Mahnfristen Österreich 2026: Gesetzliche Regelung + Vorlage

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Die gesetzliche Mahnung in Österreich kennt keine Mindestfristen — du kannst deinen Kunden bereits am ersten Tag des Zahlungsverzugs mahnen. Verzugszinsen laufen im B2B-Bereich nach § 456 UGB automatisch ab dem ersten Verzugstag (Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte), ohne dass eine Mahnung nötig ist. In der Praxis empfehlen sich 3 Mahnstufen mit je 7–14 Tagen Nachfrist, bevor der Fall an ein Inkassobüro übergeben wird.

Wann tritt Zahlungsverzug in Österreich ein?

In Österreich tritt Zahlungsverzug automatisch ein, sobald das vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsziel überschritten ist — eine Mahnung ist dafür nicht nötig. Die Grundlage regelt § 1334 ABGB in Verbindung mit den handelsrechtlichen Sonderregeln des UGB.

Situation Zahlungsziel Verzug ab
Zahlungsfrist vertraglich festgelegt Laut Vertrag (z. B. 14 oder 30 Tage) Tag 1 nach Fristablauf
Kein Zahlungsziel vereinbart (B2B) Gesetzlich 30 Tage nach Rechnungserhalt Tag 31 automatisch (§ 457 UGB)
Kein Zahlungsziel vereinbart (B2C) Fällig bei Leistungserbringung Nach Mahnung oder Fälligkeit

Wichtig: Eine Mahnung dokumentiert den Verzug und setzt eine neue Frist — sie begründet ihn aber nicht. Verzugszinsen laufen bereits ab dem automatischen Verzugseintritt.

Die 3 Mahnstufen — wie es in der Praxis läuft

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Anzahl der Mahnungen nicht. In der Praxis hat sich ein 3-stufiger Mahnprozess etabliert, der rechtlich abgesichert ist und die Geschäftsbeziehung nicht unnötig belastet.

Beispiel: 30-tägige Zahlungsfrist

Mahnstufe Zeitpunkt Inhalt
1. Zahlungserinnerung Tag 33–35 Freundliche Erinnerung, Nachfrist 7–10 Tage, noch keine Mahngebühr
2. Mahnung Tag 40–45 Verweis auf Verzugszinsen und 40-EUR-Mahnpauschale, Androhung Inkasso
3. Letzte Mahnung Tag 50–55 Forderung aller Kosten, Übergabe an Inkasso oder Anwalt ankündigen

Beispiel: Zahlungsziel 15. Mai

Mahnstufe Zeitpunkt Inhalt
1. Zahlungserinnerung 2. Juni Nachfrist 7 Tage, Hinweis auf laufende Verzugszinsen
2. Mahnung 9. Juni Androhung Inkasso, Aufforderung zur sofortigen Überweisung
Inkasso / Klage ab 15. Juni Übergabe an Inkassobüro oder gerichtliches Mahnverfahren einleiten

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Verzugszinsen in Österreich 2026: Was du verlangen kannst

Verzugszinsen laufen ohne Mahnung ab dem ersten Verzugstag — du musst sie aber aktiv in der Mahnung geltend machen, damit der Schuldner sie zahlt.

Vertragspartner Zinssatz Rechtsgrundlage
B2B (Unternehmer zu Unternehmer) Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte p.a. (halbj. angepasst, aktuell: OeNB) § 456 UGB
B2C (Unternehmer zu Verbraucher) 4 % p.a. (sofern kein anderer Satz vereinbart) § 1333 ABGB
Vereinbarter Zinssatz Laut Vertrag oder AGB (innerhalb gesetzlicher Grenzen) § 1333 Abs. 2 ABGB

Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Österreichische Nationalbank (OeNB) halbjährlich zum 01.01. und 01.07. Trage immer den aktuellen Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte in deine Mahnungen ein und vermerke das Datum (Stand H1/H2 JJJJ).

Mahnpauschale von 40 EUR: Was steckt dahinter?

Bei Unternehmergeschäften (B2B) hast du nach § 458 UGB Anspruch auf eine pauschale Schadenersatzzahlung von 40 EUR, wenn dein Schuldner in Zahlungsverzug gerät — unabhängig davon, ob dir tatsächlich Mahnkosten entstanden sind. Diese Pauschale kommt zusätzlich zu den Verzugszinsen.

Achtung: Die 40-EUR-Pauschale gilt nur für Unternehmergeschäfte (B2B) — nicht für B2C-Geschäfte mit Verbrauchern. Empfehlenswert ist, Mahngebühren und Inkassokosten bereits in den AGB zu verankern.

Muss ich dreimal mahnen, bevor ich klage?

Nein — das ist ein weit verbreiteter Irrtum. In Österreich bist du nicht verpflichtet, vor einer Klage zu mahnen. Du kannst deinen Schuldner am ersten Verzugstag klagen. Die 3-Stufen-Mahnung ist Handelsbrauch, keine gesetzliche Pflicht.

In der Praxis empfiehlt sich der stufenweise Mahnprozess, weil:

  • Gerichte bei einem Mahnnachweis günstiger urteilen (dokumentiertes Mahnwesen)
  • Inkassobüros eine vollständige Mahnhistorie verlangen
  • Viele Kunden schlicht vergessen haben — ein Telefonat löst 60–70 % aller Mahnfälle

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Häufige Fragen zu Mahnfristen und Verzugszinsen

Ab wann darf ich in Österreich mahnen?

Du darfst ab dem ersten Tag des Zahlungsverzugs mahnen — also sobald die vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist. Eine Wartezeit gibt es nicht. In der Praxis sendet man die erste Zahlungserinnerung nach 3–5 Tagen, um Überweisungsverzögerungen zu berücksichtigen.

Wie hoch sind die Verzugszinsen B2B in Österreich 2026?

Im B2B-Bereich gilt nach § 456 UGB: aktueller Basiszinssatz + 8 Prozentpunkte pro Jahr. Der Basiszinssatz wird von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) halbjährlich zum 01.01. und 01.07. veröffentlicht und ist auf oenb.at abrufbar. Im B2C-Bereich gelten gesetzlich 4 % p.a. nach § 1333 ABGB, sofern kein anderer Satz vereinbart wurde.

Muss ich dreimal mahnen, bevor ich klage?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. In Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Mahnung vor einer Klage. Du kannst am ersten Verzugstag sofort gerichtliche Schritte einleiten. Drei Mahnstufen sind Handelsbrauch und sinnvoll für die Dokumentation, aber keine Rechtspflicht.

Was ist die Mahnpauschale und wie hoch ist sie?

Nach § 458 UGB hast du im B2B-Bereich Anspruch auf eine Schadenersatz-Pauschale von 40 EUR, wenn dein Geschäftspartner in Zahlungsverzug gerät. Diese Pauschale kommt zusätzlich zu den Verzugszinsen und gilt unabhängig davon, ob dir Kosten entstanden sind. Im B2C-Bereich gilt diese Pauschale nicht.

Was muss eine rechtswirksame Mahnung enthalten?

Eine wirksame Mahnung enthält: Rechnungsnummer und -datum, den exakten offenen Betrag, eine konkrete Nachfrist mit Datum, die Höhe der Verzugszinsen (Basiszinssatz + 8 PP, B2B), den Hinweis auf die 40-EUR-Mahnpauschale (B2B) und — ab der 2. Mahnung — die Androhung weiterer rechtlicher Schritte. Je konkreter, desto weniger Spielraum hat der Schuldner.

Wie lange kann ich Forderungen einklagen (Verjährung)?

In Österreich beträgt die Verjährungsfrist für handelsrechtliche Forderungen in der Regel 3 Jahre (§ 1486 ABGB), gerechnet ab dem Tag der Fälligkeit. Mahnungen allein unterbrechen die Verjährung nicht — erst eine Klage oder ein schriftliches Anerkenntnis des Schuldners tut das.

Kann ich Inkassokosten vom Schuldner zurückfordern?

Ja, im B2B-Bereich kannst du notwendige und angemessene Inkassokosten vom Schuldner verlangen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Empfehlenswert: Inkassokosten bereits in den AGB verankern. Im B2C-Bereich begrenzt das Inkassoentgelt-Gesetz die erstattungsfähigen Kosten.

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Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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