Eine Gewerbeanmeldung in Österreich ist immer dann nötig, wenn du eine selbständige, regelmäßige und auf Ertrag ausgerichtete Tätigkeit ausübst, die unter die Gewerbeordnung (GewO) fällt. Die Anmeldung erfolgt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) und kostet je nach Gewerbe zwischen 30 und 200 EUR. Die Eintragung läuft über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) — auch online über das USP möglich.
Wann brauchst du eine Gewerbeanmeldung?
Nach der österreichischen Gewerbeordnung (GewO 1994) brauchst du eine Gewerbeanmeldung, wenn drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sind:
- Selbständigkeit — Du übst die Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigenes Risiko aus. Ob du die Arbeit selbst durchführst oder Mitarbeiter beschäftigst, spielt keine Rolle.
- Regelmäßigkeit — Du führst die Tätigkeit laufend oder wiederholt aus. Auch eine einmalige Tätigkeit gilt als regelmäßig, wenn du sie wiederholen willst oder sie einen längeren Zeitraum dauert.
- Ertragserzielungsabsicht — Du willst mit der Tätigkeit Einnahmen erzielen. Die Höhe ist irrelevant — auch Tauschgeschäfte oder Kostendeckung zählen.
Wichtig: Bereits das Anbieten einer gewerblichen Tätigkeit (z. B. durch eine Website oder Inserate) gilt laut GewO als Gewerbeausübung und erfordert eine Anmeldung.
Welche Tätigkeiten fallen nicht unter die Gewerbeordnung?
Nicht jede selbständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Diese Berufsgruppen sind von der GewO ausdrücklich ausgenommen (§ 2 GewO):
- Freie Berufe — Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ziviltechniker (Arbeiten ohne Gewerbeschein)
- Künstlerische Tätigkeiten — Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Musiker
- Land- und Forstwirtschaft — inkl. Direktvermarktung ab Hof
- Banken und Versicherungen — eigene Aufsicht durch FMA
- Verkehrsgewerbe — Bahn, Luft, Schifffahrt
- Bergbau — Mineralrohstoffgesetz
Wenn du unsicher bist, ob deine Tätigkeit unter die GewO fällt, kannst du dich kostenlos bei der WKO (Wirtschaftskammer Österreich) beraten lassen.
Was ist der Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe?
Die Gewerbeordnung unterscheidet zwei Hauptkategorien von Gewerben:
| Kriterium | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Befähigungsnachweis | Nicht erforderlich | Pflicht (Meisterprüfung, Studium, Praxis etc.) |
| Beispiele | Handelsgewerbe, IT-Dienstleistung, Unternehmensberatung, Werbeagentur | Elektrotechnik, Tischlerei, Gastgewerbe, Baumeister, Immobilienmakler |
| Anzahl in AT | Unbegrenzt (keine fixe Liste) | Ca. 80 Gewerbe (Anhang zur GewO) |
| Anmeldegebühr | Ca. 30 EUR (Bundesgebühr) | Ca. 30 EUR + evt. Nachweiskosten |
| Gewerbeberechtigung | Sofort bei Anmeldung | Nach Prüfung des Befähigungsnachweises |
| Geschäftsführer nötig? | Nein | Ja, wenn Inhaber keinen Nachweis hat |
Beim freien Gewerbe kannst du sofort nach der Anmeldung beim Gewerbeamt loslegen — es gibt keine Zugangsbeschränkung. Beim reglementierten Gewerbe musst du zusätzlich einen Befähigungsnachweis erbringen, z. B. eine Meisterprüfung, ein einschlägiges Studium oder eine bestimmte Praxiszeit.
Zusätzlich gibt es Teilgewerbe (eine Untergruppe der reglementierten Gewerbe), bei denen ein vereinfachter Befähigungsnachweis genügt — z. B. eine Lehrabschlussprüfung.
Wie läuft die Gewerbeanmeldung ab?
Die Gewerbeanmeldung in Österreich folgt einem klar definierten Ablauf:
- Gewerbe bestimmen — Kläre ab, ob deine Tätigkeit ein freies oder reglementiertes Gewerbe ist. Die WKO-Website hilft bei der Zuordnung.
- Dokumente zusammenstellen — Personalausweis oder Reisepass, Meldezettel, ggf. Befähigungsnachweis, ggf. Strafregisterbescheinigung.
- Anmeldung einreichen — Bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) am Gewerbestandort. Online-Anmeldung ist über das USP (Unternehmensserviceportal) oder direkt über GISA möglich.
- Gebühr bezahlen — Die Bundesgebühr beträgt rund 30 EUR. Je nach Gewerbe können zusätzliche Gebühren anfallen.
- GISA-Eintragung — Nach Prüfung der Unterlagen trägt die Behörde das Gewerbe in das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ein. Du erhältst einen GISA-Auszug als Bestätigung.
- Gewerbeberechtigung aktiv — Ab dem Zeitpunkt der Eintragung darfst du das Gewerbe ausüben. Bei freien Gewerben ist die Berechtigung in der Regel sofort wirksam.
Frist: Die Behörde muss innerhalb von drei Monaten nach Erfüllung aller Voraussetzungen die GISA-Eintragung vornehmen.
Welche Dokumente brauchst du für die Gewerbeanmeldung?
Je nachdem, ob du ein freies oder reglementiertes Gewerbe anmeldest, brauchst du:
| Dokument | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Amtlicher Lichtbildausweis | Ja | Ja |
| Meldezettel | Ja | Ja |
| Geburtsurkunde (bei Namensänderung) | Evt. | Evt. |
| Strafregisterbescheinigung | Nein (wird amtsintern abgefragt) | Nein (wird amtsintern abgefragt) |
| Befähigungsnachweis | Nein | Ja (Meisterprüfung, Diplom etc.) |
| Gesellschaftsvertrag (bei GmbH/OG/KG) | Bei Gesellschaften | Bei Gesellschaften |
| Firmenbuchauszug (bei Gesellschaften) | Bei Gesellschaften | Bei Gesellschaften |
Tipp: Für EU/EWR-Bürger gelten die gleichen Bedingungen wie für österreichische Staatsbürger. Drittstaatsangehörige benötigen zusätzlich einen Aufenthaltstitel mit Erwerbsberechtigung.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?
Die Kosten setzen sich aus mehreren Posten zusammen:
| Posten | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bundesgebühr | Ca. 30 EUR | Gilt für alle Gewerbeanmeldungen |
| WKO-Grundumlage | Ab ca. 60–100 EUR/Jahr | Pflichtmitgliedschaft WKO, variiert nach Fachgruppe |
| SVS-Beiträge | Ab ca. 175 EUR/Quartal | Sozialversicherung der Selbständigen (Mindestbeitragsgrundlage) |
| Befähigungsprüfung | 200–2.000 EUR | Nur bei reglementierten Gewerben |
| Weitere Bewilligungen | Variabel | Z. B. Betriebsanlagengenehmigung bei Gastgewerbe |
Die reine Anmeldegebühr ist also überschaubar. Bedenke aber die laufenden Kosten: Mit der Gewerbeanmeldung bist du automatisch Pflichtmitglied der WKO und der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen).
Was ist das GISA und warum ist es wichtig?
Das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ist das zentrale öffentliche Register aller Gewerbeberechtigungen in Österreich. Es hat 2014 den früheren Gewerbeschein abgelöst.
- Öffentlich einsehbar — Jeder kann auf gisa.gv.at nachprüfen, ob ein Unternehmen eine gültige Gewerbeberechtigung hat.
- Ersetzt Gewerbeschein — Statt eines physischen Gewerbescheins erhältst du einen GISA-Auszug.
- Mehrere Gewerbe — Du kannst mehrere Gewerbeberechtigungen unter einer GISA-Nummer führen.
- Standortwechsel — Bei Änderung des Gewerbestandorts muss eine Ummeldung über GISA erfolgen.
Was ist der Gewerbestandort und warum ist er wichtig?
Der Gewerbestandort ist der Ort, an dem du deine gewerbliche Tätigkeit hauptsächlich ausübst. Dazu zählen:
- Der Ort der internen Verwaltung (Buchhaltung, Korrespondenz)
- Der Ort des Kundenkontakts
- Die Betriebsstätte mit dem Hauptgeschäftsverkehr
Der Gewerbestandort bestimmt, bei welcher Bezirksverwaltungsbehörde du dein Gewerbe anmeldest. Bei einem Standortwechsel musst du die Behörde informieren und eine Ummeldung vornehmen.
Home-Office als Gewerbestandort: Ja, deine Privatwohnung kann Gewerbestandort sein — solange du dort die wesentlichen geschäftlichen Tätigkeiten ausführst. Beachte jedoch, ob dein Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung erlaubt.
Mit everbill schreibst du GewO-konforme Rechnungen, behältst deine Einnahmen und Ausgaben im Blick und bereitest deine Steuererklärung vor — ideal für Gründer und EPU in Österreich.
Welche Pflichten hast du nach der Gewerbeanmeldung?
Mit der Gewerbeanmeldung gehen mehrere Pflichten einher:
- Finanzamt-Meldung — Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit musst du dich beim Finanzamt melden (geht über FinanzOnline).
- SVS-Anmeldung — Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) wird automatisch von der Behörde informiert. Du bekommst Post von der SVS.
- WKO-Mitgliedschaft — Die Pflichtmitgliedschaft bei der WKO startet automatisch mit der Gewerbeberechtigung.
- Rechnungslegungspflicht — Ab dem ersten Euro Umsatz musst du ordnungsgemäße Rechnungen stellen (Rechnung richtig schreiben).
- Buchführungspflicht — Je nach Umsatzhöhe: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) oder doppelte Buchführung.
- Registrierkassenpflicht — Ab 15.000 EUR Jahresumsatz und 7.500 EUR Barumsatz brauchst du eine RKSV-konforme Registrierkasse.
Außerdem brauchst du unter Umständen eine UID-Nummer, wenn du mit Unternehmen in anderen EU-Ländern Geschäfte machst (UID-Nummer beantragen).
Sonderfall: Gastgewerbe gründen
Das Gastgewerbe (Hotel, Restaurant, Café, Bar) ist ein reglementiertes Gewerbe mit besonderen Anforderungen:
- Befähigungsnachweis — Gastgewerbe-Prüfung oder einschlägige Ausbildung (z. B. Tourismusschule)
- Betriebsanlagengenehmigung — Für Lokale mit Publikumsverkehr erforderlich
- Lebensmittelrecht — HACCP-Konzept, Hygieneschulungen
- Sperrstunde — Je nach Gemeinde unterschiedlich geregelt
Detaillierte Infos findest du in unserem Artikel Gastgewerbe gründen in Österreich.
Gewerbeanmeldung als Einzelunternehmer oder Gesellschaft?
Die Rechtsform beeinflusst die Gewerbeanmeldung:
| Rechtsform | Gewerbeanmeldung durch | Besonderheit |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen / EPU | Unternehmer persönlich | Einfachste Form, Einzelunternehmen gründen |
| GmbH | Geschäftsführer | Firmenbucheintragung erforderlich |
| OG / KG | Gesellschafter bzw. Komplementär | Gesellschaftsvertrag + Firmenbuch |
| GmbH & Co KG | Komplementär-GmbH | Zwei Eintragungen (GmbH + KG) |
Welche Rechtsform für dich die richtige ist, hängt von Haftung, Steuern und Gründungskosten ab. Mehr dazu in unserem Guide Firma gründen in Österreich.
Kleinunternehmerregelung und Gewerbeanmeldung
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) befreit dich von der Umsatzsteuer, wenn dein Jahresumsatz unter 42.000 EUR liegt. Das hat aber keinen Einfluss auf die Gewerbeanmeldung — die Anmeldung ist unabhängig davon Pflicht.
Als Kleinunternehmer musst du auf deinen Rechnungen den Hinweis „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ anführen und darfst keine Umsatzsteuer ausweisen.
Bereit für die Selbständigkeit?
Mit everbill erstellst du professionelle Rechnungen, verwaltest Kunden und behältst deine Finanzen im Griff — von der Gewerbeanmeldung bis zur ersten Rechnung.
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Österreich
Kann ich ein Gewerbe auch online anmelden?
Ja, die Gewerbeanmeldung ist über das Unternehmensserviceportal (USP) und das GISA online möglich. Du brauchst dafür eine Handy-Signatur oder ID Austria. Alternativ kannst du die Anmeldung persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde vornehmen.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?
Bei einem freien Gewerbe ist die Gewerbeberechtigung in der Regel sofort nach Anmeldung wirksam. Die Behörde hat drei Monate Zeit, die GISA-Eintragung vorzunehmen. In der Praxis dauert es bei vollständigen Unterlagen meist nur wenige Tage.
Brauche ich einen Gewerbeschein?
Den klassischen Gewerbeschein gibt es in Österreich seit 2014 nicht mehr. Er wurde durch die Eintragung im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ersetzt. Du erhältst einen GISA-Auszug als Nachweis deiner Gewerbeberechtigung.
Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?
Nein, freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler, Journalisten) sind von der Gewerbeordnung ausgenommen. Du brauchst keine Gewerbeanmeldung, sondern meldest dich direkt beim Finanzamt und ggf. bei deiner Berufskammer an.
Was passiert, wenn ich ein Gewerbe ohne Anmeldung ausübe?
Die unbefugte Gewerbeausübung ist eine Verwaltungsübertretung und kann mit Geldstrafen bis zu 3.600 EUR bestraft werden. Bei wiederholtem Verstoß drohen höhere Strafen. Die Behörde kann außerdem die Einstellung der Tätigkeit anordnen.
Kann ich mehrere Gewerbe gleichzeitig anmelden?
Ja, du kannst beliebig viele Gewerbeberechtigungen haben. Jedes Gewerbe wird einzeln im GISA eingetragen. Für jedes reglementierte Gewerbe brauchst du den jeweiligen Befähigungsnachweis.
Was kostet die Gewerbeanmeldung insgesamt?
Die reine Anmeldegebühr beträgt rund 30 EUR (Bundesgebühr). Dazu kommen laufende Kosten: WKO-Grundumlage (ab ca. 60–100 EUR/Jahr) und SVS-Beiträge (ab ca. 175 EUR/Quartal auf Mindestbeitragsgrundlage). Bei reglementierten Gewerben können Kosten für den Befähigungsnachweis hinzukommen.
Kann ich mein Gewerbe wieder abmelden?
Ja, die Gewerbeabmeldung (Zurücklegung) ist jederzeit möglich. Du meldest die Zurücklegung bei der Bezirksverwaltungsbehörde, die den GISA-Eintrag löscht. Offene Verpflichtungen gegenüber Finanzamt und SVS bleiben bestehen.
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