Das Zahlungsziel legt fest, bis wann eine Rechnung bezahlt werden muss. In Österreich gelten unterschiedliche Regeln für B2B (Unternehmen an Unternehmen) und B2C (Unternehmen an Konsumenten). Wer die Fristen nicht einhält, riskiert Verzugszinsen — im B2B-Bereich aktuell 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Hier erfährst du alles zu Fristen, Formulierungen und der Rechtslage in Österreich 2026.
Was ist ein Zahlungsziel?
Das Zahlungsziel (auch: Zahlungsfrist) ist der Zeitraum, den der Kunde hat, um eine Rechnung zu begleichen. Es wird in der Regel auf der Rechnung angegeben und beginnt mit dem Rechnungsdatum oder dem Erhalt der Rechnung — je nach Vereinbarung.
Gibt es keine ausdrückliche Vereinbarung, greift die gesetzliche Regelung: Laut § 907a UGB ist eine Geldschuld im unternehmerischen Verkehr ohne unnötigen Aufschub zu erfüllen. In der Praxis bedeutet das: 30 Tage sind der Standard.
Gesetzliche Regelung in Österreich
Die österreichische Zahlungsverzugsrichtlinie basiert auf der EU-Richtlinie 2011/7/EU (Late Payment Directive), die im Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) und im UGB umgesetzt wurde.
B2B: Unternehmen an Unternehmen
| Regelung | Details |
|---|---|
| Standard-Zahlungsfrist | 30 Tage ab Rechnungserhalt |
| Maximale Frist | 60 Tage (längere Fristen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung + sachlicher Rechtfertigung) |
| Verzugszinsen | 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 456 UGB) |
| Mahnpauschale | Mindestens 40 EUR Betreibungskosten bei Verzug |
| Rechtsgrundlage | § 456 UGB |
B2C: Unternehmen an Konsumenten
| Regelung | Details |
|---|---|
| Standard-Zahlungsfrist | Keine gesetzliche Frist — abhängig von Vereinbarung |
| Verzugszinsen | 4 % p.a. (gesetzlicher Zinssatz gemäß § 1000 ABGB) |
| Verzugseintritt | Nach Mahnung oder nach Ablauf einer auf der Rechnung genannten Frist |
Öffentliche Auftraggeber
Behörden und öffentliche Stellen haben ebenfalls eine 30-Tage-Frist. Längere Zahlungsfristen (max. 60 Tage) sind nur bei sachlicher Begründung möglich. Der Verzugszinssatz ist derselbe wie im B2B-Bereich.
Verzugszinsen in Österreich 2026
Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät in Zahlungsverzug. Die Verzugszinsen berechnen sich wie folgt:
| Bereich | Zinssatz | Aktuell (2026) |
|---|---|---|
| B2B | Basiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte | Basiszinssatz bei EZB prüfen + 9,2 % |
| B2C | 4 % p.a. (gesetzlich) | 4 % |
| Vereinbarte Zinsen | Frei vereinbar, aber nicht wucherisch | Üblich: 8–12 % p.a. |
Tipp: Den aktuellen Basiszinssatz findest du auf der Website der Österreichischen Nationalbank (OeNB).
Wann tritt Zahlungsverzug ein?
Im B2B-Bereich tritt Verzug automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist ein — eine Mahnung ist nicht erforderlich (§ 907a Abs. 1 UGB). Im B2C-Bereich braucht es in der Regel eine Mahnung, damit der Kunde in Verzug gerät.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Kein Verzug bei berechtigtem Einwand: Wenn der Kunde die Rechnung zu Recht beanstandet (falsche Menge, fehlerhafte Leistung), gerät er nicht in Verzug
- Teilzahlung: Verzug tritt nur für den offenen Restbetrag ein
- Höhere Gewalt: Verzögerungen durch unverschuldete Umstände begründen keinen Verzug
Zahlungsziele und Mahnwesen automatisieren
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Zahlungsbedingungen auf der Rechnung: Formulierungen
Die Zahlungsbedingungen gehören auf jede Rechnung. Hier sind bewährte Formulierungen für verschiedene Situationen:
Standard-Formulierungen
- 30 Tage netto: „Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.“
- 14 Tage netto: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.“
- Sofort fällig: „Zahlbar sofort ohne Abzug.“
- Mit Skonto: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto, 30 Tage netto.“
Formulierungen mit Verzugszinsen
- „Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB berechnet.“
- „Nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.“
Tipp: Verzugszinsen im B2B stehen dir gesetzlich zu — du musst sie nicht ausdrücklich auf der Rechnung erwähnen. Aber die Angabe hat eine abschreckende Wirkung und hilft bei der Durchsetzung.
Zahlungsziel: Was ist üblich?
| Branche | Übliches Zahlungsziel | Hinweis |
|---|---|---|
| Handwerk | 14 Tage | Oft mit Skonto |
| Freiberufler | 14–30 Tage | Je nach Projektgröße |
| Großhandel | 30–60 Tage | Branchenstandard |
| IT/Dienstleistung | 30 Tage | Standard |
| Bau | 30 Tage (nach Abnahme) | ÖNORM B 2110 |
| Öffentliche Hand | 30 Tage | Gesetzlich geregelt |
Mahnwesen: Wenn das Zahlungsziel überschritten wird
Wenn ein Kunde nicht rechtzeitig zahlt, empfiehlt sich ein dreistufiges Mahnwesen:
- Zahlungserinnerung (3–5 Tage nach Fristablauf): Freundlicher Hinweis, keine Gebühren
- 1. Mahnung (14 Tage nach Fristablauf): Fristsetzung (7–14 Tage), Hinweis auf Verzugszinsen
- 2. Mahnung / Letzte Mahnung (28 Tage nach Fristablauf): Androhung rechtlicher Schritte, ggf. Inkasso
Mahngebühren: Im B2B-Bereich hast du ab der ersten Mahnung Anspruch auf mindestens 40 EUR Betreibungskosten (Pauschale gemäß § 458 UGB). Darüber hinaus kannst du tatsächlich angefallene Betreibungskosten geltend machen.
Häufige Fragen zum Zahlungsziel
Was passiert, wenn kein Zahlungsziel auf der Rechnung steht?
Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt im B2B-Bereich die gesetzliche Regelung: Die Zahlung ist laut § 907a UGB ohne unnötigen Aufschub fällig. In der Praxis werden 30 Tage als angemessen angesehen. Im B2C-Bereich ist die Forderung sofort fällig, der Verzug tritt aber erst nach Mahnung ein.
Wie hoch sind die Verzugszinsen in Österreich?
Im B2B-Bereich: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB (§ 456 UGB). Im B2C-Bereich: 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB). Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Österreichische Nationalbank auf ihrer Website.
Darf ich ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen vereinbaren?
Im B2B-Bereich nur unter engen Voraussetzungen: Es muss ausdrücklich vereinbart sein und sachlich gerechtfertigt (z. B. bei saisonalen Geschäften). Zahlungsfristen über 60 Tage sind gemäß der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie grundsätzlich unzulässig — es sei denn, der Gläubiger stimmt ausdrücklich zu und wird nicht grob benachteiligt.
Muss ich mahnen, bevor Verzugszinsen anfallen?
Im B2B-Bereich: Nein. Der Verzug tritt automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist ein (§ 907a UGB). Eine Mahnung ist nicht Voraussetzung für Verzugszinsen. Im B2C-Bereich ist dagegen grundsätzlich eine Mahnung erforderlich, damit der Konsument in Verzug gerät.
Darf ich Mahngebühren verlangen?
Im B2B-Bereich hast du ab der ersten Mahnung Anspruch auf mindestens 40 EUR Betreibungskosten (§ 458 UGB). Darüber hinaus kannst du tatsächlich angefallene Kosten geltend machen. Im B2C-Bereich sind Mahngebühren nur zulässig, wenn sie tatsächlich angefallene Kosten decken — pauschale Mahngebühren sind kritisch.
Ab wann darf ich ein Inkassobüro einschalten?
Grundsätzlich jederzeit nach Eintritt des Verzugs. In der Praxis empfiehlt sich das nach mindestens einer erfolglosen Mahnung. Beachte: Die Inkassokosten können als Betreibungskosten auf den Schuldner überwälzt werden, sofern sie angemessen sind.
Welches Zahlungsziel soll ich als Freiberufler wählen?
14 Tage netto sind für Freiberufler ein guter Standard — kurz genug für gute Liquidität, lang genug als branchenüblich. Bei größeren Projekten sind 30 Tage üblich. Kombiniere das Zahlungsziel mit einem Skonto-Anreiz (z. B. 2 % bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen), um schnelle Zahlungen zu fördern.
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