Rechnung korrigieren: So gehst du bei Rechnungsfehlern richtig vor

rechnungsfehler titelbild

Eine fehlerhafte Rechnung darfst du nicht einfach nachträglich abändern – in Österreich ist das nicht erlaubt. Welchen Weg du gehen musst, hängt vom Fehler ab: Bei formalen Patzern wie Tippfehlern reicht eine Berichtigung, bei inhaltlichen Fehlern wie einem falschen Betrag brauchst du eine Stornorechnung mit neuer Rechnungsnummer. § 11 UStG 1994 regelt die inhaltlichen Pflichtangaben für beide Dokumente – und beide bewahrst du gemeinsam mit der Originalrechnung auf.

Wie korrigierst du eine fehlerhafte Rechnung richtig?

Ist die Rechnung erst einmal beim Kunden angekommen, darfst du das Originaldokument nicht mehr anfassen. Welchen der beiden Wege du nimmst, entscheidet das Gewicht des Fehlers:

Fehlertyp Beispiel Richtiger Weg
Formaler Fehler Tippfehler in Adresse, falscher Steuersatz Berichtigungsdokument mit Bezug auf Rechnungsnummer + Datum des Originals
Inhaltlicher Fehler Falscher Betrag, falsche Leistung, Kunde storniert die Bestellung Stornorechnung (widerruft das Original vollständig) + neue Rechnung mit neuer, fortlaufender Nummer

Eine Stornorechnung hebt die Originalrechnung vollständig auf – alle Beträge erscheinen mit Minusvorzeichen, und sie braucht selbst alle Pflichtangaben nach § 11 UStG. Die korrigierte Rechnung danach bekommt eine eigene, fortlaufende Nummer; die alte wird nie wiederverwendet. Wie das konkret abläuft, liest du in unserem Artikel zum Rechnung stornieren.

Wichtig: Original und Korrektur bzw. Storno müssen zusammen aufbewahrt werden – nur so kann eine Betriebsprüfung den Vorgang später nachvollziehen.

Was muss auf jeder Rechnung stehen?

Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, schreibt § 11 Abs 1 UStG 1994 genau vor. Fehlt auch nur eine davon, gilt die Rechnung als formal mangelhaft:

Pflichtangabe Beispiel / Hinweis
Name + Anschrift des Ausstellers Aktuelle Firmenadresse – bei Umzug sofort anpassen
Name + Anschrift des Empfängers Korrekte Firma bzw. Ansprechperson
Menge und Art der Leistung Handelsübliche Bezeichnung
Liefer-/Leistungsdatum oder -zeitraum Muss zum tatsächlichen Leistungszeitraum passen
Entgelt + Steuersatz Oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Steuerbetrag In Euro
Ausstellungsdatum Das tatsächliche Rechnungsdatum
Fortlaufende Rechnungsnummer Einmalig vergeben, nicht doppelt
UID-Nummer des Ausstellers Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen

Bei Rechnungen über 10.000 EUR brutto an andere Unternehmer in Österreich muss zusätzlich die UID-Nummer des Empfängers drauf. Rechnungen bis 400 EUR brutto haben es leichter – da reicht eine vereinfachte Kleinbetragsrechnung (§ 11 Abs 6 UStG), mehr dazu in unserem Artikel zur Kleinbetragsrechnung. Rechtsgrundlage: § 11 UStG 1994.

Die häufigsten Rechnungsfehler – und wie du sie vermeidest

Fehler Risiko Lösung
Alte Firmendaten (z. B. nach Umzug) Rechnung formal mangelhaft Adresse/Bankdaten bei jeder Änderung sofort im Rechnungsprogramm hinterlegen
Falscher Ansprechpartner/Empfänger Rechnung ist auf die falsche Person ausgestellt Sofort stornieren, neue Rechnung mit korrektem Empfänger ausstellen
Leistungszeitraum falsch oder vergessen Rechnung entspricht nicht dem tatsächlichen Projektabschluss Leistungszeitraum erst beim finalen Abschluss der Leistung eintragen
Rechnungsnummer fehlt oder ist doppelt vergeben Formmangel, bei Betriebsprüfung Indiz für nicht verbuchte Einnahmen Automatische, fortlaufende Nummernvergabe über eine Rechnungssoftware
Fehlender Hinweis auf Umsatzsteuerbefreiung Kleinunternehmer schuldet die ausgewiesene USt dem Finanzamt Fixen Textbaustein „Umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG“ hinterlegen
Bereits versendete Rechnung einfach überschreiben Nicht zulässig, gefährdet den Vorsteuerabzug beim Empfänger Immer Berichtigung oder Storno + neue Rechnung, nie das Original ändern

Das größte Fehlerrisiko nimmt dir eine automatische, fortlaufende Rechnungsnummer ab. Mehr dazu in unserem Artikel zu Rechnungsnummern und Nummernkreisen – und was zu tun ist, wenn eine Nummer doppelt vergeben wurde.

Rechnungsnummern automatisch statt manuell vergeben

everbill vergibt Rechnungsnummern automatisch fortlaufend – doppelte oder fehlende Nummern werden so von vornherein vermieden.

14 Tage gratis testen →

Rechnungsdatum falsch eingegeben – was jetzt?

Ein Sonderfall unter den formalen Fehlern ist das Rechnungsdatum: Ein falsches Rechnungsdatum – etwa ein Tag, den es gar nicht gibt – darfst du nicht einfach handschriftlich ausbessern. Rechtskonform geht das nur so: Rechnung stornieren, im Storno auf den Fehler hinweisen und danach eine neu ausgestellte Rechnung mit korrektem Datum und neuer Rechnungsnummer nachreichen. Nur bei eindeutig erkennbaren Tippfehlern, bei denen Betrag und Leistung unverändert bleiben, reicht ein reines Berichtigungsdokument.

Was passiert, wenn ein Rechnungsfehler unentdeckt bleibt?

Fehlen Pflichtangaben – etwa die UID, die fortlaufende Nummer oder eine korrekte Leistungsbeschreibung – kann der Empfänger die Vorsteuer nicht abziehen, solange keine korrekte Rechnung vorliegt (§ 12 UStG 1994). Für dich als Aussteller drohen dabei zwei Dinge:

  • Weist du als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt – unabhängig davon, ob du ihn tatsächlich kassiert hast.
  • Unerklärliche Lücken in der Rechnungsnummern-Folge gelten bei einer Betriebsprüfung als Indiz für nicht verbuchte Einnahmen und können zu einer Schätzung durch das Finanzamt führen.

Seit 1.1.2025 liegt die Kleinunternehmergrenze bei 55.000 EUR brutto Jahresumsatz, mit einer 10 %-Toleranzgrenze bis 60.500 EUR (§ 6 Abs 1 Z 27 UStG). Mehr dazu in unserem Artikel zur Kleinunternehmerregelung sowie bei der USP.

Häufige Fragen zu Rechnungsfehlern

Darf ich eine fehlerhafte Rechnung einfach überschreiben?

Nein. Eine bereits versendete Rechnung darfst du nicht mehr direkt verändern. Du brauchst entweder eine Berichtigung (bei formalen Fehlern) oder eine Stornorechnung mit neuer, fortlaufender Rechnungsnummer.

Wie storniere ich eine Rechnung richtig?

Du stellst eine Stornorechnung aus, die alle Beträge der Originalrechnung mit Minusvorzeichen enthält und selbst alle Pflichtangaben nach § 11 UStG trägt. Danach stellst du bei Bedarf eine neue, korrigierte Rechnung mit neuer Rechnungsnummer aus.

Kann ich das Rechnungsdatum im Nachhinein ändern?

Ein offensichtlich falsches Datum (z. B. ein nicht existierender Tag) kannst du klarstellen. Der rechtskonforme Weg ist aber, die Rechnung zu stornieren und mit korrektem Datum sowie neuer Rechnungsnummer neu auszustellen.

Muss meine Rechnungsnummer lückenlos sein?

Das Gesetz verlangt eine fortlaufende, einmalig vergebene Nummer – eine absolute Lückenlosigkeit ist nicht ausdrücklich normiert. Lücken müssen aber nachvollziehbar sein, sonst wertet eine Betriebsprüfung sie als Indiz für nicht verbuchte Einnahmen.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer ausweise?

Dann schuldest du diesen Steuerbetrag dem Finanzamt, obwohl du eigentlich umsatzsteuerbefreit bist. Der Vorsteuerabzug ist für dich in diesem Fall trotzdem nicht möglich.

Kann mein Kunde wegen eines Rechnungsfehlers die Vorsteuer nicht abziehen?

Ja, fehlen Pflichtangaben wie UID, fortlaufende Nummer oder eine korrekte Leistungsbeschreibung, kann dein Kunde die Vorsteuer erst abziehen, sobald eine korrekte Rechnung vorliegt.

Ab welchem Betrag brauche ich die UID-Nummer meines Kunden auf der Rechnung?

Bei Rechnungen über 10.000 EUR brutto an andere Unternehmer in Österreich musst du zusätzlich zur eigenen UID auch die UID-Nummer des Empfängers angeben.

Weiterführende Artikel

Stand: Juli 2026. Quellen: RIS, USP.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

Kommentare