Mit einer Selbstanzeige beim Finanzamt wirst du in Österreich straffrei für eine Steuerhinterziehung – aber nur, wenn du sie rechtzeitig (vor Entdeckung oder Prüfungsbeginn), vollständig und mit fristgerechter Nachzahlung einbringst. Rechtsgrundlage ist § 29 Finanzstrafgesetz (FinStrG). So gehst du 2026 Schritt für Schritt vor.
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Was ist eine Selbstanzeige beim Finanzamt?
Eine Selbstanzeige ist die freiwillige Offenlegung einer bereits begangenen Steuerverfehlung gegenüber dem Finanzamt. Sie ist der einzige Weg, um bei einer Abgabenhinterziehung nachträglich noch straffrei zu werden. Straffreiheit heißt: Die im Finanzstrafgesetz vorgesehenen Strafen entfallen – die verkürzten Abgaben samt Zinsen und Zuschlägen musst du aber in jedem Fall nachzahlen.
Warum sich das lohnt, zeigt die Höhe der Strafen: Bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung droht eine Geldstrafe von bis zum Zweifachen des verkürzten Betrags (§ 33 FinStrG). Wurden also z. B. 3.000 € Umsatzsteuer vorsätzlich hinterzogen, sind bis zu 6.000 € Strafe möglich – in schweren Fällen sogar eine Freiheitsstrafe.
Welche Voraussetzungen machen dich straffrei?
Damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt, müssen nach § 29 FinStrG alle diese Punkte erfüllt sein:
| Voraussetzung | Was bedeutet das? |
|---|---|
| Darlegung der Verfehlung | Genau angeben, wer welche Abgabe in welchem Zeitraum wie verkürzt hat. |
| Offenlegung | Alle für die Abgabenberechnung bedeutsamen Umstände offenlegen (Besteuerungsgrundlagen), damit das Finanzamt die richtige Abgabe festsetzen kann. |
| Täterbenennung | Alle Personen nennen, für die Straffreiheit gelten soll. Wer vergessen wird, kann nicht nachträglich benannt werden und bleibt strafbar. |
| Rechtzeitige Entrichtung | Die verkürzten Abgaben fristgerecht nachzahlen (Schadensgutmachung). |
| Rechtzeitigkeit | Vor Tatentdeckung, vor jeder Verfolgungshandlung und vor Beginn einer Prüfung (siehe unten). |
Wichtig: Für ein und dieselbe Abgabe gibt es nur eine strafbefreiende Selbstanzeige. Eine zweite Selbstanzeige zur selben Abgabe wirkt seit 2014 nicht mehr strafbefreiend.
Bis wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Die Selbstanzeige muss rechtzeitig kommen – ist die Tat erst einmal aufgeflogen, ist es zu spät. Straffrei bleibst du nur, solange keiner dieser Sperrgründe eingetreten ist:
- Die Tat wurde bereits ganz oder teilweise entdeckt und das war dir bekannt.
- Gegen dich wurde bereits eine Verfolgungshandlung gesetzt (z. B. Vorladung zur Vernehmung, Hausdurchsuchung).
- Bei einer Außenprüfung (früher Betriebsprüfung): Die Selbstanzeige muss vor Beginn der Prüfung erstattet werden.
Kündigt das Finanzamt eine Prüfung an, tickt die Uhr: Nur wer die Selbstanzeige vor dem Prüfungsbeginn abgibt, bleibt straffrei. Wie so eine Prüfung abläuft, liest du im Beitrag Betriebsprüfung: Ablauf für KMU.
Was kostet eine Selbstanzeige? Die Abgabenerhöhung nach § 29 Abs 6
Erstattest du die Selbstanzeige erst nach Ankündigung einer Prüfung und war die Verfehlung vorsätzlich oder grob fahrlässig, wird zusätzlich eine Abgabenerhöhung fällig. Sie ist gestaffelt nach der Summe der Mehrbeträge:
| Summe der Mehrbeträge | Abgabenerhöhung |
|---|---|
| bis 33.000 € | 5 % |
| über 33.000 bis 100.000 € | 15 % |
| über 100.000 bis 250.000 € | 20 % |
| über 250.000 € | 30 % |
Nur wenn du auch diese Abgabenerhöhung fristgerecht zahlst, tritt die Straffreiheit ein. Wer die Selbstanzeige rechtzeitig vor jeder Prüfungsankündigung abgibt, zahlt keine Abgabenerhöhung – ein starkes Argument, nicht zu lange zu warten.
Wie reichst du eine Selbstanzeige ein?
Eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben, aber du solltest die Selbstanzeige schriftlich einbringen – per Brief, Fax, über FinanzOnline oder als Niederschrift beim Finanzamt. Nicht per E-Mail. Zuständig ist die jeweilige Abgabenbehörde – je nach Abgabe das Finanzamt Österreich oder das Zollamt.
Weil eine Selbstanzeige an formellen oder inhaltlichen Mängeln scheitern kann – selbst wenn du alles offengelegt und nachgezahlt hast – ist das Hinzuziehen eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts dringend zu empfehlen. Eine misslungene Selbstanzeige kostet die Straffreiheit.
Wann musst du die Steuerschuld zahlen?
Die verkürzte Abgabe musst du innerhalb eines Monats entrichten – mit korrekter Verrechnungsweisung, damit das Finanzamt die Zahlung richtig zuordnet. Die Monatsfrist beginnt:
- bei selbst zu berechnenden Abgaben (z. B. USt, Lohnsteuer) mit dem Tag der Selbstanzeige,
- bei bescheidmäßig festgesetzten Abgaben (z. B. Einkommen-, Körperschaftsteuer) mit Zustellung des berichtigten Bescheids.
Kannst du nicht alles auf einmal zahlen, kannst du gleich ein Ratenansuchen (Zahlungserleichterung) stellen – die Laufzeit darf höchstens 2 Jahre betragen. Für die Straffreiheit gilt: Das Ansuchen muss bewilligt werden und du musst die Raten pünktlich zahlen. Gerätst du in Verzug, lebt die Strafbarkeit wieder auf.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Straffreiheit bei Selbstanzeige regelt § 29 FinStrG – Voraussetzung sind Darlegung, Offenlegung, Täterbenennung und rechtzeitige Nachzahlung (BMF).
- Bei Selbstanzeige nach Prüfungsankündigung: Abgabenerhöhung 5 % bis 30 % je nach Mehrbetrag (§ 29 Abs 6 FinStrG).
- Zahlungsfrist 1 Monat, Ratenzahlung bis zu 2 Jahre möglich.
- Pro Abgabe nur eine strafbefreiende Selbstanzeige (seit 2014).
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Häufige Fragen zur Selbstanzeige beim Finanzamt
Macht eine Selbstanzeige wirklich straffrei?
Ja – aber nur, wenn alle Voraussetzungen des § 29 FinStrG erfüllt sind: vollständige Darlegung und Offenlegung, Nennung aller Beteiligten und fristgerechte Nachzahlung der verkürzten Abgaben. Fehlt ein Punkt oder kommt die Anzeige zu spät, bleibt die Strafbarkeit bestehen.
Bis wann ist eine Selbstanzeige möglich?
Solange die Tat noch nicht entdeckt wurde, keine Verfolgungshandlung gegen dich läuft und – bei einer Außenprüfung – der Prüfungsbeginn noch nicht erreicht ist. Nach Ankündigung einer Prüfung musst du die Selbstanzeige vor dem Prüfungsbeginn abgeben.
Was kostet eine Selbstanzeige?
Du zahlst immer die verkürzten Abgaben samt Zinsen nach. Erstattest du die Selbstanzeige erst nach Prüfungsankündigung (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit), kommt eine Abgabenerhöhung dazu: 5 % bis 33.000 €, 15 % über 33.000 €, 20 % über 100.000 € und 30 % über 250.000 € Mehrbetrag.
Kann ich die Selbstanzeige per E-Mail schicken?
Nein. Eine besondere Form ist zwar nicht vorgeschrieben, aber die Selbstanzeige sollte schriftlich per Brief, Fax, über FinanzOnline oder als Niederschrift beim Finanzamt erfolgen – nicht per E-Mail.
Wann muss ich die Steuerschuld zahlen – geht Ratenzahlung?
Grundsätzlich innerhalb eines Monats. Du kannst mit der Selbstanzeige ein Ratenansuchen stellen, die Laufzeit darf höchstens 2 Jahre betragen. Das Ansuchen muss bewilligt werden und die Raten müssen pünktlich bezahlt werden, sonst lebt die Strafbarkeit wieder auf.
Kann ich für dieselbe Steuer zweimal Selbstanzeige erstatten?
Nein. Seit 2014 wirkt für ein und dieselbe Abgabe nur eine Selbstanzeige strafbefreiend. Eine zweite Selbstanzeige zur selben Abgabe bringt keine Straffreiheit mehr.
Brauche ich für eine Selbstanzeige einen Steuerberater?
Vorgeschrieben ist es nicht, aber dringend zu empfehlen. Schon kleine formelle oder inhaltliche Mängel können die Straffreiheit kosten – auch wenn du alles offengelegt und nachgezahlt hast. Ein Steuerberater oder Rechtsanwalt bereitet die Selbstanzeige rechtssicher vor.
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Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei einer konkreten Selbstanzeige unbedingt einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuziehen. Quellen: § 29 FinStrG, § 33 FinStrG, BMF (Finanzstrafverfahren).
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