Musterrechnung Reinigungskraft 2026: Vorlage Österreich

Reinigung abstrakt — Sprühflasche, Tuch, Eimer, everbill 2026

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Fertige Word-Vorlage für selbstständige Reinigungskräfte mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG — Reinigungsleistung, 20 % USt + Kleinunternehmer-Variante. Sofort ausfüllbar für Österreich 2026.

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Als selbstständige Reinigungskraft in Österreich musst du Rechnungen stellen, die alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994 enthalten — sonst schuldest du dem Finanzamt die Umsatzsteuer, ohne Vorsteuer abziehen zu dürfen. Hier findest du alle Pflichtangaben, die richtigen Formulierungen für Kleinunternehmer und Sonderfälle sowie eine Musterrechnung zum Download.

Pflichtangaben auf einer Reinigungskraft-Rechnung (§ 11 UStG)

Österreichische Rechnungen über 400 EUR brutto müssen alle folgenden Angaben enthalten:

# Pflichtangabe Beispiel / Hinweis
1 Name und Anschrift des Leistenden Dein vollständiger Name oder Firmenname + Adresse
2 Name und Anschrift des Empfängers Vollständiger Name und Adresse des Kunden
3 UID des Leistenden Deine ATU-Nummer (sofern du eine hast — auf der Rechnung anzugeben)
4 UID des Empfängers Nur bei B2B-Rechnungen über 10.000 EUR Gesamtbetrag (brutto) Pflicht
5 Ausstellungsdatum Datum der Rechnungserstellung
6 Leistungszeitraum oder -datum Wann wurde die Leistung erbracht?
7 Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutig, z. B. RE-2026-001
8 Art und Umfang der Leistung z. B. „Endreinigung Büroräume, 120 m², inkl. Fensterreinigung“
9 Nettobetrag + Steuersatz z. B. 180,00 EUR + 20 % USt
10 Steuerbetrag z. B. 36,00 EUR USt → Brutto 216,00 EUR

Rechnungen bis 400 EUR brutto (Kleinbetragsrechnungen): UID des Empfängers und getrennte Ausweisung von Netto/USt nicht zwingend nötig.

Welchen USt-Satz braucht eine Reinigungskraft-Rechnung?

Reinigungsleistungen unterliegen in Österreich grundsätzlich dem Normalsteuersatz von 20 % (§ 10 Abs. 1 UStG) — egal ob Privathaushalt, Büro oder Stiegenhaus. Bei den meisten Kunden (Privathaushalte, Büros, Geschäfte außerhalb der Baubranche) weist du die USt ganz normal offen aus.

Sonderfälle: Kleinunternehmer und weitere Ausnahmen

Reverse Charge nur in einem engen Sonderfall (§ 19 Abs. 1a UStG): Das Gesetz zählt die „Reinigung von Bauwerken oder Bauwerksteilen“ ausdrücklich zu den Bauleistungen. Reverse Charge greift daher NUR, wenn dein Kunde selbst ein Unternehmen ist, das üblicherweise Bauleistungen erbringt (z. B. eine Baufirma oder ein Facility-Management-Unternehmen, das deine Reinigung an einen Dritten weiterverrechnet). Bei einem normalen Bürokunden, Geschäft oder Privathaushalt — auch wenn es sich um ein Unternehmen handelt, das selbst keine Bauleistungen erbringt — gilt ganz normal die 20 % USt mit offenem Ausweis.

Situation Was auf die Rechnung muss
Kleinunternehmer (unter 55.000 EUR Umsatz) „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung).“ — Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag ausweisen!
Reverse Charge (Kunde = Bauleistungs-Unternehmen) Nettobetrag + beide UIDs + „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG 1994“ — keine USt ausweisen. Gilt nur bei Kunden, die selbst üblicherweise Bauleistungen erbringen.
Privathaushalt oder Büro/Geschäft (Regelfall) Ganz normale Rechnung mit offenem 20 %-USt-Ausweis — der Regelfall für die meisten Reinigungsaufträge.

Achtung Kleinunternehmer: Weist du trotzdem 20 % USt auf einer Rechnung aus, schuldest du dem Finanzamt den Betrag — ohne ihn je eingenommen zu haben. Immer den korrekten Hinweis verwenden.

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Tipp: Wenn du Rechnungen regelmäßig stellst, spart eine Software wie everbill mehr Zeit als jede Vorlage — alle Pflichtfelder sind automatisch befüllt, und du hast alle Belege an einem Ort.

Zahlungsfristen und Mahnwesen: Was du wissen musst

Bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen (z. B. wöchentliche Büroreinigung) lohnt sich eine Sammelrechnung pro Monat mit klarer Zahlungsfrist:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum (gesetzliche Verzugsfrist nach § 907a UGB, sofern keine andere Vereinbarung)
  • Verzugszinsen B2B: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) — im 2. Halbjahr 2026 ergibt das 10,73 % p.a. (Basiszins 1,53 %). Der Basiszins wird halbjährlich angepasst, der konkrete Satz kann sich also ändern.
  • Mahnspesen-Pauschale B2B: 40 EUR Entschädigungspauschale bei Zahlungsverzug (§ 458 UGB), ohne Nachweis forderbar

Empfehlung für die Rechnung: „Zahlbar bis [Datum] (30 Tage netto). Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen von 10,73 % p.a. sowie eine Mahnkostenpauschale von 40 EUR.“

Gewerbeschein als Reinigungskraft: Was du brauchst

Reinigungsgewerbe ist in Österreich ein freies Gewerbe — keine Befähigungsprüfung nötig, einfache Anmeldung bei der WKO ab dem 18. Lebensjahr mit österreichischer Gewerbeberechtigung.

Weg Berechtigungsart Typische Tätigkeiten
Reinigungsgewerbe Freies Gewerbe Büro-, Wohnungs-, Fensterreinigung
Gebäudereiniger (Bauleistungen) Freies Gewerbe, aber Reverse-Charge-relevant bei Bau-Kunden Bauendreinigung, Fassadenreinigung
Hausbetreuung Freies Gewerbe Stiegenhausreinigung, Schneeräumung, Grünpflege

Die Gewerbeform beeinflusst auch deine Sozialversicherungspflicht (SVS vs. ÖGK). Im Zweifel: WKO oder eine Steuerberatung fragen.

Weitere nützliche Seiten: Rechnungsprogramm für Freiberufler · Kleinunternehmerregelung Österreich · Einkommensteuer als Kleinunternehmer · Vorbereitende Buchhaltung

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Häufige Fragen zur Reinigungskraft-Rechnung

Was muss auf einer Rechnung als Reinigungskraft stehen?

Eine österreichische Rechnung über 400 EUR brutto braucht: Name und Adresse von dir und dem Kunden, deine UID-Nummer (falls vorhanden), Ausstellungsdatum, Leistungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung der Reinigungsleistung inkl. Fläche/Objekt, Nettobetrag, Steuersatz (20 % oder Kleinunternehmerhinweis), Steuerbetrag und Gesamtbetrag.

Welchen USt-Satz hat eine Reinigungskraft in Österreich?

20 % — der Normalsteuersatz nach § 10 Abs. 1 UStG für den Regelfall (Privathaushalte, Büros, Geschäfte). Nur bei Kunden, die selbst Bauleistungen erbringen, kann Reverse Charge nach § 19 Abs. 1a UStG greifen.

Wann genau gilt Reverse Charge bei Reinigungsrechnungen?

Nur wenn dein Kunde selbst ein Unternehmen ist, das üblicherweise Bauleistungen erbringt (z. B. eine Baufirma) oder deine Reinigungsleistung im eigenen Namen an einen Dritten weiterverrechnet. Ein normaler Büro- oder Privatkunde fällt NICHT darunter — hier gilt die normale 20 % USt.

Muss ich als selbstständige Reinigungskraft einen Gewerbeschein haben?

Ja, für gewerbliche Reinigungstätigkeit brauchst du das freie Gewerbe „Reinigungsgewerbe“ bzw. „Hausbetreuung“ bei der WKO. Eine Anmeldung ist unkompliziert und ohne Befähigungsnachweis möglich.

Was schreibe ich auf die Rechnung, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Folgenden Satz: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung).“ Keinen Steuersatz, keinen Steuerbetrag ausweisen.

Stand: August 2026.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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