Als Gastronom brauchst du eine Registrierkasse, sobald dein Betrieb 15.000 EUR Jahresumsatz UND 7.500 EUR Barumsatz netto überschreitet — beide Schwellen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Für Umsätze im Freien (Standler, Buschenschank, Schutzhütten) gilt seit 1.1.2026 eine höhere Ausnahmegrenze von 45.000 EUR. Jeder Bargeschäft braucht außerdem einen Beleg — unabhängig vom Betrag.
Wann brauchst du als Gastronom eine Registrierkasse?
Die Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO gilt für jeden Betrieb, der beide Schwellen gleichzeitig überschreitet:
| Schwelle | Grenze (netto) | Was zählt dazu? |
|---|---|---|
| Jahresumsatz | 15.000 EUR | Gesamtumsatz des Betriebs |
| Barumsatz | 7.500 EUR | Bargeld, Bankomat-/Kreditkarte vor Ort, Gutscheine, Bons |
Kalte-Hände-Regelung: Ausnahme für Standler, Hütten und Buschenschank
Für Umsätze im Freien — etwa Standler, Verkauf von Haus zu Haus, Alm-, Berg- und Schutzhütten sowie Buschenschank — gilt eine eigene Ausnahme: Bis 45.000 EUR netto Jahresumsatz aus diesen Umsätzen (seit 1.1.2026, bis 2025: 30.000 EUR) entfällt sowohl die Registrierkassen- als auch die Belegerteilungspflicht. Die Tageslosung reicht dann per Kassasturz.
Belegerteilungspflicht: Muss jeder Gast einen Bon bekommen?
Ja — die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz, unabhängig davon, ob du überhaupt registrierkassenpflichtig bist. Jeder Bon muss dem Gast ausgehändigt werden, auch bei einem einzelnen Getränk. Seit 1.4.2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung (Signaturerstellungseinheit) besitzen, die jeden Bon elektronisch signiert — der Signaturwert erscheint als QR-Code am Beleg.
Lieferservice und Take-away
Für Umsätze außerhalb der Betriebsstätte (Zustellung) muss die Erfassung in der Kasse nicht sofort erfolgen, sondern kann nach Rückkehr in den Betrieb nachgeholt werden — Voraussetzung: Der Beleg wird bei Bezahlung ausgehändigt, eine Durchschrift bleibt im Betrieb.
RKSV-konforme Registrierkasse direkt in everbill
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Trinkgeld in der Registrierkasse erfassen
Trinkgeld, das in die Kassenlade wandert, musst du als eigenen Posten in der Kasse erfassen. Bewahrst du Trinkgeld physisch getrennt auf (z. B. eigener Sammelbehälter, nicht über die Kasse abgerechnet), entfällt die Erfassungspflicht. Steuerlich ist freiwilliges Trinkgeld an Kellner einkommensteuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig — seit 1.1.2026 gilt dafür eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale der ÖGK für das Gast- und Hotelgewerbe.
Vereinsfeste: Wann entfällt die Registrierkassenpflicht komplett?
Kleine Vereinsfeste sind von Umsatzsteuer und Registrierkassenpflicht befreit, wenn sie max. 72 Stunden pro Kalenderjahr dauern, von Vereinsmitgliedern organisiert werden und ein eingeschränktes Speisenangebot haben. Kantinen gemeinnütziger Vereine sind zusätzlich von Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht befreit, solange der Jahresumsatz unter 45.000 EUR bleibt (seit 1.1.2026, bis 2025: 30.000 EUR).
Was passiert bei Verstoß gegen die Registrierkassenpflicht?
Fehlt die Registrierkasse, die Sicherheitseinrichtung oder die Belegerteilung, handelt es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit — die Strafen dafür können bis zu 5.000 EUR betragen.
Kassenpflicht und Rechnungswesen aus einer Hand
Neben der Registrierkasse für Barumsätze brauchst du für B2B-Ausgangsrechnungen und Belege ein sauberes System. everbill deckt beides ab.
Häufige Fragen zur Registrierkasse in der Gastronomie
Ab welchem Umsatz brauche ich eine Registrierkasse?
Ab 15.000 EUR Jahresumsatz UND 7.500 EUR Barumsatz netto pro Betrieb — beide Grenzen müssen gleichzeitig überschritten sein (§ 131b BAO).
Brauche ich als Standler oder auf der Berghütte eine Registrierkasse?
Für Umsätze im Freien (Standler, Buschenschank, Alm- und Schutzhütten) gilt die Kalte-Hände-Regelung: Bis 45.000 EUR netto Jahresumsatz aus diesen Umsätzen (seit 1.1.2026) entfällt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.
Muss ich Trinkgeld in der Kasse erfassen?
Ja, wenn es in die Kassenlade wandert. Wird Trinkgeld getrennt vom Kassenbestand aufbewahrt, entfällt die Erfassungspflicht. Steuerlich ist es einkommensteuerfrei, aber SV-pflichtig.
Gilt die Registrierkassenpflicht auch für Lieferservice und Take-away?
Ja, aber die Erfassung kann nach Rückkehr in den Betrieb nachgeholt werden. Voraussetzung: Der Gast bekommt den Beleg bei Bezahlung, eine Durchschrift bleibt im Betrieb.
Muss ich jedem Gast einen Bon geben?
Ja, die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz, unabhängig vom Betrag und unabhängig davon, ob du registrierkassenpflichtig bist.
Sind Vereinsfeste von der Registrierkassenpflicht befreit?
Kleine Vereinsfeste bis 72 Stunden pro Jahr sind befreit, wenn sie von Vereinsmitgliedern organisiert werden. Kantinen gemeinnütziger Vereine sind zusätzlich befreit, solange der Jahresumsatz unter 45.000 EUR bleibt (seit 1.1.2026, bis 2025: 30.000 EUR).
Welche Strafe droht ohne Registrierkasse?
Fehlende Registrierkasse, Sicherheitseinrichtung oder Belegerteilung gelten als Finanzordnungswidrigkeit — die Strafen können bis zu 5.000 EUR betragen.
Weiterführende Artikel
- Kassensysteme für die Gastronomie – ein Überblick
- Registrierkasse für Cafés
- Kassenbuch Software Österreich 2026: Vergleich + RKSV-Pflicht
- Buchhaltung im Saisonbetrieb (Tourismus Österreich): Guide 2026
Stand: Juli 2026.
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