Die deutsche Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) gilt seit 1. Januar 2020 und schreibt für elektronische Kassensysteme eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor. In Österreich regelt seit 2016 die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) ein ähnliches, aber technisch anders aufgebautes System. Dieser Artikel erklärt beide Systeme, ihre aktuellen Pflichten 2026 und die wichtigsten Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich.
Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?
Die KassenSichV konkretisiert die technischen Anforderungen aus § 146a Abgabenordnung (AO): Elektronische Aufzeichnungssysteme (Registrierkassen, Kassensoftware) müssen jeden Geschäftsvorfall vollständig, unveränderbar und manipulationssicher protokollieren. Seit 1. Januar 2017 gilt zusätzlich die Einzelaufzeichnungspflicht — jeder einzelne Geschäftsvorfall muss erfasst werden, nicht nur Tagessummen.
Die TSE: Kernstück der KassenSichV
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist ein zertifiziertes Sicherheitsmodul, das jede Kassentransaktion kryptographisch signiert und unveränderbar protokolliert. Zertifiziert wird die TSE vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) — nicht vom Finanzamt.
Es gibt zwei technische Varianten:
- Hardware-TSE — lokales Sicherheitsmodul, meist über SD-Karte oder USB an die Kasse angebunden
- Cloud-TSE — Signatur über einen zertifizierten Cloud-Dienst, relevant vor allem bei Filialsystemen oder Cloud-basierten Kassenlösungen
2026 gibt es keine generellen Übergangsfristen mehr — die TSE-Pflicht ist seit Jahren voll in Kraft. Eine spezielle Regelung betrifft nur EU-Taxameter mit älterer INSIKA-Technik, für die eine Anpassungsfrist bis 1.1.2026 galt.
Belegausgabepflicht (Bonpflicht) in Deutschland
Seit 2020 gilt in Deutschland zusätzlich die Belegausgabepflicht: Betriebe mit elektronischen Aufzeichnungssystemen müssen jedem Kunden einen Beleg ausstellen — unabhängig vom Kaufbetrag. Betroffen sind unter anderem Handel, Gastronomie, Friseure und Taxiunternehmen.
Eine generelle Ausnahme für einzelne Branchen (z.B. Bäckereien) gibt es nicht — Härtefallanträge werden von Finanzämtern nur im Einzelfall geprüft und meist abgelehnt. Wichtig für 2026: Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD (Ende 2025) sieht eine Abschaffung oder Reform der Bonpflicht vor — das ist bisher aber nur eine politische Absicht, kein Gesetz. Die Bonpflicht gilt aktuell weiterhin uneingeschränkt.
Neu seit 2025: Meldepflicht ans Finanzamt
Seit 1. Januar 2025 gilt nach § 146a Abs. 4 AO eine Mitteilungspflicht: Unternehmen müssen ihre elektronischen Aufzeichnungssysteme dem Finanzamt melden — ausschließlich elektronisch über „Mein ELSTER“.
- Vor dem 1.7.2025 angeschaffte Systeme: Meldefrist bis 31.7.2025 (bereits abgelaufen)
- Ab dem 1.7.2025 angeschaffte oder außer Betrieb genommene Systeme: Meldung innerhalb eines Monats
Wer ein Kassensystem 2026 neu anschafft oder austauscht, muss diese Monatsfrist einhalten — die Meldung erfolgt über das Formular „Mitteilungsverfahren nach § 146a AO“ in Mein ELSTER.
Bußgelder bei Verstößen gegen die KassenSichV
Wer ein TSE-pflichtiges System nicht oder nicht richtig verwendet oder schützt, handelt nach § 379 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO ordnungswidrig. Das Gesetz sieht dafür ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR vor (§ 379 Abs. 6 AO), sofern die Handlung nicht bereits als Steuerhinterziehung nach § 378 AO geahndet wird.
Österreich: Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
In Österreich gilt seit 2016 die RKSV, geregelt in § 131b BAO. Die Registrierkassenpflicht greift bei einer Doppelschwelle:
- Über 15.000 EUR netto Jahresumsatz UND
- über 7.500 EUR netto Barumsatz (Bargeld, Bankomat- und Kreditkartenzahlung vor Ort, Gutscheine)
Technisch basiert die RKSV auf einer Signaturerstellungseinheit, die jeden Beleg signiert, und dem Datenerfassungsprotokoll (DEP), das seit 1.4.2017 verpflichtend einen maschinenlesbaren Code (QR-Code) je Transaktion enthält.
Neu ab 1.1.2026:
- Die „Kalte-Hände-Regelung“ für Umsätze im Freien (z.B. Punschstände, Maroni-Verkauf) wurde von 30.000 auf 45.000 EUR netto Jahresumsatz angehoben — bis zu dieser Grenze entfällt die Registrierkassenpflicht.
- Der Beleg bei Barzahlung kann unabhängig vom Rechnungsbetrag digital statt in Papierform ausgegeben werden.
RKSV vs. KassenSichV: Die wichtigsten Unterschiede
Beide Verordnungen verfolgen dasselbe Ziel — manipulationssichere Protokollierung von Kassentransaktionen — setzen es aber technisch unterschiedlich um:
| Unterschied | Österreich (RKSV) | Deutschland (KassenSichV) |
|---|---|---|
| Zertifizierungsstelle | BMF / A-Trust-Infrastruktur | BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) |
| Technisches Prinzip | Signaturerstellungseinheit signiert direkt bei Belegerstellung, QR-Code mit Signatur + Kassen-ID | TSE protokolliert und signiert kryptographisch, QR-Code mit Transaktionsnummer + Zeitstempel |
| Datenspeicherung | Datenerfassungsprotokoll (DEP) wird von der Kasse selbst geführt | Speicherung über die TSE (Hardware oder Cloud), exportierbar für das Finanzamt |
| Umfang der Protokollierung | Barumsätze (inkl. Bankomat-/Kreditkartenzahlung vor Ort) | Alle bilanz- bzw. GuV-relevanten Transaktionen ab dem ersten Buchungsschritt |
Die genaue technische Umsetzung unterscheidet sich in Details je nach Kassensystem — für den Einzelfall lohnt sich immer ein Blick in die Dokumentation des jeweiligen Kassenanbieters.
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Häufige Fragen zu KassenSichV und RKSV
Was ist der Unterschied zwischen KassenSichV und RKSV?
Die KassenSichV ist die deutsche Verordnung und schreibt eine BSI-zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor. Die RKSV ist die österreichische Verordnung und basiert auf einer Signaturerstellungseinheit plus Datenerfassungsprotokoll (DEP). Beide verfolgen dasselbe Ziel — manipulationssichere Kassenaufzeichnung — sind aber technisch unterschiedlich aufgebaut und nicht gegenseitig anerkannt.
Muss ich als österreichisches Unternehmen die deutsche KassenSichV beachten?
Nein. Als österreichisches Unternehmen mit Sitz und Kassenbetrieb in Österreich gilt für dich die RKSV, nicht die deutsche KassenSichV. Die deutsche Verordnung betrifft nur Kassensysteme, die in Deutschland betrieben werden.
Was ist eine TSE und brauche ich sie in Österreich?
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist das deutsche Pendant zur österreichischen Signaturerstellungseinheit. Sie ist ausschließlich für in Deutschland betriebene Kassensysteme relevant. In Österreich brauchst du stattdessen eine RKSV-konforme Signaturerstellungseinheit.
Ist die Bonpflicht in Deutschland 2026 noch in Kraft?
Ja. Der Koalitionsvertrag von CDU/CSU/SPD sieht eine mögliche Abschaffung oder Reform vor, das ist aber bislang nur eine politische Absichtserklärung — kein beschlossenes Gesetz. Die Belegausgabepflicht gilt aktuell weiterhin uneingeschränkt.
Was passiert bei Verstößen gegen die KassenSichV?
Wer ein TSE-pflichtiges System nicht oder nicht richtig verwendet oder schützt, handelt nach § 379 Abs. 1 Nr. 4 und 5 AO ordnungswidrig. Das Gesetz sieht ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR vor (§ 379 Abs. 6 AO), sofern der Verstoß nicht bereits als Steuerhinterziehung geahndet wird.
Was hat sich bei der RKSV 2026 geändert?
Zwei Neuerungen ab 1.1.2026: Die „Kalte-Hände-Regelung“ für Umsätze im Freien wurde von 30.000 auf 45.000 EUR netto Jahresumsatz angehoben. Außerdem kann der Beleg bei Barzahlung unabhängig vom Rechnungsbetrag digital statt auf Papier ausgegeben werden.
Ab wann brauche ich in Österreich überhaupt eine Registrierkasse?
Die Registrierkassenpflicht greift bei einer Doppelschwelle: über 15.000 EUR netto Jahresumsatz UND über 7.500 EUR netto Barumsatz (inkl. Bankomat- und Kreditkartenzahlung vor Ort). Liegst du unter einer der beiden Grenzen, bist du von der Registrierkassenpflicht befreit.
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