Kostenlose Angebotsvorlage für Österreich 2026

angebot muster gratis

Eine Angebotsvorlage hilft dir, professionelle Angebote in wenigen Minuten zu erstellen — ohne rechtliche Pflichtangaben zu vergessen. In Österreich müssen Geschäftsbriefe (und damit auch Angebote) bestimmte Angaben enthalten: § 14 UGB für im Firmenbuch eingetragene Unternehmen, § 63 GewO für Gewerbetreibende. Mit unserer kostenlosen Word-Vorlage 2026 deckst du alle Anforderungen ab und kannst sofort loslegen.

Angebote automatisch erstellen — rechtssicher und professionell

Angebote mit allen Pflichtangaben

Mit everbill erstellst du Angebote in unter 2 Minuten und wandelst sie per Klick in Rechnungen um.

14 Tage gratis testen →
Keine Kreditkarte14 Tage kostenlosMade in Austria

Was gehört in ein Angebot? Pflichtangaben Österreich 2026

In Österreich gibt es kein eigenes „Angebotsgesetz“. Dennoch solltest du bestimmte Angaben aufnehmen, damit dein Angebot rechtssicher und professionell ist. Laut WKO Gründerservice müssen Geschäftspapiere — und dazu zählen Angebote — je nach Rechtsform folgende Angaben enthalten:

Angabe Firmenbuch (§ 14 UGB) Gewerbe (§ 63 GewO) Empfohlen
Firma / Name✓ Pflicht✓ Pflicht
Rechtsform (z.B. e.U., GmbH)✓ Pflicht
Sitz / Standort✓ Pflicht✓ Pflicht
Firmenbuchnummer + Gericht✓ Pflicht
Gewerbewortlaut✓ Pflicht
UID-Nummer✓ Pflicht
Angebotsnummer
Datum + Gültigkeitsdauer
Leistungsbeschreibung + Preise
USt-Ausweis (falls USt-pflichtig)

Tipp: Auch wenn du nicht im Firmenbuch eingetragen bist, empfehlen wir, möglichst viele dieser Angaben in dein Angebot aufzunehmen. Das wirkt professionell und schafft Vertrauen — mit einer guten Vorlage sparst du erheblich Zeit.

Anleitung: So verwendest du unsere Angebotsvorlage

Hier liest du Schritt für Schritt, wie du unsere kostenlose Vorlage verwenden kannst:

Angebotsvorlage Muster Österreich 2026 — everbill
  1. Download: Trage deine E-Mail-Adresse in das Formular weiter unten ein und erhalte die Word-Vorlage direkt in dein Postfach.
  2. Firmendaten und Logo: Platziere in der oberen Ecke deine Firmendaten und dein Logo. Das ist dein erster Eindruck beim Kunden.
  3. Empfängerdaten: Gib hier die Kontaktinformationen deines Kunden ein — Name, Adresse und falls vorhanden die UID-Nummer.
  4. Angebotsdatum: Gib das Datum an, an dem du das Angebot erstellt hast.
  5. Angebotsnummer: Führe deine Angebote mit fortlaufenden Nummern. Ähnlich wie bei Rechnungen ist es sinnvoll, auch bei Angeboten Nummernkreise zu führen.
  6. Gültigkeitszeitraum: Gib ein Verfallsdatum an, damit sich dein Kunde nicht unbegrenzt Zeit lassen kann. Wir empfehlen 7 bis 14 Tage.
  7. Leistungsbeschreibung: Schlüssle die Leistungen möglichst detailliert auf. Welche Arbeitsschritte beinhaltet das Projekt? Angaben zu Zeit, Ort und Lieferung können ebenfalls relevant sein.
  8. Preistabelle: Liste deine Produkte oder Dienstleistungen mit Einzelpreisen, Stückzahlen, Einheiten und dem jeweiligen USt-Satz (20 %, 10 % oder 13 %) auf. Kleinunternehmer weisen keine USt aus und vermerken dies auf dem Angebot.
  9. Persönlicher Abschluss: Schließe dein Angebot mit freundlichen Worten ab, die auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit hinweisen.
  10. Kontaktdaten (Fußzeile): Gib zusätzliche Kontaktinformationen an — Telefon, E-Mail, Website. So können dich deine Kunden bei Fragen schnell erreichen.

Kostenlose Angebotsvorlage

Trage deine E-Mail-Adresse ein und erhalte die Word-Vorlage sofort per E-Mail.

Kein Spam. Dein Download kommt sofort. Jederzeit abmeldbar.

Angebot vs. Kostenvoranschlag: Was ist der Unterschied?

Viele Unternehmer verwechseln Angebote mit Kostenvoranschlägen. Der wichtigste Unterschied: Ein Angebot ist rechtlich bindend, sobald es der Kunde annimmt. Ein Kostenvoranschlag dagegen ist eine unverbindliche Kostenschätzung — der endgültige Preis kann abweichen (bei wesentlicher Überschreitung muss der Auftragnehmer den Kunden allerdings informieren).

Kriterium Angebot Kostenvoranschlag
BindungswirkungBindend bei AnnahmeUnverbindlich
PreisgarantieJaNein (Abweichung möglich)
Üblich beiKlar definierte LeistungenKomplexe / unklare Projekte
Kosten für ErstellungKostenlosKann verrechnet werden

Was passiert, wenn ein Kunde dein Angebot annimmt?

Nimmt ein Kunde dein Angebot innerhalb der Annahmefrist an, kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande (§ 861 ABGB). Das bedeutet: Du bist verpflichtet, die angebotene Leistung zu den genannten Konditionen zu erbringen, und der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen. Deshalb ist es wichtig, dein Angebot sorgfältig zu formulieren und eine klare Gültigkeitsdauer anzugeben.

Laut WKO werden in Österreich jährlich über 40.000 Einzelunternehmen gegründet (WKO Gründerservice, 2025) — professionelle Angebote zu erstellen gehört für all diese Unternehmer zum Alltag.

Müssen Kleinunternehmer USt auf dem Angebot ausweisen?

Nein. Wenn du die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzt (Umsatz unter 55.000 EUR brutto seit 1.1.2025), darfst du auf deinem Angebot keine USt ausweisen. Stattdessen schreibst du auf das Angebot: „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung)“. Das gilt für Angebote, Rechnungen und alle anderen Geschäftsdokumente gleichermaßen.

Häufige Fragen zur Angebotsvorlage

Ist ein Angebot in Österreich rechtlich bindend?

Ja. Sobald ein Kunde dein Angebot innerhalb der Annahmefrist annimmt, kommt ein Vertrag zustande (§ 861 ABGB). Du bist dann verpflichtet, die Leistung zum genannten Preis zu erbringen. Deshalb solltest du immer eine klare Gültigkeitsdauer angeben.

Wie lange ist ein Angebot gültig?

In Österreich gibt es keine gesetzliche Standardfrist. Du kannst die Gültigkeit frei wählen. Üblich sind 7 bis 14 Tage. Ohne Fristangabe bleibt ein Angebot „angemessene Zeit“ gültig — das kann je nach Branche variieren. Wir empfehlen, immer ein konkretes Verfallsdatum anzugeben.

Muss ich eine USt auf dem Angebot ausweisen?

Wenn du USt-pflichtig bist (Umsatz über 55.000 EUR brutto): Ja, du solltest die USt auf dem Angebot separat ausweisen (20 %, 10 % oder 13 % je nach Leistung). Als Kleinunternehmer nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG weist du keine USt aus und vermerkst die Befreiung auf dem Dokument.

Kann ich ein bereits gesendetes Angebot ändern oder widerrufen?

Solange der Kunde das Angebot noch nicht angenommen hat, kannst du es widerrufen. Nach Annahme ist es grundsätzlich bindend. Deshalb empfehlen wir, Angebote vor dem Versand sorgfältig zu prüfen und eine kurze Gültigkeitsdauer festzulegen.

Brauche ich eine Angebotsnummer?

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Angebotsnummer in Österreich nicht. Allerdings erleichtert sie dir die Organisation erheblich — du behältst den Überblick und kannst Angebote bei Rückfragen schnell zuordnen. Wir empfehlen fortlaufende Nummernkreise, ähnlich wie bei Rechnungen.

In welchem Format sollte ich ein Angebot versenden?

Am verbreitetsten ist der Versand als PDF per E-Mail. So stellst du sicher, dass das Layout beim Empfänger korrekt angezeigt wird. Unsere Word-Vorlage lässt sich einfach als PDF exportieren. Alternativ kannst du mit einer Buchhaltungssoftware wie everbill Angebote direkt online erstellen und per E-Mail senden.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Offert?

In Österreich werden die Begriffe „Angebot“ und „Offert“ synonym verwendet — es gibt keinen rechtlichen Unterschied. Beide bezeichnen eine verbindliche Willenserklärung, eine bestimmte Leistung zu bestimmten Konditionen zu erbringen.

Von der Vorlage zur Software: Angebote noch schneller erstellen

Angebote & Rechnungen — alles in einer App

Angebote erstellen, Status verfolgen und per Klick in Rechnungen umwandeln. Alles in everbill.

14 Tage gratis testen →
Keine Kreditkarte14 Tage kostenlosMade in Austria

Weiterführende Artikel

Stand: März 2026. Quellen: WKO.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

Kommentare