Wann ist in Österreich eine Gewerbeanmeldung nötig?

Gewerbeanmeldung in Österreich

Du generierst (nebenbei) Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und bist dir unsicher, ob du du bereits ein Gewerbe anmelden musst? Hier erfährst du, wann eine Gewerbeanmeldung in Österreich erforderlich ist.

Kriterien für eine Gewerbeanmeldung in Österreich

Nicht bei jeder Tätigkeit ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Sollten in deinem Fall jedoch Selbstständigkeit, Regelmäßigkeit und die Absicht, einen Ertrag zu erzielen, vorliegen, ist eine Anmeldung notwendig. Doch was beinhalten diese Kriterien im Detail?

Selbständigkeit

Deine Tätigkeit gilt dann als selbstständig, wenn du das Risiko der Unternehmung trägst und auf deinen eigenen Namen Rechnungen ausstellst. Die Tätigkeit selbst auszuführen ist kein Kriterium für die Selbstständigkeit.

Selbstständigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn:

·   du selbst eigene Rechnungen an Kunden stellst.

·   du auf Basis von Provisionen oder Honoraren tätig bist.

·   du (stiller) Gesellschafter bist.

Regelmäßigkeit

Grundsätzlich fällt deine Tätigkeit unter die Regelmäßigkeit, wenn du sie laufend wiederholst. Eine einmalige Tätigkeit gilt dann als regelmäßig, wenn du die Absicht hast, sie zu wiederholen oder wenn sie einen größeren Zeitraum in Anspruch nimmt. Auch wenn du deine Arbeit einer größeren Anzahl von Personen anbietest, musst du ein Gewerbe anmelden.

Ertragserzielungsabsicht

Immer wenn du vorhast, mit deiner Tätigkeit einen Ertrag zu erwirtschaften, liegt eine Ertragserzielungsabsicht vor. Wie hoch diese Erträge sind, ist dabei nicht wichtig. Sobald du eine (finanzielle) Gegenleistung für deine Arbeit erlangst, wird automatisch von der Ertragserzielungsabsicht ausgegangen.

Dabei muss dein Unternehmen keinen finanziellen Gewinn erzielen. Auch bei diesen Beispielen liegt eine Ertragserzielungsabsicht vor:

·   Arbeit für eine Gegenleistung, die nicht finanziell ist

·   Tätigkeiten eines Vereins, um Kosten zu decken

·   Karitative Arbeit

Ausnahmen von der Gewerbeordnung

Auch wenn die genannten Kriterien auf dich zutreffen, ist vorerst abzuklären, ob deine Tätigkeit überhaupt unter die Gewerbeordnung fällt. Denn viele Berufszweige sind von dieser ausgenommen, wie z. B.:

  • Freie Berufe
  • Banken und Versicherungen
  • Unternehmen im Bahn- und Luftverkehr
  • Zeitungsverlage
  • Unternehmen in der Elektrobranche
  • Kreative Berufe wie Künstler, Autoren, Journalisten (für diese gelten keinerlei Regelungen)
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres hat Anthropologie studiert und ist seit ihrer Kindheit leidenschaftliche Texterin. Während sie als Mädchen Pferdegeschichten schrieb, nutzt sie ihre Kreativität und Know-How heute, um der everbill Community wertvollen Content zu bieten. Egal ob es um Tipps & Tricks bezüglich Finanzen, Gründung oder Recht geht, sie gibt ihr für Unternehmer interessantes Wissen in Form von informativen Beiträgen weiter.

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