E-Signatur auf PDF-Rechnung (Österreich): Pflicht oder nicht?

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Eine elektronische Signatur auf PDF-Rechnungen ist in Österreich für den normalen B2B- und B2C-Alltag nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist laut § 11 Abs. 2 UStG die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung — wie dieser Nachweis geführt wird, ist offen.

Rechtsgrundlage für elektronische Signaturen in der EU: eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 + nationales Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG).

Die drei erlaubten Wege nach § 11 UStG

Das österreichische UStG nennt drei konkrete Varianten für elektronische Rechnungen:

  1. Qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS — höchster Standard, rechtssicher, braucht Zertifikat
  2. EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) mit vereinbartem Austauschformat
  3. Innerbetriebliches Kontrollverfahren — ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung (am häufigsten in der Praxis)

Die meisten EPU und KMU nutzen Variante 3: Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail ist völlig ausreichend, solange der innerbetriebliche Prüfpfad nachvollziehbar dokumentiert ist.

Innerbetriebliches Kontrollverfahren — in der Praxis

Das klingt bürokratisch, ist aber einfach gelebter Alltag:

  • Rechnung wird einem konkreten Auftrag/Lieferschein zugeordnet
  • Leistung und Betrag werden überprüft
  • Rechnung wird im Buchhaltungssystem erfasst und bezahlt
  • Beleg-Archiv (digital oder Papier) ermöglicht Nachverfolgung

Wer eine vorbereitende Buchhaltung führt und Belege systematisch ablegt, erfüllt das Kontrollverfahren automatisch.

Wann ist eine qualifizierte Signatur sinnvoll?

Bei Sonderfällen:

  • Öffentliche Aufträge (B2G) — viele Behörden verlangen strukturierte e-Rechnungen nach ebInterface 6.0 oder Peppol
  • Internationale Kunden mit strengen Compliance-Vorgaben
  • Hochregulierte Branchen (Banken, Versicherungen, Pharma)

Für den klassischen EPU-Alltag ist das nicht nötig.

Aufbewahrung elektronischer Rechnungen

Elektronische Rechnungen müssen 7 Jahre lesbar archiviert werden (§ 132 BAO), bei Grundstücken 22 Jahre. Details dazu: BAO-Aufbewahrungspflichten. Papier-Ausdruck ersetzt die Archivierung nicht: Das Original ist das elektronische PDF.

PDF signieren — so geht’s technisch

Wenn eine qualifizierte Signatur gebraucht wird:

  • ID Austria / Handy-Signatur — qualifizierte Signaturen direkt für Privatpersonen und Unternehmer
  • Gewerbliche Signatur-Provider wie A-Trust, Globaltrust
  • Adobe Acrobat, DocuSign, sproof für PDF-Signatur-Workflow

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Häufige Fragen zur E-Signatur auf PDF-Rechnungen

Muss ich meine PDF-Rechnung signieren?

Nein. § 11 UStG lässt das „innerbetriebliche Kontrollverfahren“ zu — eine nachvollziehbare Zuordnung zwischen Rechnung und Leistung reicht.

Reicht eine einfache PDF per E-Mail?

Ja, im B2B- und B2C-Alltag. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Prüfpfad (Bestellung, Lieferung, Zahlung, Archivierung).

Wann brauche ich eine qualifizierte Signatur?

Bei öffentlichen Aufträgen, internationalen Compliance-Anforderungen und hochregulierten Branchen. Für EPU im Alltag meist nicht nötig.

Wie lange muss ich die PDF-Rechnung aufbewahren?

7 Jahre elektronisch lesbar (§ 132 BAO). Bei Grundstücken 22 Jahre. Das PDF ist das Original — Ausdruck ersetzt nicht das digitale Archiv.

Wie erstelle ich eine qualifizierte Signatur?

Über ID Austria (ehem. Handy-Signatur), A-Trust, Globaltrust oder gewerbliche Provider wie sproof, DocuSign, Adobe Sign.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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