Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit 2026: Anspruch & AMS

Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit

Du warst selbständig und stehst nun vor dem Ende deiner unternehmerischen Tätigkeit? Die Frage, ob und wie du Arbeitslosengeld nach der Selbständigkeit beziehen kannst, beschäftigt viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich. Dieser Ratgeber erklärt die aktuellen Regelungen 2026 — von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung über die Anspruchsvoraussetzungen bis zur Zuverdienstgrenze beim AMS.

Haben Selbständige Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Grundsätzlich ja — allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Selbständige in Österreich (Gewerbetreibende, Neue Selbständige, Freiberufler) sind nicht automatisch arbeitslosenversichert. Seit 2009 besteht jedoch die Möglichkeit, über die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (Opting-in) abzuschließen.

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Darüber hinaus kannst du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld aus einer früheren unselbständigen Beschäftigung geltend machen. Durch die sogenannte Rahmenfristerstreckung bleibt ein bereits erworbener Anspruch auch während einer Phase der Selbständigkeit erhalten — und zwar unbefristet.

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

Um nach der Selbständigkeit Arbeitslosengeld beziehen zu können, musst du folgende Bedingungen erfüllen:

  • Arbeitslosigkeit: du musst deinen Gewerbeschein zurücklegen oder dein Gewerbe ruhend melden. Bei Neuen Selbständigen muss die Tätigkeit nachweislich eingestellt sein.
  • Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit: du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung (mind. 20 Stunden/Woche) anzunehmen.
  • Meldung beim AMS: Die Arbeitslosmeldung muss persönlich beim zuständigen AMS erfolgen.
  • Mindestversicherungszeit (Anwartschaft): du benötigst innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Zeit. Bei einem Folgeantrag reichen 28 Wochen in den letzten 12 Monaten.

Rahmenfristerstreckung — Anspruch aus unselbständiger Tätigkeit wahren

Warst du vor deiner Selbständigkeit unselbständig beschäftigt, wird die Rahmenfrist (normalerweise 24 Monate) um die Zeiten der Selbständigkeit verlängert — und zwar unbefristet. Das bedeutet: Selbst wenn deine Selbständigkeit 10 Jahre gedauert hat, kannst du den Anspruch aus deiner früheren Anstellung noch geltend machen, sofern du damals die Anwartschaft erfüllt hast.

Gewerbeschein zurücklegen oder ruhend melden

Um als ehemals Selbständige/r Arbeitslosengeld beziehen zu können, musst du deine gewerbliche Tätigkeit nachweislich beenden. Dafür gibt es zwei Wege:

  • Gewerbeschein zurücklegen: du meldest die Gewerbeabmeldung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde. Die GSVG-Pflichtversicherung endet mit dem Tag der Zurücklegung. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema Einzelunternehmen auflösen.
  • Gewerbe ruhend melden: Die Ruhendmeldung erfolgt nicht bei der Gewerbebehörde, sondern bei deiner Landeskammer der Wirtschaftskammer (WKO). Vorteil: du kannst das Gewerbe später wieder aktivieren, ohne einen neuen Gewerbeschein beantragen zu müssen. Details zu Fristen und Ablauf findest du im nächsten Abschnitt.

In beiden Fällen endet die Pflichtversicherung bei der SVS. Erst dann giltst du im Sinne des AMS als arbeitslos. Lies dazu auch unseren Beitrag zur Selbständigkeit beenden.

Gewerbe ruhend melden: Fristen, Ablauf und Unterschied zur Zurücklegung

Bei der Ruhendmeldung verwechseln viele die zuständige Stelle: Die Zurücklegung reichst du bei der Gewerbebehörde deines Betriebsstandorts ein (Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt bzw. die MA 63). Das Ruhen meldest du dagegen ausschließlich bei deiner Landeskammer der Wirtschaftskammer (WKO) — formlos per E-Mail oder über die WKO eServices.

Kriterium Gewerbe zurücklegen Gewerbe ruhend melden
Zuständige Stelle Gewerbebehörde am Betriebsstandort Landeskammer der WKO
Frist zur Meldung Keine — jederzeit möglich Binnen 3 Wochen ab Beginn des Ruhens
Wiederaufnahme Neuer Gewerbeschein nötig Jederzeit möglich, ebenfalls binnen 3 Wochen zu melden
Höchstdauer des Ruhens Entfällt (endgültige Beendigung) Keine gesetzliche Obergrenze

Versäumst du bei der Ruhendmeldung die Drei-Wochen-Frist aus § 93 GewO, drohen laut § 368 GewO Verwaltungsstrafen bis € 1.090. Eine rückwirkende Ruhendmeldung über diese Frist hinaus ist gewerberechtlich nicht zulässig. Anders bei der SVS: Dort kann das Ruhen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 18 Monate rückwirkend anerkannt werden — vorausgesetzt, du hast in der Zwischenzeit keine Kranken- oder Pensionsversicherungsleistungen bezogen.

Deine SVS-Pflichtversicherung endet automatisch mit dem Letzten des Kalendermonats, in dem das Ruhen eintritt. Die WKO informiert die SVS direkt, eine gesonderte Abmeldung brauchst du nicht. Für das AMS zählt die Ruhendmeldung übrigens genauso wie die Zurücklegung als Nachweis, dass du deine selbständige Tätigkeit beendet hast — entscheidend ist zusätzlich, dass dein laufendes Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und keine aktive GSVG-Pflichtversicherung mehr besteht.

Wie meldest du dich beim AMS arbeitslos? Ablauf und Fristen

Sobald dein Gewerbe zurückgelegt oder ruhend gemeldet ist, kannst du dich beim AMS arbeitslos melden — entweder online über MeinAMS oder persönlich bei deiner zuständigen AMS-Geschäftsstelle. Ein Termin vor Ort ist nicht zwingend nötig, seit das frühere eAMS-Konto durch MeinAMS abgelöst wurde.

Wichtig für den vollen Anspruch: Melde dich spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, zählt der nächste Werktag. Eine rückwirkende Anerkennung auf einen früheren Stichtag gibt es nicht — meldest du dich später, beginnt dein Leistungsanspruch erst ab dem Tag der tatsächlichen Meldung, und es können Lücken im Kranken- und Pensionsversicherungsschutz entstehen. Steht das Ende deiner Selbständigkeit schon fest, kannst du deinen Antrag bereits bis zu drei Wochen im Voraus stellen.

Zur Meldung brauchst du in der Regel deine Sozialversicherungsnummer, einen Lichtbildausweis, deine aktuelle Meldeadresse und Bankverbindung sowie den Nachweis, dass du deine selbständige Tätigkeit beendet hast (Bescheid über die Zurücklegung bzw. Ruhendmeldung deines Gewerbes oder — bei Neuen Selbständigen ohne Gewerbeschein — die Ab- bzw. Anmeldung der Tätigkeit bei der SVS). Am besten erkundigst du dich vorab bei deiner AMS-Geschäftsstelle, welche Unterlagen im Einzelfall zusätzlich nötig sind.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Opting-in)

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der SVS bietet Selbständigen die Möglichkeit, sich gezielt gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. du kannst zwischen drei Beitragsstufen wählen, die unterschiedliche Leistungshöhen ergeben.

Beitragsstufen und Leistungen 2026

Beitragsstufe Beitragssatz Monatlicher Beitrag 2026 Tägliches Arbeitslosengeld
¼ der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage 2,95 % € 59,63 € 32,21
½ der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage 5,90 % € 238,51 € 52,33
¾ der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage 5,90 % € 357,76 € 72,18

Wichtig: Der Antrag auf Opting-in muss innerhalb von 6 Monaten ab der Verständigung durch die SVS über den Beginn deiner Pflichtversicherung gestellt werden. Die Mindestversicherungsdauer beträgt 8 Jahre. Ein Wechsel der Beitragsstufe oder ein Austritt ist jeweils zum Jahresende möglich, muss aber bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres gemeldet werden.

Höhe des Arbeitslosengelds

Das Arbeitslosengeld setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Grundbetrag: 55 % des täglichen Netto-Einkommens (errechnet aus der Beitragsgrundlage)
  • Familienzuschlag: € 0,97 pro Tag für jede zuschlagsberechtigte Person (Ehepartner/in, Kinder)
  • Ergänzungsbetrag: Falls der Grundbetrag unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz (€ 1.308,39 monatlich für Alleinstehende, Stand 2026) liegt, wird die Differenz als Ergänzungsbetrag ausbezahlt — maximal bis 60 % des Netto-Einkommens
  • Obergrenze mit Familienzuschlag: Maximal 80 % des täglichen Netto-Einkommens

Bezugsdauer

Die Bezugsdauer hängt von Alter und Versicherungszeit ab:

  • 20 Wochen — Grundanspruch
  • 30 Wochen — ab 3 Jahren Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren
  • 39 Wochen — ab 40 Jahren und 6 Jahren Versicherungszeit in den letzten 10 Jahren
  • 52 Wochen — ab 50 Jahren und 9 Jahren Versicherungszeit in den letzten 15 Jahren

Notstandshilfe nach dem Arbeitslosengeld

Wenn dein Arbeitslosengeld-Anspruch ausläuft und du noch keine neue Beschäftigung gefunden hast, kannst du Notstandshilfe beantragen. Diese beträgt je nach Grundbetrag 92 % oder 95 % des Arbeitslosengelds und wird jeweils für 12 Monate bewilligt. Die Notstandshilfe ist zeitlich nicht begrenzt und kann immer wieder verlängert werden.

Zuverdienstgrenze beim AMS — Neue Regelung ab 2026

Seit 1. Jänner 2026 gelten verschärfte Regeln für den Zuverdienst während des Arbeitslosengeld- oder Notstandshilfe-Bezugs. Rechtsgrundlage ist § 12 Abs. 2 AlVG, geändert durch das Budgetbegleitgesetz 2025.

Grundregel: Ein geringfügiges Dienstverhältnis (bis € 551,10 monatlich) neben dem AMS-Bezug ist seit 2026 grundsätzlich nicht mehr möglich. Erfüllst du keine der fünf gesetzlichen Ausnahmen, ruht dein Leistungsanspruch für die Zeit der geringfügigen Beschäftigung.

Die fünf Ausnahmen von der neuen Regelung

Ausnahme Voraussetzung Erlaubter Zeitraum
Bereits laufende geringfügige Tätigkeit Mindestens 26 Wochen lückenlos neben einer vollversicherten Beschäftigung ausgeübt, wird danach fortgeführt Unbegrenzt, bis ein neuer Anspruch entsteht
Neu nach längerem Bezug Mindestens 365 Tage Arbeitslosengeld/Notstandshilfe bezogen (Unterbrechungen bis 62 Tage unschädlich) Maximal 26 Wochen
Neu nach längerem Bezug, mit Alter oder Behinderung Mindestens 365 Tage Bezug wie oben, zusätzlich 50. Lebensjahr vollendet oder Behinderung laut Behinderteneinstellungsgesetz bzw. Behindertenpass Unbegrenzt, bis ein neuer Anspruch entsteht
Nach längerer Krankheit Mindestens 52 Wochen Krankengeld, Rehabilitationsgeld oder Umschulungsgeld bezogen Maximal 26 Wochen
Während AMS-Schulung Nach- oder Umschulung im AMS-Auftrag, mindestens 4 Monate, mindestens 25 Wochenstunden Für die Dauer der Schulung

Fällst du unter keine dieser fünf Ausnahmen, ruht dein Leistungsbezug für jeden einzelnen Tag, an dem du geringfügig beschäftigt bist — melde Beginn und Ende einer geringfügigen Beschäftigung deshalb immer sofort beim AMS.

Selbständiger Zuverdienst: Eine selbständige Nebentätigkeit ist weiterhin möglich, solange dein Einkommen bzw. 11,1 % deines Umsatzes die Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 monatlich nicht übersteigt und die Tätigkeit weniger als die volle Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Melde jede Nebentätigkeit umgehend beim AMS.

Kannst du während des Arbeitslosengeld-Bezugs ein neues Unternehmen gründen?

Ja — über das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des AMS. Rund sechs Monate lang begleitet dich das Programm durch die Gründungsvorbereitung, während dein Arbeitslosengeld oder deine Notstandshilfe regulär weiterläuft — die übliche Vermittlungs- und Kurspflicht entfällt für diese Zeit. Voraussetzung: Du bist zu Programmbeginn arbeitslos gemeldet und hast eine tragfähige Geschäftsidee, die das AMS vorab prüft.

Das UGP läuft in vier Phasen: Klärung deiner Gründungsidee, Vorbereitung (Businessplan, Qualifizierung), Realisierung und Nachbetreuung nach dem Start. Sobald du dein Unternehmen tatsächlich anmeldest, endet der AMS-Bezug — ab dann zählen wieder die Regeln zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung von weiter oben in diesem Artikel. Mehr zu den Fördermöglichkeiten rund um die Gründung liest du in unserem Beitrag zum Gründungszuschuss der AMS.

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FAQ — Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld nach Selbständigkeit

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich nie in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe?

Ja, das ist möglich — wenn du vor deiner Selbständigkeit unselbständig beschäftigt warst und dabei die Anwartschaft (52 Wochen in 24 Monaten) erfüllt hast. Durch die Rahmenfristerstreckung bleibt dieser Anspruch auch über die Jahre der Selbständigkeit hinweg erhalten.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei der freiwilligen Versicherung?

Das hängt von der gewählten Beitragsstufe ab. Bei der niedrigsten Stufe (¼ der Höchstbeitragsgrundlage, € 59,63/Monat) erhältst du täglich € 32,21. Bei der höchsten Stufe (¾, € 357,76/Monat) sind es € 72,18 pro Tag — das entspricht rund € 2.165 monatlich.

Muss ich meinen Gewerbeschein zurücklegen, um Arbeitslosengeld zu bekommen?

Ja. du musst den Gewerbeschein entweder zurücklegen oder dein Gewerbe ruhend melden. Solange ein aktives Gewerbe besteht, giltst du nicht als arbeitslos im Sinne des AMS. Die Ruhendmeldung hat den Vorteil, dass du das Gewerbe später wieder aktivieren kannst.

Zählt eine Ruhendmeldung des Gewerbes beim AMS genauso wie eine Zurücklegung?

Ja. Für das AMS ist es unerheblich, ob du dein Gewerbe zurücklegst oder nur ruhend meldest — beides gilt gleichrangig als Nachweis, dass du deine selbständige Tätigkeit beendet hast. Entscheidend bleibt zusätzlich, dass dein laufendes Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt und keine aktive GSVG-Pflichtversicherung mehr besteht.

Darf ich eine bestehende geringfügige Beschäftigung behalten, wenn ich arbeitslos werde?

Ja, wenn du sie schon vor deiner Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lückenlos neben einer vollversicherten Beschäftigung ausgeübt hast. Dann darfst du sie unbegrenzt fortführen, bis du einen neuen Arbeitslosengeld-Anspruch erwirbst.

Darf ich beim AMS-Bezug geringfügig dazuverdienen?

Seit 1. Jänner 2026 ist ein geringfügiges Dienstverhältnis neben dem AMS-Bezug grundsätzlich nicht mehr möglich. Es gibt fünf gesetzliche Ausnahmen — etwa für eine bereits laufende geringfügige Tätigkeit, nach 365 Tagen Bezug (mit oder ohne zusätzliches Alter bzw. Behinderung), nach längerer Krankheit oder während einer AMS-Schulung. Ein selbständiger Zuverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 ist weiterhin erlaubt, muss aber dem AMS gemeldet werden.

Kann ich während des Arbeitslosengeld-Bezugs ein neues Unternehmen gründen?

Ja, über das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) des AMS. Rund sechs Monate lang läuft dein Arbeitslosengeld oder deine Notstandshilfe weiter, während du deine Gründungsidee vorbereitest — die übliche Vermittlungspflicht entfällt für diese Zeit. Voraussetzung ist eine tragfähige Geschäftsidee, die das AMS vorab prüft.

Fazit: Rechtzeitig vorsorgen lohnt sich

Ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der SVS, ein bestehender Anspruch aus früherer unselbständiger Tätigkeit oder die Rahmenfristerstreckung — Selbständige in Österreich haben 2026 mehrere Möglichkeiten, sich gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. Entscheidend ist, dass du dich rechtzeitig informierst und die nötigen Schritte setzt, bevor du deine Selbständigkeit beenden.

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Stand: August 2026. Quellen: AMS, SVS, WKO, RIS.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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