Musterrechnung Friseur 2026: Gratis Vorlage Österreich

Friseur-Werkzeuge abstrakt — Schere, Föhn, Kamm, everbill 2026

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Fertige Word-Vorlage für Friseure & Kosmetikstudios mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG — Behandlung, 20 % USt + Kleinunternehmer-Variante. Sofort ausfüllbar für Österreich 2026.

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Als Friseur:in oder Kosmetikstudio in Österreich musst du Rechnungen stellen, die alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994 enthalten — sonst schuldest du dem Finanzamt die Umsatzsteuer, ohne Vorsteuer abziehen zu dürfen. Hier findest du alle Pflichtangaben, die richtigen Formulierungen für Kleinunternehmer und Sonderfälle sowie eine Musterrechnung zum Download.

Pflichtangaben auf einer Friseur-Rechnung (§ 11 UStG)

Österreichische Rechnungen über 400 EUR brutto müssen alle folgenden Angaben enthalten:

# Pflichtangabe Beispiel / Hinweis
1 Name und Anschrift des Leistenden Dein vollständiger Name oder Firmenname + Adresse
2 Name und Anschrift des Empfängers Vollständiger Name und Adresse des Kunden
3 UID des Leistenden Deine ATU-Nummer (sofern du eine hast — auf der Rechnung anzugeben)
4 UID des Empfängers Nur bei B2B-Rechnungen über 10.000 EUR Gesamtbetrag (brutto) Pflicht
5 Ausstellungsdatum Datum der Rechnungserstellung
6 Leistungszeitraum oder -datum Wann wurde die Leistung erbracht?
7 Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutig, z. B. RE-2026-001
8 Art und Umfang der Leistung z. B. „Damenhaarschnitt inkl. Waschen und Föhnen“
9 Nettobetrag + Steuersatz z. B. 45,00 EUR + 20 % USt
10 Steuerbetrag z. B. 9,00 EUR USt → Brutto 54,00 EUR

Rechnungen bis 400 EUR brutto (Kleinbetragsrechnungen): UID des Empfängers und getrennte Ausweisung von Netto/USt nicht zwingend nötig.

Welchen USt-Satz braucht eine Friseur-Rechnung?

Friseur- und Kosmetikleistungen unterliegen in Österreich dem Normalsteuersatz von 20 % (§ 10 Abs. 1 UStG). Das gilt für Haarschnitt, Coloration, Kosmetikbehandlung und alle sonstigen Dienstleistungen am Kunden. Verkaufst du zusätzlich Pflegeprodukte, gilt für diese ebenfalls der Normalsteuersatz — es gibt keinen ermäßigten Satz für Friseur- oder Kosmetikleistungen.

Sonderfälle: Kleinunternehmer und weitere Ausnahmen

Reverse Charge spielt bei Friseur- und Kosmetikleistungen praktisch keine Rolle: Der Leistungsort einer personenbezogenen Dienstleistung wie Haarschnitt oder Kosmetikbehandlung ist der Ort, an dem sie tatsächlich erbracht wird (§ 3a Abs. 11 lit. c UStG) — also dein Salon in Österreich. Ein Kunde aus dem Ausland ändert daran nichts, du rechnest immer mit österreichischer USt ab (außer du bist Kleinunternehmer).

Situation Was auf die Rechnung muss
Kleinunternehmer (unter 55.000 EUR Umsatz) „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung).“ — Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag ausweisen!
Verkauf von Pflegeprodukten Gleicher Steuersatz wie die Dienstleistung (20 %) — auf der Rechnung als eigene Position mit Artikelbezeichnung ausweisen, nicht mit der Behandlung vermischen.
Trinkgeld Kein Entgelt für eine Lieferung/Leistung und daher kein Bestandteil der umsatzsteuerpflichtigen Rechnungssumme — nicht auf der Rechnung ausweisen.

Achtung Kleinunternehmer: Weist du trotzdem 20 % USt auf einer Rechnung aus, schuldest du dem Finanzamt den Betrag — ohne ihn je eingenommen zu haben. Immer den korrekten Hinweis verwenden.

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Zahlungsfristen und Mahnwesen: Was du wissen musst

Im Salon zahlen Kund:innen meist sofort bar oder per Karte — eine Zahlungsfrist ist dann nicht nötig. Bei Rechnungen an Firmenkunden (z. B. Business-Grooming-Pakete, Event-Styling) gelten die gleichen Fristen wie in jeder anderen Branche:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum (gesetzliche Verzugsfrist nach § 907a UGB, sofern keine andere Vereinbarung)
  • Verzugszinsen B2B: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) — im 2. Halbjahr 2026 ergibt das 10,73 % p.a. (Basiszins 1,53 %). Der Basiszins wird halbjährlich angepasst, der konkrete Satz kann sich also ändern.
  • Mahnspesen-Pauschale B2B: 40 EUR Entschädigungspauschale bei Zahlungsverzug (§ 458 UGB), ohne Nachweis forderbar

Empfehlung für die Rechnung: „Zahlbar bis [Datum] (30 Tage netto). Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen von 10,73 % p.a. sowie eine Mahnkostenpauschale von 40 EUR.“

Gewerbeberechtigung als Friseur:in: Was du brauchst

Friseur ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe — du brauchst einen Befähigungsnachweis (Lehrabschluss + Praxis oder Meisterprüfung) oder eine individuelle Befähigung, bevor du das Gewerbe bei der WKO anmelden kannst. Kosmetik ist ebenfalls reglementiert (freies Gewerbe „Kosmetik (Schönheitspflege)“ mit Befähigungsnachweis).

Weg Berechtigungsart Typische Tätigkeiten
Friseur und Perückenmacher (Stylist) Reglementiertes Gewerbe (Befähigungsnachweis) Haarschnitt, Coloration, Styling
Kosmetik (Schönheitspflege) Reglementiertes Gewerbe (Befähigungsnachweis) Gesichtsbehandlung, Make-up, Wimpern
Fußpflege (Pediküre) Freies Gewerbe Fußpflege ohne medizinische Behandlung

Die Gewerbeform beeinflusst auch deine Sozialversicherungspflicht (SVS vs. ÖGK). Im Zweifel: WKO oder eine Steuerberatung fragen.

Weitere nützliche Seiten: Rechnungsprogramm für Freiberufler · Kleinunternehmerregelung Österreich · Einkommensteuer als Kleinunternehmer · Vorbereitende Buchhaltung

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Häufige Fragen zur Friseur-Rechnung

Was muss auf einer Rechnung als Friseur oder Kosmetikstudio stehen?

Eine österreichische Rechnung über 400 EUR brutto braucht: Name und Adresse des Salons und (bei B2B) des Kunden, deine UID-Nummer, Ausstellungsdatum, Leistungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung der Leistung (z. B. „Damenhaarschnitt inkl. Föhnen“), Nettobetrag, Steuersatz (20 % oder Kleinunternehmerhinweis), Steuerbetrag und Gesamtbetrag.

Welchen USt-Satz hat ein Friseursalon in Österreich?

20 % — der Normalsteuersatz nach § 10 Abs. 1 UStG. Das gilt für alle Friseur- und Kosmetikleistungen sowie für verkaufte Pflegeprodukte. Ausnahme: Du bist Kleinunternehmer (Umsatz unter 55.000 EUR/Jahr) — dann rechnest du ohne USt ab.

Brauche ich bei Barzahlung im Salon überhaupt eine Rechnung?

Ja, grundsätzlich besteht eine Rechnungslegungspflicht bei Leistungen an Unternehmer. Gegenüber Privatkunden reicht bei Barzahlung oft ein Kassenbeleg (Registrierkassenpflicht ab bestimmten Umsatzgrenzen) — eine formlose Rechnung schadet aber nie und schafft Klarheit bei Reklamationen.

Muss ich eine Registrierkasse führen?

Ab 15.000 EUR Jahresumsatz UND mehr als 7.500 EUR Barumsatz pro Jahr besteht Registrierkassenpflicht (RKSV) — bei einem Friseursalon mit überwiegend Barzahlung ist das schnell erreicht. Prüfe deine konkrete Situation im Zweifel mit deiner Steuerberatung.

Was schreibe ich auf die Rechnung, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Folgenden Satz: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung).“ Keinen Steuersatz, keinen Steuerbetrag ausweisen. Vergisst du diesen Hinweis, schuldest du dem Finanzamt trotzdem die USt.

Stand: August 2026.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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