Bist du noch Kleinunternehmer:in oder schon umsatzsteuerpflichtig? Trag deinen erwarteten oder bisherigen Jahresumsatz ein – der Kleinunternehmergrenze-Rechner zeigt dir sofort per Ampel, ob du unter der 55.000-Euro-Grenze bleibst, im Toleranzbereich bist oder die Grenze bereits überschritten hast.
Kleinunternehmergrenze berechnen
Reines Rechenwerkzeug, läuft nur in deinem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Keine Steuerberatung; die Grenze gilt für das gesamte vereinbarte Entgelt aller unternehmerischen Tätigkeiten einer Person, nicht pro Tätigkeit.
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Wie funktioniert die Kleinunternehmergrenze in Österreich?
Seit 1. Jänner 2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 Euro brutto Jahresumsatz (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Bleibst du darunter, stellst du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus – du musst dafür aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer aus deinen Eingangsrechnungen abziehen.
Überschreitest du die Grenze, gibt es eine Toleranzregel: Liegt der Umsatz um maximal 10 % über der Grenze (also bis 60.500 Euro), bleibt die Kleinunternehmerregelung für das laufende Jahr noch anwendbar. Erst der Umsatz, mit dem du die 60.500-Euro-Marke überschreitest, wird umsatzsteuerpflichtig. Übersteigst du die Toleranzgrenze von 60.500 Euro, entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend ab genau dem Umsatz, mit dem die 55.000-Euro-Grenze überschritten wurde.
Wichtig: Maßgeblich ist das gesamte vereinbarte Entgelt aus allen unternehmerischen Tätigkeiten einer Person zusammengerechnet – nicht pro Auftrag oder Kunde. Ausführliche Erklärung inklusive Sonderfällen (Verzicht auf die Regelung, Vorjahresvergleich, EU-Kleinunternehmerregelung): Kleinunternehmerregelung Österreich.
Häufige Fragen zum Kleinunternehmergrenze-Rechner
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
Die Kleinunternehmergrenze liegt seit 1. Jänner 2025 bei 55.000 Euro brutto Jahresumsatz und gilt unverändert auch 2026 (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
Was passiert, wenn ich die Grenze leicht überschreite?
Bis zu einer Überschreitung von 10 % (also bis 60.500 Euro) greift die Toleranzregel: Du bleibst für das laufende Jahr Kleinunternehmer:in. Erst der Umsatzanteil ab 60.500 Euro wird steuerpflichtig, und bei Überschreiten der Toleranzgrenze entfällt die Befreiung rückwirkend ab dem Umsatz, der die 55.000-Euro-Grenze erstmals überschritten hat.
Zählt der Umsatz brutto oder netto?
Maßgeblich ist das gesamte vereinbarte Bruttoentgelt – eine fiktive Umsatzsteuer wird nicht herausgerechnet, auch wenn du als Kleinunternehmer:in ohnehin keine USt ausweist.
Kann ich freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Ja. Wenn du zum Beispiel vorsteuerabzugsberechtigt sein willst (etwa bei hohen Investitionen), kannst du beim Finanzamt zur Regelbesteuerung optieren. Das bindet dich für mindestens 5 Jahre.
Gilt die Grenze pro Gewerbe oder pro Person?
Pro Person. Übst du mehrere unternehmerische Tätigkeiten aus, werden alle Umsätze zusammengerechnet – nicht jede Tätigkeit hat eine eigene 55.000-Euro-Grenze.
Stand: August 2026 — Kleinunternehmergrenze (55.000 Euro brutto) und Toleranzregel (10 %, max. 60.500 Euro) laut aktueller Rechtslage Österreich, § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.
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