Umsatzsteuerbefreit 2026: Echt oder unecht? | Österreich

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In Österreich bist du 2026 dann umsatzsteuerbefreit, wenn eine Befreiung nach § 6 UStG greift. Für viele Selbständige ist die wichtigste Regel die Kleinunternehmerbefreiung bis 55.000 EUR brutto Jahresumsatz. Daneben gibt es echte und unechte Steuerbefreiungen für bestimmte Leistungen und Berufsgruppen.

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Wenn du als Kleinunternehmer oder mit anderer Befreiung fakturierst, muss der Hinweis auf der Rechnung trotzdem sauber sitzen. everbill hilft dir bei der korrekten Rechnungsstellung.

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Wer ist in Österreich von der Umsatzsteuer befreit?

Die Befreiungen im österreichischen UStG lassen sich grob in echte und unechte Befreiungen einteilen. Der Unterschied ist für die Praxis wichtig, weil er entscheidet, ob du Vorsteuer abziehen darfst oder nicht.

Art der Befreiung Was sie bedeutet
Echte Steuerbefreiung Du stellst ohne USt in Rechnung und behältst trotzdem grundsätzlich den Vorsteuerabzug.
Unechte Steuerbefreiung Du stellst ohne USt in Rechnung, darfst aber regelmäßig keine Vorsteuer abziehen.

Die wichtigste Befreiung 2026: Kleinunternehmer bis 55.000 EUR

Für viele EPU und kleine Unternehmen ist die Kleinunternehmerregelung der entscheidende Fall. Laut WKO-Infoseite zur Kleinunternehmerregelung liegt die Grenze seit 1.1.2025 bei 55.000 EUR brutto Jahresumsatz. Wenn du darunter bleibst, kannst du ohne Umsatzsteuer fakturieren. Die WKO-FAQ erklärt zusätzlich die Toleranzregel: Eine Überschreitung um bis zu 10 % kann unter bestimmten Voraussetzungen noch unschädlich sein.

Wichtig: Diese Befreiung ist unecht. Das heißt, du stellst ohne USt in Rechnung, kannst aber im Gegenzug deine Vorsteuer in der Regel nicht abziehen.

Echte und unechte Befreiung: Wo liegt der Unterschied?

Frage Echte Befreiung Unechte Befreiung
Umsatzsteuer auf der Rechnung? Nein Nein
Vorsteuerabzug möglich? Grundsätzlich ja Regelmäßig nein
Typischer Fall Bestimmte Export- oder Auslandssachverhalte Kleinunternehmer, viele Gesundheits- und Bildungsleistungen

Welche Berufsgruppen sind unecht umsatzsteuerbefreit?

Echt befreit sind vor allem Ausfuhrlieferungen ins Ausland. Die unechte Umsatzsteuerbefreiung trifft dagegen ganze Tätigkeitsfelder: Heilbehandlungen, Geld- und Bankgeschäfte, Grundstücksumsätze und die Versicherungsvermittlung. Dazu kommt die Kleinunternehmerregelung. Alle diese Fälle der Umsatzsteuerbefreiung stehen in § 6 Abs. 1 UStG.

Tätigkeit Grundlage im UStG
Kleinunternehmer bis 55.000 EUR brutto Jahresumsatz § 6 Abs. 1 Z 27
Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten und Hebammen § 6 Abs. 1 Z 19
Leistungen von Zahntechnikern § 6 Abs. 1 Z 20
Vermittlung durch Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter § 6 Abs. 1 Z 13
Geld-, Kredit- und Wertpapiergeschäfte § 6 Abs. 1 Z 8
Umsätze von Grundstücken § 6 Abs. 1 Z 9
Unterricht an Privatschulen und durch Privatlehrer § 6 Abs. 1 Z 11

Entscheidend für die Umsatzsteuerbefreiung ist die Tätigkeit, nicht der Berufstitel. Eine Ärztin ist mit der Heilbehandlung befreit, ein Gutachten oder ein bezahlter Vortrag kann trotzdem steuerpflichtig sein. Ähnlich in der Vermögensberatung: Befreit ist die tatsächliche Vermittlung von Krediten, Wertpapieren oder Versicherungen — reine Beratung oder das Weitergeben von Kontakten nicht. Welche Vorschrift dein Fall genau trifft, klärt der Beitrag umsatzsteuerbefreit nach welcher Vorschrift.

Was muss auf die Rechnung, wenn du umsatzsteuerbefreit bist?

Auch ohne USt muss deine Rechnung vollständig sein. Entscheidend ist vor allem der Hinweis auf die Befreiung. Bei der Kleinunternehmerregelung wird in der Praxis oft ein Hinweis wie „Umsatzsteuerbefreit nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ verwendet. Im Gesetz zählt dieser Hinweis zu den Rechnungsmerkmalen (§ 11 Abs. 1 Z 3 lit. e UStG).

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn die Befreiung greift
  • Den passenden Befreiungshinweis anführen
  • Alle übrigen Pflichtangaben auf der Rechnung sauber ergänzen

Der teuerste Fehler dabei: Wer trotz Befreiung Umsatzsteuer ausweist, schuldet diesen Betrag allein aufgrund der Rechnung (§ 11 Abs. 12 UStG). Und zwar so lange, bis die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt ist.

Wann lohnt sich der freiwillige Verzicht auf die Befreiung?

Wenn du hohe Investitionen planst oder regelmäßig viel Vorsteuer hast, kann der freiwillige Wechsel in die Umsatzsteuerpflicht sinnvoll sein. Dann stellst du zwar mit USt in Rechnung, kannst aber auch Vorsteuer geltend machen. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt von deiner Branche und deiner Kostenstruktur ab.

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Österreich 2026?

Ohne Umsatzsteuerbefreiung brauchst du den richtigen Steuersatz auf der Rechnung. Der Normalsteuersatz liegt bei 20 %. Daneben gibt es mehrere ermäßigte Sätze.

Satz Gilt vor allem für Grundlage
20 % Normalsteuersatz die meisten Waren und Dienstleistungen § 10 Abs. 1 UStG
13 % ermäßigt lebende Tiere und Pflanzen, künstlerische Tätigkeiten, Sportveranstaltungen, Kinokarten § 10 Abs. 3 UStG
10 % ermäßigt Wohnungsvermietung, Beherbergung, Gastronomie, Bücher, Medikamente, Personenbeförderung § 10 Abs. 2 UStG
4,9 % Grundnahrungsmittel Brot, Milch, Butter, Eier, Mehl, Reis, Nudeln sowie viele Obst- und Gemüsesorten § 10 Abs. 1a UStG
19 % Sondersatz Betriebsstätten in Jungholz und Mittelberg § 10 Abs. 4 UStG

Der Satz von 4,9 % auf Grundnahrungsmittel gilt seit 1. Juli 2026 und ersetzt dort die früheren 10 % (Parlamentskorrespondenz zum Beschluss des Nationalrats). Für die Praxis wichtig: In der Gastronomie bleibt es bei 10 %. Kaffee, Tee, Limonaden und alkoholische Getränke bleiben bei 20 %.

Wann musst du eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben?

Wie oft die Umsatzsteuervoranmeldung fällig wird, hängt vom Umsatz des Vorjahres ab. Die Grenze liegt bei 100.000 EUR. Mit der Kleinunternehmergrenze hat sie nichts zu tun, wird aber oft damit verwechselt.

Umsatz im Vorjahr Voranmeldungszeitraum Abgabefrist
bis 100.000 EUR Kalendervierteljahr 15.5., 15.8., 15.11. und 15.2.
über 100.000 EUR Kalendermonat 15. des zweitfolgenden Monats

Wer die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer nutzt, braucht in der Regel gar keine UVA. Bleibst du unter 55.000 EUR und hast keine Umsatzsteuer zu entrichten, bist du nach § 21 Abs. 6 UStG von Voranmeldung und Erklärung befreit. Wer freiwillig monatlich abgibt, bleibt daran für das ganze Kalenderjahr gebunden (USP — Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung).

Wie entsteht die Steuerschuld bei Soll- und Ist-Besteuerung?

Diese Unterscheidung entscheidet, wann du die Umsatzsteuer abführen musst. Und damit auch, ob du sie vorstrecken musst, obwohl die Rechnung noch offen ist.

Frage Soll-Besteuerung Ist-Besteuerung
Wann entsteht die Steuerschuld? mit Ablauf des Monats, in dem du geleistet hast mit Ablauf des Monats, in dem das Geld eingeht
Muss der Kunde bezahlt haben? Nein — auch offene Rechnungen zählen Ja — erst der Zahlungseingang löst aus
Für wen? Grundfall für buchführungspflichtige Betriebe Freiberufler ohne Umsatzgrenze, sonst bis 110.000 EUR Gesamtumsatz

Für Freiberufler nach § 22 Z 1 EStG ist die Ist-Besteuerung unabhängig von der Umsatzhöhe zulässig (§ 17 UStG). Bei anderen Tätigkeiten gilt die Grenze von 110.000 EUR Gesamtumsatz in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre (USP — Umsatzsteuerpflicht). Der praktische Vorteil der Ist-Besteuerung: Die Umsatzsteuer für eine offene Forderung musst du nicht vorfinanzieren.

Kleinunternehmerregelung und Rechnungen im Griff behalten

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Häufige Fragen zu umsatzsteuerbefreit in Österreich

Was bedeutet umsatzsteuerbefreit genau?

Du stellst deine Leistung ohne Umsatzsteuer in Rechnung, weil eine gesetzliche Befreiung greift. Welche Folgen das für den Vorsteuerabzug hat, hängt davon ab, ob es eine echte oder unechte Befreiung ist.

Ist die Kleinunternehmerregelung eine echte oder unechte Befreiung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine unechte Steuerbefreiung. Du verrechnest also ohne USt, kannst aber deine Vorsteuer in der Regel nicht abziehen.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

Die Grenze liegt bei 55.000 EUR brutto Jahresumsatz. Zusätzlich gibt es eine Toleranzregel, die du im Einzelfall mit WKO, BMF oder Steuerberatung prüfen solltest.

Muss ich auf der Rechnung einen Hinweis anführen?

Ja. Wenn du ohne USt fakturierst, sollte die Rechnung klar zeigen, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, etwa mit dem Hinweis auf die passende Befreiungsvorschrift.

Kann ich freiwillig auf die Befreiung verzichten?

Ja. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Vorsteuerbeträge hast oder mit Geschäftskunden arbeitest, für die der USt-Ausweis wirtschaftlich unproblematisch ist.

Wer sollte die Befreiung besonders genau prüfen?

Vor allem Selbständige mit schwankenden Umsätzen, hohen Investitionen oder gemischten Tätigkeiten. Dort entscheidet die richtige Einordnung oft direkt über Preisgestaltung, Vorsteuer und Marge.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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