Skonto ist ein Preisnachlass, den du deinen Kunden für schnelle Zahlung gewährst — typisch sind 2–3 % bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Für Unternehmer in Österreich ist Skonto ein effektives Mittel, um die Liquidität zu verbessern und offene Rechnungen schneller zu erhalten. Hier erfährst du, wie du Skonto richtig berechnest, auf der Rechnung formulierst und umsatzsteuerlich korrekt behandelst.
Was ist Skonto?
Skonto (italienisch „sconto“ = Abzug) ist ein nachträglicher Preisnachlass, den der Verkäufer dem Käufer für vorzeitige Zahlung gewährt. Anders als ein Rabatt, der schon bei der Preisvereinbarung feststeht, wird Skonto erst bei der Zahlung relevant.
Die Grundidee ist einfach: Du als Rechnungssteller verzichtest auf einen kleinen Teil des Rechnungsbetrags und bekommst dafür dein Geld deutlich schneller. Für den Kunden lohnt sich der Skontoabzug fast immer — der effektive Jahreszinssatz ist oft höher als bei jeder Geldanlage.
Skonto vs. Rabatt: Was ist der Unterschied?
| Merkmal | Skonto | Rabatt |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Bei Zahlung (nachträglich) | Bei Rechnungsstellung (vorab) |
| Bedingung | Zahlung innerhalb der Skontofrist | Menge, Treue, Vereinbarung |
| Auf der Rechnung | Als Zahlungsbedingung vermerkt | Direkt vom Preis abgezogen |
| USt-Behandlung | Nachträgliche Korrektur nötig | Bereits in der Rechnung berücksichtigt |
| Buchung | Erlösschmälerung beim Lieferanten | Direkt niedrigerer Erlös |
| Typische Höhe | 2–3 % | 5–30 % je nach Branche |
Skonto berechnen: So geht’s
Die Berechnung ist einfach:
Skontoabzug = Rechnungsbetrag (brutto) × Skontosatz
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Rechnungsbetrag netto | 1.000,00 EUR |
| + 20 % USt | 200,00 EUR |
| Rechnungsbetrag brutto | 1.200,00 EUR |
| – 2 % Skonto | – 24,00 EUR |
| Zahlbetrag | 1.176,00 EUR |
Wichtig: Skonto wird in Österreich immer vom Bruttobetrag (inklusive USt) abgezogen — nicht vom Nettobetrag.
Effektiver Jahreszins von Skonto
Warum Skonto nutzen fast immer sinnvoll ist, zeigt der effektive Jahreszinssatz:
Formel: Effektivzins = (Skontosatz / (100 – Skontosatz)) × (360 / (Zahlungsziel – Skontofrist)) × 100
Beispiel: 2 % Skonto bei 14 Tagen, Zahlungsziel 30 Tage:
(2 / 98) × (360 / 16) × 100 = 45,9 % p.a.
Das bedeutet: Wer den Skontoabzug nicht nutzt, „verzichtet“ auf eine Rendite von fast 46 % — deutlich mehr als jeder Bankkredit kostet.
Skonto direkt auf der Rechnung vermerken
Mit everbill legst du Zahlungsbedingungen einmal fest — Skontosatz und Frist erscheinen automatisch auf jeder Rechnung.
Skonto auf der Rechnung: Richtige Formulierung
Die Skontovereinbarung gehört in die Zahlungsbedingungen auf der Rechnung. Hier sind bewährte Formulierungen:
- Standard: „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto, 30 Tage netto.“
- Gestaffelt: „Zahlbar innerhalb von 7 Tagen abzüglich 3 % Skonto, 14 Tage abzüglich 2 % Skonto, 30 Tage netto.“
- Nur Skonto: „Bei Zahlung bis [Datum]: 2 % Skonto. Danach: Rechnungsbetrag netto.“
Tipp: Verwende konkrete Datumsangaben statt nur „14 Tage“ — das vermeidet Streit über den Fristbeginn.
Übliche Skontofristen und -sätze
| Variante | Skontofrist | Skontosatz | Zahlungsziel netto |
|---|---|---|---|
| Konservativ | 7 Tage | 2 % | 30 Tage |
| Standard | 14 Tage | 2 % | 30 Tage |
| Großzügig | 14 Tage | 3 % | 30 Tage |
| Gestaffelt | 7 / 14 Tage | 3 % / 2 % | 30 Tage |
USt-Behandlung bei Skonto in Österreich
Wenn der Kunde Skonto abzieht, ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Das regelt § 16 UStG (Änderung der Bemessungsgrundlage).
Was das konkret bedeutet:
Für den Rechnungssteller (Lieferant):
- Der Umsatz sinkt um den Skontobetrag
- Die abzuführende USt reduziert sich anteilig
- Buchung: Erlösschmälerung + USt-Korrektur
Für den Rechnungsempfänger (Kunde):
- Der Vorsteuerabzug reduziert sich um den USt-Anteil des Skontos
- Buchung: Aufwandsminderung + Vorsteuer-Korrektur
Rechenbeispiel USt-Korrektur
| Position | Ohne Skonto | Mit 2 % Skonto |
|---|---|---|
| Netto | 1.000,00 EUR | 980,00 EUR |
| USt 20 % | 200,00 EUR | 196,00 EUR |
| Brutto | 1.200,00 EUR | 1.176,00 EUR |
| USt-Differenz | – 4,00 EUR |
Buchung von Skonto
In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) ist die Buchung einfach:
- Lieferant: Du buchst den tatsächlich erhaltenen Betrag als Einnahme. Die Differenz zum Rechnungsbetrag ist eine Erlösschmälerung.
- Kunde: Du buchst den tatsächlich gezahlten Betrag als Ausgabe. Die Differenz ist eine Aufwandsminderung.
Bei der doppelten Buchführung wird der Skontoabzug über eigene Konten erfasst (z. B. Konto 8731 „Kundenskonti“ beim Lieferanten).
Häufige Fragen zum Skonto
Wird Skonto vom Brutto- oder Nettobetrag berechnet?
In Österreich wird Skonto vom Bruttobetrag (inklusive USt) abgezogen. Der Rechnungssteller muss anschließend die Umsatzsteuer korrigieren, da sich die Bemessungsgrundlage gemäß § 16 UStG ändert.
Muss ich Skonto auf der Rechnung angeben?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Skonto auf der Rechnung auszuweisen. Allerdings ist es Standard und empfehlenswert — denn Skonto ist nur dann gültig, wenn es vorher vereinbart wurde. Die Rechnung mit Skontovermerk gilt als Angebot, das der Kunde durch fristgerechte Zahlung annimmt.
Kann der Kunde Skonto abziehen, wenn es nicht auf der Rechnung steht?
Grundsätzlich nicht. Skonto ist eine freiwillige Vereinbarung. Zieht ein Kunde ohne Vereinbarung Skonto ab, liegt eine Unterzahlung vor. Du kannst den Restbetrag einfordern.
Was passiert, wenn der Kunde nach der Skontofrist zahlt, aber trotzdem Skonto abzieht?
In diesem Fall ist der Skontoabzug nicht berechtigt. Du hast Anspruch auf den vollen Rechnungsbetrag. In der Praxis schreiben viele Unternehmen eine kurze Zahlungserinnerung über den Differenzbetrag.
Lohnt sich Skonto für mich als Unternehmer?
Als Rechnungssteller: Ja, wenn dir schnelle Liquidität wichtig ist. Du verzichtest auf 2–3 %, bekommst dafür aber dein Geld bis zu 16 Tage früher. Als Rechnungsempfänger: Immer — der effektive Jahreszins liegt oft über 30 %, was günstiger ist als jeder Kredit.
Wie verbuche ich Skonto in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Du buchst den tatsächlich erhaltenen (oder gezahlten) Betrag. Die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Zahlbetrag ist beim Lieferanten eine Erlösschmälerung und beim Kunden eine Aufwandsminderung. Die USt muss entsprechend korrigiert werden.
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