Mahnverfahren einleiten 2026: Ablauf + Kosten Österreich

Ein Mahnverfahren in Österreich durchläuft drei Stufen: außergerichtliche Mahnung, gerichtlicher Zahlungsbefehl (Mahnklage beim Bezirksgericht) und bei Bedarf die Exekution. Die Gerichtsgebühren richten sich 2026 nach dem Streitwert — bei 1.000 EUR zahlst du 62 EUR Pauschalgebühr (Tarifpost 1 GGG). Hier erfährst du den kompletten Ablauf, alle Fristen und Kosten, damit du als Unternehmer in Österreich dein Geld effizient eintreiben kannst.

Was ist ein Mahnverfahren?

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Eintreibung von Geldforderungen. Es ist in den §§ 244–251 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und ermöglicht es dir, offene Rechnungen schnell und kostengünstig einzufordern — ohne mündliche Verhandlung.

In Österreich unterscheidet man zwischen:

  • Außergerichtliches Mahnverfahren — du mahnst den Schuldner selbst (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)
  • Gerichtliches Mahnverfahren — du beantragst beim Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl (Mahnklage)
  • Exekutionsverfahren — der Zahlungsbefehl wird zwangsweise durchgesetzt (Exekutionsordnung, EO)

Wichtig: Das gerichtliche Mahnverfahren ist bis zu einem Streitwert von 75.000 EUR möglich (§ 244 Abs. 1 ZPO). Darüber hinaus musst du eine reguläre Klage einbringen.

Wie läuft das außergerichtliche Mahnverfahren ab?

Bevor du ein gerichtliches Verfahren einleitest, solltest du den Schuldner außergerichtlich mahnen. Rechtlich gesehen, ist eine außergerichtliche Mahnung keine Voraussetzung für die Mahnklage — in der Praxis gehört sie aber zum guten Geschäftsbrauch in Österreich und zeigt dem Gericht, dass du dich um eine gütliche Einigung bemüht hast.

Der typische Ablauf sieht so aus:

  1. Zahlungserinnerung — höflicher Hinweis, dass die Frist überschritten ist. Neue Frist setzen (z. B. 7–14 Tage).
  2. 1. Mahnung — deutlicher Ton, Hinweis auf Mahnspesen und Verzugszinsen. Neue Frist: 7–14 Tage.
  3. 2. Mahnung (letzte Mahnung) — Ankündigung gerichtlicher Schritte. Frist: 7 Tage. Hinweis auf Inkasso oder Mahnklage.

Tipp: Gesetzlich bist du nicht verpflichtet, drei Mahnstufen durchlaufen. Du kannst direkt nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnklage beim Bezirksgericht einbringen. Die drei Stufen sind nur eine in Österreich übliche Geschäftspraxis.

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Wie leitet man ein gerichtliches Mahnverfahren ein?

Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, kannst du beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage einbringen. Das Gericht prüft deinen Antrag nur formal (nicht inhaltlich) und erlässt einen Zahlungsbefehl.

So gehst du Schritt für Schritt vor:

  1. Zuständiges Gericht bestimmen — In der Regel ist das Bezirksgericht am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners zuständig (§ 65 JN). Bei Streitwerten über 15.000 EUR ist das Landesgericht als Bezirksgericht zuständig.
  2. Mahnklage einbringen — Am einfachsten über den ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) unter justiz.gv.at. Alternativ schriftlich per Post oder persönlich beim Gericht.
  3. Gerichtsgebühr bezahlen — Die Pauschalgebühr richtet sich nach dem Streitwert (siehe Tabelle unten). Ohne Gebührenzahlung wird die Klage nicht bearbeitet.
  4. Zahlungsbefehl wird erlassen — Das Gericht erlässt den Zahlungsbefehl in der Regel innerhalb weniger Tage (bei ERV oft binnen 48 Stunden).
  5. Zustellung an den Schuldner — Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner persönlich (RSa-Brief) zugestellt.
  6. Einspruchsfrist abwarten — Der Schuldner hat 4 Wochen (28 Tage) ab Zustellung Zeit, Einspruch zu erheben (§ 247 ZPO).
  7. Rechtskraft und Exekution — Erhebt der Schuldner keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und du kannst die Exekution beantragen.

Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren in Österreich?

Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren richten sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Die wichtigste Gebühr ist die Pauschalgebühr nach Tarifpost 1, die beim Einbringen der Mahnklage fällig wird.

Streitwert Pauschalgebühr (TP 1 GGG) ERV-Gebühr (zusätzlich)
bis 150 EUR 26 EUR 2,10 EUR
bis 300 EUR 40 EUR 2,10 EUR
bis 700 EUR 62 EUR 2,10 EUR
bis 2.000 EUR 62 EUR 2,10 EUR
bis 3.500 EUR 125 EUR 2,10 EUR
bis 7.000 EUR 250 EUR 2,10 EUR
bis 35.000 EUR 543 EUR 2,10 EUR
bis 75.000 EUR 1.094 EUR 2,10 EUR

Hinweis: Die Gerichtsgebühren kannst du im Erfolgsfall vom Schuldner zurückfordern — sie werden dem Zahlungsbefehl als Nebenkosten hinzugerechnet. Die ERV-Gebühr von 2,10 EUR fällt an, wenn du die Mahnklage elektronisch einbringst.

Zusätzlich zur Pauschalgebühr können anfallen:

  • Rechtsanwaltskosten — nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), abhängig vom Streitwert
  • Zustellkosten — RSa-Brief für die persönliche Zustellung
  • Exekutionsgebühren — falls eine Zwangsvollstreckung nötig wird

Was passiert nach dem Zahlungsbefehl?

Nach der Zustellung des Zahlungsbefehls gibt es drei mögliche Szenarien:

Szenario Was passiert Nächster Schritt
Schuldner zahlt Forderung + Kosten werden beglichen Verfahren ist erledigt
Kein Einspruch Zahlungsbefehl wird nach 4 Wochen rechtskräftig Exekutionsantrag beim Bezirksgericht stellen
Einspruch Zahlungsbefehl wird aufgehoben, es kommt zur mündlichen Verhandlung Streitiges Verfahren (Zivilprozess)

Wichtig: Ein Einspruch muss nicht begründet werden — es reicht eine einfache Erklärung, dass der Schuldner Einspruch erhebt (§ 248 ZPO). Das Gericht leitet dann automatisch ein ordentliches Verfahren ein.

Welche Fristen gelten beim Mahnverfahren?

Im österreichischen Mahnverfahren sind folgende Fristen besonders wichtig:

Frist Dauer Rechtsgrundlage
Zahlungsziel auf Rechnung Frei vereinbar (üblich: 14–30 Tage) § 907a ABGB
Verzug (Fälligkeit) Ab dem Tag nach dem Zahlungsziel § 1333 ABGB
Einspruchsfrist 4 Wochen ab Zustellung § 247 ZPO
Verjährung 3 Jahre (allgemeine Verjährung) § 1489 ABGB
Verjährung Exekutionstitel 30 Jahre § 1480 ABGB

Achtung: Wenn deine Forderung älter als 3 Jahre ist und du in dieser Zeit keine verjährungshemmenden Schritte gesetzt hast (z. B. Mahnung, Klage), kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. Mahne daher rechtzeitig und dokumentiere jede Mahnung schriftlich.

Was sind Verzugszinsen und Mahnspesen?

Sobald der Schuldner in Verzug ist, stehen dir Verzugszinsen und unter bestimmten Voraussetzungen Mahnspesen zu.

Verzugszinsen 2026:

  • Zwischen Unternehmern (B2B): Der gesetzliche Verzugszinssatz liegt bei 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB (§ 456 UGB). Bei einem Basiszinssatz von 2,83 % ergibt das aktuell 12,03 % p.a.
  • Gegenüber Verbrauchern (B2C): Gesetzliche Verzugszinsen von 4 % p.a. (§ 1333 ABGB), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Mahnspesen: Du darfst dem Schuldner die tatsächlich angefallenen Mahnkosten verrechnen (Porto, Druck, Bearbeitungszeit). Üblich sind in Österreich 5 bis 40 EUR pro Mahnstufe. Im B2B-Bereich steht dir zusätzlich ein Pauschalentschädigungsbetrag von 40 EUR zu (§ 458 UGB — Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie).

Wann lohnt sich ein Inkassobüro statt Mahnklage?

Nicht immer ist der Gang zum Gericht die beste Option. Hier eine Entscheidungshilfe:

Kriterium Mahnklage (Gericht) Inkassobüro
Kosten Gerichtsgebühren (ab 26 EUR) Provision (10–25 % der Forderung)
Zeitaufwand Selbst einbringen (ERV) oder Anwalt Komplett ausgelagert
Druck auf Schuldner Hoch (gerichtliches Verfahren) Mittel bis hoch
Exekutionstitel Ja (Zahlungsbefehl) Nein — bei Nichtzahlung Klage nötig
Ideal bei Forderungen ab 500 EUR, klare Beweislage Viele kleine Forderungen, keine Zeit

Empfehlung: Bei klarer Beweislage (unterschriebener Vertrag, Rechnung, Lieferschein) ist die Mahnklage beim Bezirksgericht meist die schnellste und günstigste Lösung. Ein Inkassobüro lohnt sich vor allem, wenn du viele kleine Forderungen hast und den Aufwand komplett auslagern willst.

Wie funktioniert die Exekution nach dem Zahlungsbefehl?

Wenn der Schuldner trotz rechtskräftigem Zahlungsbefehl nicht zahlt, kannst du beim Bezirksgericht einen Exekutionsantrag stellen. Die Exekutionsordnung (EO) regelt die Zwangsvollstreckung in Österreich.

Die häufigsten Exekutionsarten sind:

  • Forderungsexekution (Gehaltsexekution) — Pfändung des Gehalts beim Arbeitgeber des Schuldners (häufigste Variante)
  • EXCKontöxekution — Pfändung des Bankkontos
  • Fahrnisexekution — Pfändung beweglicher Sachen durch den Gerichtsvollzieher
  • Zwangsversteigerung — bei Immobilienbesitz des Schuldners (selten bei kleineren Forderungen)

Die Exekutionsgebühren sind zusätzlich zum Streitwert fällig und richten sich ebenfalls nach dem GGG. Der Schuldner muss letztlich alle Kosten tragen — vorausgesetzt, er ist zahlungsfähig.

Welche Unterlagen brauchst du für die Mahnklage?

Damit deine Mahnklage erfolgreich ist, solltest du folgende Unterlagen bereithalten:

  • Rechnung mit Zahlungsziel — eine korrekt ausgestellte Rechnung mit allen Pflichtangaben ist die wichtigste Grundlage
  • Vertrag oder Auftragsbestätigung — als Nachweis der Vereinbarung
  • Lieferschein oder Leistungsnachweis — als Beweis, dass du deine Leistung erbracht hast
  • Mahnschreiben — Kopien aller versandten Mahnungen mit Datum und Inhalt
  • Kontoauszug — als Nachweis, dass keine Zahlung eingegangen ist

Tipp: Bewahre bei jedem Kostenvoranschlag und jeder Rechnung eine Kopie auf — digital reicht. Im Falle eines Einspruchs brauchst du lückenlose Dokumentation.

Was ist der ERV (Elektronischer Rechtsverkehr)?

Der ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) ist das digitale System der österreichischen Justiz, über das du Klagen, Anträge und Eingaben elektronisch an Gerichte übermitteln kannst. Für das Mahnverfahren bringt der ERV wesentliche Vorteile:

  • Schnellere Bearbeitung — Zahlungsbefehle werden oft innerhalb von 24–48 Stunden erlassen
  • Niedrigere Kosten — die ERV-Zustellgebühr beträgt nur 2,10 EUR pro Eingabe
  • Bequem von überall — du brauchst nicht persönlich zum Gericht
  • Automatische Benachrichtigung — du wirst über den Verfahrensstand informiert

Den Zugang zum ERV erhältst du über zertifizierte Übermittlungsstellen wie meinERV.at. Für Rechtsanwälte und Notare ist der ERV seit 2023 verpflichtend.

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Häufige Fragen zum Mahnverfahren in Österreich

Muss ich vor einer Mahnklage drei Mahnungen schicken?

Nein. In Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht, drei Mahnstufen zu durchlaufen. Du kannst direkt nach Ablauf des Zahlungsziels eine Mahnklage beim Bezirksgericht einbringen. Die drei Mahnstufen (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung) sind lediglich eine übliche Geschäftspraxis.

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren für eine Mahnklage?

Die Pauschalgebühr richtet sich nach dem Streitwert gemäß Tarifpost 1 des Gerichtsgebührengesetzes (GGG). Bei einem Streitwert von bis zu 700 EUR zahlst du 62 EUR, bei bis zu 3.500 EUR sind es 125 EUR und bei bis zu 7.000 EUR sind es 250 EUR. Dazu kommt die ERV-Gebühr von 2,10 EUR bei elektronischer Einbringung.

Wie lange hat der Schuldner Zeit, gegen den Zahlungsbefehl Einspruch zu erheben?

Der Schuldner hat ab Zustellung des Zahlungsbefehls 4 Wochen (28 Tage) Zeit, Einspruch zu erheben. Der Einspruch muss nicht begründet werden. Wird kein Einspruch erhoben, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Bis zu welchem Betrag ist ein Mahnverfahren möglich?

Das gerichtliche Mahnverfahren in Österreich ist für Geldforderungen bis zu 75.000 EUR möglich (§ 244 Abs. 1 ZPO). Bei höheren Forderungen musst du eine reguläre Klage einbringen. Der Zahlungsbefehl wird vom Gericht ohne mündliche Verhandlung erlassen.

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026 in Österreich?

Zwischen Unternehmern (B2B) betragen die gesetzlichen Verzugszinsen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB, aktuell rund 12,03 % p.a. (§ 456 UGB). Gegenüber Verbrauchern (B2C) gelten 4 % p.a. (§ 1333 ABGB). Höhere Zinsen können vertraglich vereinbart werden.

Kann ich die Gerichtskosten vom Schuldner zurückholen?

Ja. Die Gerichtsgebühren, Zustellkosten und auch Rechtsanwaltskosten werden im Zahlungsbefehl als Nebenkosten aufgenommen. Wenn der Schuldner zahlt oder die Exekution erfolgreich ist, bekommst du die Verfahrenskosten zusätzlich zur Hauptforderung erstattet.

Wann verjährt eine Forderung in Österreich?

Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab Fälligkeit (§ 1489 ABGB). Durch eine Mahnklage wird die Verjährung unterbrochen. Ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl oder ein Urteil verlängern die Verjährung auf 30 Jahre. Mahne daher rechtzeitig und dokumentiere alle Schritte schriftlich.

Was ist der Unterschied zwischen Mahnklage und Inkasso?

Bei einer Mahnklage beantragst du beim Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl — das ergibt einen vollstreckbaren Titel. Ein Inkassobüro treibt deine Forderung außergerichtlich ein und hat keinen Exekutionstitel. Wenn der Schuldner beim Inkasso nicht zahlt, muss trotzdem eine Klage eingebracht werden. Die Mahnklage ist bei klarer Beweislage meist schneller und günstiger.

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Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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