Einen Verein gründen kannst du in Österreich schon mit zwei Personen — geregelt ist das im Vereinsgesetz 2002 (VerG). Der Ablauf gliedert sich in zwei Phasen — Errichtung (Statuten verfassen + anzeigen) und Entstehung (Prüffrist von bis zu 6 Wochen) — und ist in der Regel gebührenfrei. Hier findest du alle Schritte, Pflichtinhalte der Statuten und was danach in Sachen Buchhaltung auf dich zukommt.
Was ist ein Verein laut Vereinsgesetz 2002?
Ein Verein ist laut § 1 Vereinsgesetz 2002 ein freiwilliger, auf Dauer angelegter Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen, ideellen Zwecks. Er ist eine eigene juristische Person, deren Organisation auf den Statuten basiert. Wichtig für dich:
- Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung.
- Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften (z. B. eine OG) Mitglied und Gründer sein.
- Der Vereinszweck muss ideell sein — ein Verein darf keinen auf Gewinn gerichteten Geschäftsbetrieb als Hauptzweck haben.
Wie läuft die Vereinsgründung ab? Die 2 Phasen
Die Gründung gliedert sich in Errichtung (intern zwischen den Gründern) und Entstehung (extern durch Prüfung der Vereinsbehörde).
| Phase | Was passiert | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Errichtung | Statuten verfassen + Anzeige der Vereinserrichtung bei der zuständigen Vereinsbehörde (Landespolizeidirektion, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat je nach Vereinssitz) | Aufwand liegt bei den Gründern |
| 2. Entstehung | Die Vereinsbehörde prüft Statuten + Errichtungsanzeige. Ohne Untersagungsbescheid entsteht der Verein automatisch. | Bis zu 4 Wochen, in Ausnahmefällen 6 Wochen |
Welche Punkte müssen in den Statuten stehen?
Nach dem Vereinsgesetz 2002 sind folgende Angaben in den Statuten zwingend:
| Pflichtangabe | Kurzerklärung |
|---|---|
| Name des Vereins | Keine Verwechslung mit anderen Vereinen/Rechtsformen, muss auf den Zweck schließen lassen |
| Vereinssitz | Zentrale Leitung + Verwaltung, muss in Österreich liegen |
| Vereinszweck | Klar und umfassend beschrieben |
| Tätigkeiten | Wie der Zweck verwirklicht und finanziert wird |
| Vereinsorgane | Mindestens Mitgliederversammlung (min. alle 5 Jahre) + Leitungsorgan (min. 2 natürliche Personen) |
| Mitgliedschaft | Erwerb, Rechte, Pflichten, Beendigung |
| Formerfordernisse | Präsenz- und Konsensquorum für gültige Beschlüsse |
| Streitschlichtung | Wie interne Streitigkeiten geregelt werden |
| Auflösung | Freiwillige Auflösung + Verwertung des Vereinsvermögens |
Was passiert nach der Prüffrist?
Wird innerhalb der Prüffrist kein Untersagungsbescheid erlassen oder ergeht vorab eine Aufnahme-Einladung, entsteht der Verein als juristische Person und wird im Zentralen Vereinsregister (ZVR) eingetragen. Die Vereinsbehörde übermittelt danach ein Exemplar der Statuten und einen ZVR-Auszug. Organschaftliche Vertreter müssen spätestens ein Jahr nach Gründung bestellt sein (verlängerbar); bis dahin vertreten die Gründer den Verein nach außen.
Was kostet die Vereinsgründung?
Die Anzeige der Vereinserrichtung bei der Vereinsbehörde ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten können durch Rechts- oder Steuerberatung bei der Statutenerstellung entstehen, besonders wenn steuerliche Begünstigungen (z. B. Gemeinnützigkeit nach der Bundesabgabenordnung) angestrebt werden.
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Wie sieht die Buchhaltung nach der Vereinsgründung aus?
Nach der Gründung braucht dein Verein eine funktionierende Vereinsadministration inklusive korrekter Buchhaltung. Je nach Größe und Einnahmen sind das eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ordnungsgemäße Registrierkassen-Pflichten bei Barumsätzen und korrekte Rechnungen für gemeinnützige Vereine. Ob dein Verein die Kleinunternehmergrenze unterschreitet, entscheidet mit über die USt-Pflicht bei wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Häufige Fragen zur Vereinsgründung
Wie viele Personen brauche ich, um einen Verein zu gründen?
Mindestens zwei Personen. Das können natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z. B. eine OG) sein.
Wie lange dauert die Vereinsgründung in Österreich?
Nach Einreichen der Statuten und der Errichtungsanzeige hat die Vereinsbehörde bis zu 4 Wochen (in Ausnahmefällen 6 Wochen) Zeit zur Prüfung. Ohne Untersagung entsteht der Verein danach automatisch.
Was kostet die Gründung eines Vereins?
Die Anzeige bei der Vereinsbehörde selbst ist grundsätzlich gebührenfrei. Kosten entstehen meist nur, wenn du dir bei der Statutenerstellung Rechts- oder Steuerberatung holst.
Welche Behörde ist für die Vereinsgründung zuständig?
Je nach Vereinssitz die Landespolizeidirektion (als Sicherheitsbehörde 1. Instanz), die Bezirkshauptmannschaft oder — in Waidhofen/Ybbs und Krems/Donau — das Magistrat.
Muss der Vereinssitz in Österreich liegen?
Ja. Der Vereinssitz — also der Ort der zentralen Leitung und Verwaltung — muss laut Vereinsgesetz 2002 in Österreich liegen.
Braucht ein Verein zwingend einen Vorstand?
Er braucht mindestens ein Leitungsorgan mit zwei natürlichen Personen, die den Verein nach außen vertreten und die Geschäfte führen — die genaue Bezeichnung (Vorstand, Präsidium etc.) ist frei wählbar.
Wo wird mein Verein nach der Gründung eingetragen?
Im Zentralen Vereinsregister (ZVR). Die Vereinsbehörde übermittelt dir nach der Eintragung ein Exemplar der Statuten und einen ZVR-Auszug.
Muss ein Verein eine Registrierkasse führen?
Nur wenn Barumsätze bestimmte Schwellen überschreiten — dieselben RKSV-Grenzen gelten grundsätzlich auch für wirtschaftliche Tätigkeiten von Vereinen. Details dazu findest du in unserem Beitrag zur Registrierkasse für Vereine.
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