In Österreich bist du 2026 dann umsatzsteuerbefreit, wenn eine Befreiung nach § 6 UStG greift. Für viele Selbständige ist die wichtigste Regel die Kleinunternehmerbefreiung bis 55.000 EUR brutto Jahresumsatz. Daneben gibt es echte und unechte Steuerbefreiungen für bestimmte Leistungen und Berufsgruppen.
Rechnungen ohne USt sauber ausstellen
Wenn du als Kleinunternehmer oder mit anderer Befreiung fakturierst, muss der Hinweis auf der Rechnung trotzdem sauber sitzen. everbill hilft dir bei der korrekten Rechnungsstellung.
Wer ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit?
Die Befreiungen im österreichischen UStG lassen sich grob in echte und unechte Befreiungen einteilen. Der Unterschied ist für die Praxis wichtig, weil er entscheidet, ob du Vorsteuer abziehen darfst oder nicht.
| Art der Befreiung | Was sie bedeutet |
|---|---|
| Echte Steuerbefreiung | Du stellst ohne USt in Rechnung und behältst trotzdem grundsätzlich den Vorsteuerabzug. |
| Unechte Steuerbefreiung | Du stellst ohne USt in Rechnung, darfst aber regelmäßig keine Vorsteuer abziehen. |
Die wichtigste Befreiung 2026: Kleinunternehmer bis 55.000 EUR
Für viele EPU und kleine Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung der entscheidende Fall. Laut WKO-Infoseite zur Kleinunternehmerregelung liegt die Grenze seit 1.1.2025 bei 55.000 EUR brutto Jahresumsatz. Wenn du darunter bleibst, kannst du ohne Umsatzsteuer fakturieren. Die WKO-FAQ erklärt zusätzlich die Toleranzregel: Eine Überschreitung um bis zu 10 % kann unter bestimmten Voraussetzungen noch unschädlich sein.
Wichtig: Diese Befreiung ist unecht. Das heißt, du stellst ohne USt in Rechnung, kannst aber im Gegenzug deine Vorsteuer in der Regel nicht abziehen.
Echte und unechte Befreiung: Wo liegt der Unterschied?
| Frage | Echte Befreiung | Unechte Befreiung |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf der Rechnung? | Nein | Nein |
| Vorsteuerabzug möglich? | Grundsätzlich ja | Regelmäßig nein |
| Typischer Fall | Bestimmte Export- oder Auslandssachverhalte | Kleinunternehmer, viele Gesundheits- und Bildungsleistungen |
Was muss auf die Rechnung, wenn du umsatzsteuerbefreit bist?
Auch ohne USt muss deine Rechnung vollständig sein. Entscheidend ist vor allem der Hinweis auf die Befreiung. Bei der Kleinunternehmerregelung wird in der Praxis oft ein Hinweis wie „Umsatzsteuerbefreit nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ verwendet. Die gesetzliche Grundlage findest du in der RIS-Fassung zu § 6 UStG.
- Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn die Befreiung greift
- Den passenden Befreiungshinweis anführen
- Alle übrigen Pflichtangaben auf der Rechnung sauber ergänzen
Wann lohnt sich der freiwillige Verzicht auf die Befreiung?
Wenn du hohe Investitionen planst oder regelmäßig viel Vorsteuer hast, kann der freiwillige Wechsel in die Umsatzsteuerpflicht sinnvoll sein. Dann stellst du zwar mit USt in Rechnung, kannst aber auch Vorsteuer geltend machen. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von deiner Branche und deiner Kostenstruktur ab.
Kleinunternehmerregelung und Rechnungen im Griff behalten
Gerade beim Wechsel zwischen Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuerpflicht hilft dir ein sauberes Rechnungssystem, damit Hinweise, Steuersätze und Auswertungen zusammenpassen.
Weiterführende Artikel
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- Umsatzsteuer vergessen: Was du jetzt tun musst
- Umsatzsteuerbefreit nach welcher Vorschrift? Die Unterschiede
- Vorsteuerabzug vor der Gründung
Häufige Fragen zu umsatzsteuerbefreit in Österreich
Was bedeutet umsatzsteuerbefreit genau?
Du stellst deine Leistung ohne Umsatzsteuer in Rechnung, weil eine gesetzliche Befreiung greift. Welche Folgen das für den Vorsteuerabzug hat, hängt davon ab, ob es eine echte oder unechte Befreiung ist.
Ist die Kleinunternehmerregelung eine echte oder unechte Befreiung?
Die Kleinunternehmerregelung ist eine unechte Steuerbefreiung. Du verrechnest also ohne USt, kannst aber deine Vorsteuer in der Regel nicht abziehen.
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
Die Grenze liegt bei 55.000 EUR brutto Jahresumsatz. Zusätzlich gibt es eine Toleranzregel, die du im Einzelfall mit WKO, BMF oder Steuerberatung prüfen solltest.
Muss ich auf der Rechnung einen Hinweis anführen?
Ja. Wenn du ohne USt fakturierst, sollte die Rechnung klar zeigen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, etwa mit dem Hinweis auf die passende Befreiungsvorschrift.
Kann ich freiwillig auf die Befreiung verzichten?
Ja. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast oder mit Geschäftskunden arbeitest, für die der USt-Ausweis wirtschaftlich unproblematisch ist.
Wer sollte die Befreiung besonders genau prüfen?
Vor allem Selbständige mit schwankenden Umsätzen, hohen Investitionen oder gemischten Tätigkeiten. Dort entscheidet die richtige Einordnung oft direkt über Preisgestaltung, Vorsteuer und Marge.
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