Registrierkasse Gastronomie 2026: RKSV-Pflicht Österreich

registrierkasse gastonomie Registrierkasse für die Gastronomie

Als Gastronom brauchst du eine Registrierkasse, sobald dein Betrieb 15.000 EUR Jahresumsatz UND 7.500 EUR Barumsatz netto überschreitet — beide Schwellen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Für Umsätze im Freien (Standler, Buschenschank, Schutzhütten) gilt seit 1.1.2026 eine höhere Ausnahmegrenze von 45.000 EUR. Jeder Bargeschäft braucht außerdem einen Beleg — unabhängig vom Betrag.

Wann brauchst du als Gastronom eine Registrierkasse?

Die Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO gilt für jeden Betrieb, der beide Schwellen gleichzeitig überschreitet:

Schwelle Grenze (netto) Was zählt dazu?
Jahresumsatz 15.000 EUR Gesamtumsatz des Betriebs
Barumsatz 7.500 EUR Bargeld, Bankomat-/Kreditkarte vor Ort, Gutscheine, Bons
Wichtig: Kartenzahlung vor Ort zählt als Barumsatz — auch wenn kein Bargeld fließt. Nur echte Überweisungen (SEPA, Online-Banking) fallen nicht darunter.

Kalte-Hände-Regelung: Ausnahme für Standler, Hütten und Buschenschank

Für Umsätze im Freien — etwa Standler, Verkauf von Haus zu Haus, Alm-, Berg- und Schutzhütten sowie Buschenschank — gilt eine eigene Ausnahme: Bis 45.000 EUR netto Jahresumsatz aus diesen Umsätzen (seit 1.1.2026, bis 2025: 30.000 EUR) entfällt sowohl die Registrierkassen- als auch die Belegerteilungspflicht. Die Tageslosung reicht dann per Kassasturz.

Achtung: Die 45.000-EUR-Grenze gilt nur für die Umsätze im Freien, nicht für den gesamten Betrieb. Hat deine Hütte zusätzlich einen fest umschlossenen Gastraum, brauchst du dafür ggf. trotzdem eine Registrierkasse.

Belegerteilungspflicht: Muss jeder Gast einen Bon bekommen?

Ja — die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz, unabhängig davon, ob du überhaupt registrierkassenpflichtig bist. Jeder Bon muss dem Gast ausgehändigt werden, auch bei einem einzelnen Getränk. Seit 1.4.2017 muss jede Registrierkasse zusätzlich eine technische Sicherheitseinrichtung (Signaturerstellungseinheit) besitzen, die jeden Bon elektronisch signiert — der Signaturwert erscheint als QR-Code am Beleg.

Lieferservice und Take-away

Für Umsätze außerhalb der Betriebsstätte (Zustellung) muss die Erfassung in der Kasse nicht sofort erfolgen, sondern kann nach Rückkehr in den Betrieb nachgeholt werden — Voraussetzung: Der Beleg wird bei Bezahlung ausgehändigt, eine Durchschrift bleibt im Betrieb.

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Trinkgeld in der Registrierkasse erfassen

Trinkgeld, das in die Kassenlade wandert, musst du als eigenen Posten in der Kasse erfassen. Bewahrst du Trinkgeld physisch getrennt auf (z. B. eigener Sammelbehälter, nicht über die Kasse abgerechnet), entfällt die Erfassungspflicht. Steuerlich ist freiwilliges Trinkgeld an Kellner einkommensteuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig — seit 1.1.2026 gilt dafür eine bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschale der ÖGK für das Gast- und Hotelgewerbe.

Vereinsfeste: Wann entfällt die Registrierkassenpflicht komplett?

Kleine Vereinsfeste sind von Umsatzsteuer und Registrierkassenpflicht befreit, wenn sie max. 72 Stunden pro Kalenderjahr dauern, von Vereinsmitgliedern organisiert werden und ein eingeschränktes Speisenangebot haben. Kantinen gemeinnütziger Vereine sind zusätzlich von Kassen-, Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht befreit, solange der Jahresumsatz unter 45.000 EUR bleibt (seit 1.1.2026, bis 2025: 30.000 EUR).

Was passiert bei Verstoß gegen die Registrierkassenpflicht?

Fehlt die Registrierkasse, die Sicherheitseinrichtung oder die Belegerteilung, handelt es sich um eine Finanzordnungswidrigkeit — die Strafen dafür können bis zu 5.000 EUR betragen.

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Häufige Fragen zur Registrierkasse in der Gastronomie

Ab welchem Umsatz brauche ich eine Registrierkasse?

Ab 15.000 EUR Jahresumsatz UND 7.500 EUR Barumsatz netto pro Betrieb — beide Grenzen müssen gleichzeitig überschritten sein (§ 131b BAO).

Brauche ich als Standler oder auf der Berghütte eine Registrierkasse?

Für Umsätze im Freien (Standler, Buschenschank, Alm- und Schutzhütten) gilt die Kalte-Hände-Regelung: Bis 45.000 EUR netto Jahresumsatz aus diesen Umsätzen (seit 1.1.2026) entfällt die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht.

Muss ich Trinkgeld in der Kasse erfassen?

Ja, wenn es in die Kassenlade wandert. Wird Trinkgeld getrennt vom Kassenbestand aufbewahrt, entfällt die Erfassungspflicht. Steuerlich ist es einkommensteuerfrei, aber SV-pflichtig.

Gilt die Registrierkassenpflicht auch für Lieferservice und Take-away?

Ja, aber die Erfassung kann nach Rückkehr in den Betrieb nachgeholt werden. Voraussetzung: Der Gast bekommt den Beleg bei Bezahlung, eine Durchschrift bleibt im Betrieb.

Muss ich jedem Gast einen Bon geben?

Ja, die Belegerteilungspflicht gilt ab dem ersten Barumsatz, unabhängig vom Betrag und unabhängig davon, ob du registrierkassenpflichtig bist.

Sind Vereinsfeste von der Registrierkassenpflicht befreit?

Kleine Vereinsfeste bis 72 Stunden pro Jahr sind befreit, wenn sie von Vereinsmitgliedern organisiert werden. Kantinen gemeinnütziger Vereine sind zusätzlich befreit, solange der Jahresumsatz unter 45.000 EUR bleibt (seit 1.1.2026, bis 2025: 30.000 EUR).

Welche Strafe droht ohne Registrierkasse?

Fehlende Registrierkasse, Sicherheitseinrichtung oder Belegerteilung gelten als Finanzordnungswidrigkeit — die Strafen können bis zu 5.000 EUR betragen.

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Stand: Juli 2026.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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