Eine elektronische Signatur auf PDF-Rechnungen ist in Österreich für den normalen B2B- und B2C-Alltag nicht zwingend vorgeschrieben. Wichtig ist laut § 11 Abs. 2 UStG die Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung — wie dieser Nachweis geführt wird, ist offen.
Rechtsgrundlage für elektronische Signaturen in der EU: eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 + nationales Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG).
Die drei erlaubten Wege nach § 11 UStG
Das österreichische UStG nennt drei konkrete Varianten für elektronische Rechnungen:
- Qualifizierte elektronische Signatur nach eIDAS — höchster Standard, rechtssicher, braucht Zertifikat
- EDI-Verfahren (Electronic Data Interchange) mit vereinbartem Austauschformat
- Innerbetriebliches Kontrollverfahren — ein verlässlicher Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung (am häufigsten in der Praxis)
Die meisten EPU und KMU nutzen Variante 3: Eine einfache PDF-Rechnung per E-Mail ist völlig ausreichend, solange der innerbetriebliche Prüfpfad nachvollziehbar dokumentiert ist.
Innerbetriebliches Kontrollverfahren — in der Praxis
Das klingt bürokratisch, ist aber einfach gelebter Alltag:
- Rechnung wird einem konkreten Auftrag/Lieferschein zugeordnet
- Leistung und Betrag werden überprüft
- Rechnung wird im Buchhaltungssystem erfasst und bezahlt
- Beleg-Archiv (digital oder Papier) ermöglicht Nachverfolgung
Wer eine vorbereitende Buchhaltung führt und Belege systematisch ablegt, erfüllt das Kontrollverfahren automatisch.
Wann ist eine qualifizierte Signatur sinnvoll?
Bei Sonderfällen:
- Öffentliche Aufträge (B2G) — viele Behörden verlangen strukturierte e-Rechnungen nach ebInterface 6.0 oder Peppol
- Internationale Kunden mit strengen Compliance-Vorgaben
- Hochregulierte Branchen (Banken, Versicherungen, Pharma)
Für den klassischen EPU-Alltag ist das nicht nötig.
Aufbewahrung elektronischer Rechnungen
Elektronische Rechnungen müssen 7 Jahre lesbar archiviert werden (§ 132 BAO), bei Grundstücken 22 Jahre. Details dazu: BAO-Aufbewahrungspflichten. Papier-Ausdruck ersetzt die Archivierung nicht: Das Original ist das elektronische PDF.
PDF signieren — so geht’s technisch
Wenn eine qualifizierte Signatur gebraucht wird:
- ID Austria / Handy-Signatur — qualifizierte Signaturen direkt für Privatpersonen und Unternehmer
- Gewerbliche Signatur-Provider wie A-Trust, Globaltrust
- Adobe Acrobat, DocuSign, sproof für PDF-Signatur-Workflow
Rechnungen digital signieren — rechtssicher
everbill exportiert PDF-Rechnungen die du direkt signieren kannst.
Weiterführende Artikel
- Pillar-Hub: Rechnungsvorlagen Österreich
- Strafe bei fehlerhafter Rechnung
- Doppelte Rechnungsnummer
- BAO-Aufbewahrungspflichten
- Rechnungsprogramm Freiberufler
Häufige Fragen zur E-Signatur auf PDF-Rechnungen
Muss ich meine PDF-Rechnung signieren?
Nein. § 11 UStG lässt das „innerbetriebliche Kontrollverfahren“ zu — eine nachvollziehbare Zuordnung zwischen Rechnung und Leistung reicht.
Reicht eine einfache PDF per E-Mail?
Ja, im B2B- und B2C-Alltag. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Prüfpfad (Bestellung, Lieferung, Zahlung, Archivierung).
Wann brauche ich eine qualifizierte Signatur?
Bei öffentlichen Aufträgen, internationalen Compliance-Anforderungen und hochregulierten Branchen. Für EPU im Alltag meist nicht nötig.
Wie lange muss ich die PDF-Rechnung aufbewahren?
7 Jahre elektronisch lesbar (§ 132 BAO). Bei Grundstücken 22 Jahre. Das PDF ist das Original — Ausdruck ersetzt nicht das digitale Archiv.
Wie erstelle ich eine qualifizierte Signatur?
Über ID Austria (ehem. Handy-Signatur), A-Trust, Globaltrust oder gewerbliche Provider wie sproof, DocuSign, Adobe Sign.
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