen haben keine UID | Pflicht ab 10.000 EUR Rechnungsbetrag |
| Reverse Charge | Kommt nicht vor | Bei bestimmten Leistungen ins EU-Ausland relevant |
| Zahlungsverhalten | Meist sofort oder per Vorkasse | Häufig 14–30 Tage Zahlungsziel üblich |
| Formale Genauigkeit | Wird seltener geprüft | Wird bei Betriebsprüfungen des Kunden mitgeprüft |
Für Firmenkunden lohnt sich deshalb besonders, die eigene UID-Nummer und die Rechnungsnummer konsequent korrekt zu führen. Eine fehlerhafte B2B-Rechnung landet schneller wieder auf deinem Tisch als eine an eine Privatperson.
Was kostet es, Rechnungen online zu schreiben?
Kostenlose Generatoren und Vorlagen gibt es viele — die meisten erstellen eine einzelne PDF-Rechnung, meist ohne automatische Nummerierung, ohne Kundenverwaltung und ohne Archiv über mehrere Jahre — für die eine Rechnung zwischendurch reicht das durchaus. Schreibst du regelmäßig Rechnungen, zahlt sich eine echte Software aus: everbill kannst du 14 Tage kostenlos testen, danach läuft ein monatliches Abo. Der eigentliche Unterschied zum kostenlosen Generator zeigt sich erst über viele Rechnungen hinweg — Kundendaten, Artikel und Steuersätze legst du nur einmal an, statt sie bei jeder neuen Rechnung erneut einzutippen.
Die häufigsten Fehler beim Rechnungen schreiben
Diese Fehler tauchen bei selbst geschriebenen Rechnungen am häufigsten auf. Jeder davon kann dazu führen, dass der Kunde eine korrigierte Rechnung verlangt oder das Finanzamt den Vorsteuerabzug beim Empfänger streicht.
| Fehler | Warum er teuer wird | So vermeidest du ihn |
|---|---|---|
| Rechnungsnummer springt oder wiederholt sich | Verstößt gegen die Pflicht zur fortlaufenden Nummerierung | Software vergibt die Nummer automatisch |
| USt-Satz falsch angesetzt | Zu wenig oder zu viel Steuer ausgewiesen, Korrektur nötig | Steuersatz je Leistung aus einer Liste wählen statt frei eintippen |
| Kleinunternehmer-Hinweis vergessen | Rechnung wirkt wie normale USt-Rechnung, obwohl keine USt geschuldet ist | Hinweis als festen Textbaustein hinterlegen |
| Leistungsdatum fehlt | Eine der neun Pflichtangaben, Rechnung ist formal unvollständig | Pflichtfeld statt Freitext verwenden |
| Rechnungen nur lokal gespeichert | Bei PC-Defekt oder Betriebsprüfung nicht mehr auffindbar | Zentrale, automatische Ablage in der Software |
Wichtig für die Ablage: Rechnungen musst du in Österreich sieben Jahre aufbewahren (§ 132 BAO). Bei Grundstücksleistungen verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 22 Jahre (§ 18 Abs 10 UStG). Eine Software speichert jede Rechnung automatisch für den gesamten Zeitraum — bei Papier oder losen Dateien auf dem eigenen Rechner ist das Risiko höher, dass einzelne Belege verloren gehen.
Fehler entdeckt: Rechnung stornieren statt löschen
Weil jede Rechnungsnummer lückenlos sein muss, darfst du eine bereits ausgestellte Rechnung nicht einfach löschen oder überschreiben — auch nicht, wenn sie erst wenige Minuten alt ist. Der korrekte Weg heißt Stornorechnung (Gutschrift) — diese storniert die fehlerhafte Rechnung buchhalterisch korrekt, danach stellst du die richtige Rechnung mit neuer Nummer aus. Genau dafür bietet everbill eine eigene Storno-Funktion. Die fehlerhafte Rechnung bekommt automatisch den Status „storniert“, die Gutschrift verweist auf die Originalnummer.
Zahlungsfrist und Fälligkeit richtig angeben
Eine Rechnung ohne Zahlungsfrist ist zwar gültig, verzögert aber häufig den Zahlungseingang. Üblich sind 14 bis 30 Tage ab Rechnungsdatum. Fehlt eine Frist, wird die Zahlung nach § 1417 ABGB erst fällig, sobald du den Kunden gesondert dazu aufforderst (Mahnung) — ohne klare Frist auf der Rechnung brauchst du also einen zusätzlichen Schritt, bevor du überhaupt mahnen kannst. Eine ausdrückliche Frist auf der Rechnung erspart dir das.
Häufige Fragen zum Rechnungen schreiben
Welche Angaben muss eine Rechnung in Österreich enthalten?
Neun Pflichtangaben nach § 11 UStG: Name und Anschrift beider Parteien, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, Entgelt, Steuersatz und -betrag, Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer und die UID-Nummer.
Kann ich Rechnungen kostenlos online schreiben?
Es gibt kostenlose Vorlagen und Generatoren, die aber meist keine automatische Nummerierung, Ablage oder Kleinunternehmer-Logik bieten. everbill kannst du 14 Tage gratis testen, danach läuft ein kostenpflichtiges Abo.
Wie schreibe ich als Kleinunternehmer eine Rechnung?
Du verzichtest auf den Steuerausweis und ergänzst stattdessen den Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Alle anderen Pflichtangaben bleiben gleich. Die Kleinunternehmergrenze liegt seit 1.1.2025 bei 55.000 EUR brutto Jahresumsatz.
Ab welchem Betrag brauche ich eine vollständige Rechnung?
Bis 400 EUR brutto reicht eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung ohne Kundenname und UID-Nummer. Darüber gelten alle neun Pflichtangaben.
Muss ich die UID-Nummer meines Kunden auf der Rechnung angeben?
Bei Geschäftskunden (B2B) ja, sobald der Rechnungsbetrag 10.000 EUR übersteigt. Deine eigene UID-Nummer gehört bei B2B-Rechnungen immer drauf.
Was ist der Unterschied zwischen Rechnung und Angebot?
Ein Angebot ist eine unverbindliche Preisauskunft vor der Leistung, eine Rechnung fordert die Zahlung für eine bereits erbrachte Leistung ein und löst die USt-Pflicht aus.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Grundsätzlich sieben Jahre nach § 132 BAO. Bei Rechnungen im Zusammenhang mit Grundstücken verlängert sich die Aufbewahrungsfrist nach § 18 Abs 10 UStG auf 22 Jahre.
Welche Zahlungsfrist soll ich auf der Rechnung angeben?
Üblich sind 14 bis 30 Tage ab Rechnungsdatum. Fehlt eine Frist, wird die Zahlung laut § 1417 ABGB erst mit einer gesonderten Mahnung fällig — eine klare Frist auf der Rechnung erspart dir diesen zusätzlichen Schritt.
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Stand: August 2026. Quellen: WKO, RIS (UStG 1994).
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