Laptop von der Steuer abschreiben 2026: GWG, AfA & Investitionsfreibetrag

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Du möchtest deinen Laptop steuerlich absetzen? In Österreich gibt es dafür klare Regeln — von der Sofortabschreibung als GWG bis zur Abschreibung (AfA) über drei Jahre. Seit 2023 liegt die GWG-Grenze bei 1.000 Euro, und zusätzlich können Unternehmer den Investitionsfreibetrag (IFB) nutzen. Dieser Ratgeber zeigt dir alle aktuellen Regelungen für 2026.

Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG): Laptop unter 1.000 Euro sofort abschreiben

Kostet dein Laptop netto nicht mehr als 1.000 Euro (bei Vorsteuerabzug), handelt es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG). Das bedeutet: du kannst die gesamten Anschaffungskosten sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen.

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Wichtig: Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, gilt die 1.000-Euro-Grenze netto (ohne USt). Für Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug zählt der Bruttopreis.

Rechenbeispiel: Laptop um 800 Euro (netto)

Position Betrag
Anschaffungskosten (netto) 800,00 €
GWG-Grenze ≤ 1.000 €
Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr 800,00 €

Der gesamte Betrag wird in einem Jahr abgesetzt — keine Verteilung auf mehrere Jahre nötig.

AfA: Laptop über 1.000 Euro über die Nutzungsdauer abschreiben

Übersteigen die Anschaffungskosten 1.000 Euro netto, musst du den Laptop über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Für Computer und Laptops beträgt diese laut Finanzverwaltung mindestens 3 Jahre (lineare AfA).

Halbjahresregel beachten

Wird der Laptop nach dem 30. Juni angeschafft, darfst du im ersten Jahr nur die halbe Jahres-AfA geltend machen. Bei Anschaffung im ersten Halbjahr steht dir die volle Jahres-AfA zu.

Rechenbeispiel: Laptop um 1.200 Euro (netto), Kauf im März

Jahr AfA (3 Jahre) Restwert
Jahr 1 (volle AfA, Kauf im 1. HJ) 400,00 € 800,00 €
Jahr 2 400,00 € 400,00 €
Jahr 3 400,00 € 0,00 €

Hättest du den Laptop stattdessen im September gekauft, wäre die AfA im ersten Jahr nur 200 Euro (Halbjahresregel). Die Abschreibung verteilt sich dann auf 3,5 Jahre.

Investitionsfreibetrag (IFB): Zusätzlich 20 % absetzen

Seit 2023 können Unternehmer für betriebliche Investitionen einen Investitionsfreibetrag (IFB) geltend machen — und zwar zusätzlich zur normalen Abschreibung. Der IFB ist eine fiktive Betriebsausgabe, die deinen Gewinn mindert.

Befristete Erhöhung bis 31.12.2026: Der IFB wurde für Investitionen von November 2025 bis Dezember 2026 auf 20 % (statt 10 %) bzw. 22 % (statt 15 %) für ökologische Investitionen erhöht.

IFB-Sätze im Überblick

Art der Investition Regulärer IFB Befristet bis 12/2026
Allgemeine Investitionen (z. B. Laptop) 10 % 20 %
Ökologische Investitionen 15 % 22 %

Rechenbeispiel: Laptop um 1.200 Euro + IFB

Position Betrag
Anschaffungskosten (netto) 1.200,00 €
AfA Jahr 1 (Kauf im 1. HJ) 400,00 €
IFB 20 % (befristet bis 12/2026) 240,00 €
Absetzbar im 1. Jahr gesamt 640,00 €

Der IFB wird nur einmalig im Jahr der Anschaffung geltend gemacht. Die AfA läuft regulär über die gesamte Nutzungsdauer weiter. Wichtig: Der IFB steht nur Unternehmern zu (nicht Arbeitnehmern) und gilt nur für eine betriebliche Einkunftsart.

Privatanteil: Gemischte Nutzung berücksichtigen

Nutze deinen Laptop sowohl beruflich als auch privat, musst du einen Privatanteil ausscheiden. Das Finanzamt geht in der Regel von mindestens 40 % Privatanteil aus, wenn du keine Aufzeichnungen über die tatsächliche Nutzung führen.

Rechenbeispiel: Privatanteil 40 %

Laptop-Kosten 800 Euro (netto, GWG) bei 60 % beruflicher Nutzung:

Position Betrag
Anschaffungskosten (netto) 800,00 €
Abzüglich 40 % Privatanteil – 320,00 €
Absetzbar als Betriebsausgabe/Werbungskosten 480,00 €

Tipp: Führst du ein Nutzungsprotokoll, um einen höheren beruflichen Anteil nachweisen zu können. Bei ausschließlich beruflicher Nutzung entfällt der Privatanteil komplett.

Zubehör und Peripheriegeräte absetzen

Auch Zubehör, das du gemeinsam mit deinem Laptop oder PC beruflich nutzen, kannst du steuerlich absetzen:

  • Monitor, Tastatur, Maus — bilden mit dem PC eine Einheit und werden gemeinsam bewertet
  • Drucker, Scanner — eigenständige Wirtschaftsgüter, separat absetzbar
  • Laptop-Tasche, Dockingstation — als Zubehör absetzbar (GWG, wenn unter 1.000 €)
  • Software — Betriebssystem und Office-Programme als Betriebsausgabe
  • Internet-Kosten — anteilig absetzbar (beruflicher Nutzungsanteil)
Hinweis: Bei der Anschaffung eines Desktop-PCs gelten PC, Monitor und Tastatur als Einheit. Die Gesamtkosten werden zusammengerechnet und gemeinsam beurteilt, ob die GWG-Grenze überschritten wird.

Zusammenhang mit der Homeoffice-Pauschale

Seit 2021 gibt es in Österreich die Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer: Bis zu 3 Euro pro Homeoffice-Tag, maximal 100 Tage pro Jahr (= max. 300 Euro). Die Homeoffice-Pauschale und die Absetzung eines Laptops schließen sich nicht gegenseitig aus — du kannst beides geltend machen.

Mehr dazu in unserem Ratgeber: Homeoffice steuerlich absetzen.

Überblick: Laptop abschreiben in Österreich 2026

Regelung Details
GWG-Grenze 1.000 € netto (seit 1.1.2023)
Nutzungsdauer (AfA) Mindestens 3 Jahre (linear)
Halbjahresregel Kauf nach 30.6. → halbe AfA im 1. Jahr
Investitionsfreibetrag 20 % (befristet bis 12/2026, sonst 10 %)
Privatanteil Mind. 40 % ohne Nachweis
Homeoffice-Pauschale 3 €/Tag, max. 100 Tage (300 €/Jahr)

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Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen Laptop unter 1.000 Euro sofort abschreiben?

Ja. Seit 1.1.2023 gilt in Österreich eine GWG-Grenze von 1.000 Euro (netto bei Vorsteuerabzug, brutto für Kleinunternehmer). Liegt der Kaufpreis deines Laptops darunter, kannst du die gesamten Kosten sofort im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen.

Wie lange muss ich einen Laptop über 1.000 Euro abschreiben?

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für Computer und Laptops beträgt laut Finanzverwaltung mindestens 3 Jahre. Die Abschreibung erfolgt linear — also jedes Jahr ein Drittel der Anschaffungskosten. Beachte die Halbjahresregel: Bei Kauf nach dem 30. Juni gibt es im ersten Jahr nur die halbe AfA.

Was ist der Investitionsfreibetrag und wer kann ihn nutzen?

Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist eine zusätzliche fiktive Betriebsausgabe für Unternehmer. Er beträgt regulär 10 % der Anschaffungskosten, wurde aber befristet bis Dezember 2026 auf 20 % erhöht. Der IFB wird zusätzlich zur normalen AfA geltend gemacht. Er steht nur bei betrieblichen Einkünften zu — Arbeitnehmer können den IFB nicht nutzen.

Wie hoch ist der Privatanteil, den ich abziehen muss?

Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) verlangt das Finanzamt den Abzug eines Privatanteils. Ohne Nachweis wird in der Regel ein Privatanteil von mindestens 40 % angenommen. du kannst einen geringeren Privatanteil geltend machen, wenn du die überwiegend berufliche Nutzung durch ein Nutzungsprotokoll belegen kannst.

Stand: März 2026. Quellen: BMF, WKO.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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