Ein Mahnverfahren in Österreich durchläuft drei Stufen: außergerichtliche Mahnung, gerichtlicher Zahlungsbefehl (Mahnklage beim Bezirksgericht) und bei Bedarf die Exekution. Die Gerichtsgebühren richten sich 2026 nach dem Streitwert — bei 1.000 EUR zahlst du 62 EUR Pauschalgebühr (Tarifpost 1 GGG). Hier erfährst du den kompletten Ablauf, alle Fristen und Kosten, damit du als Unternehmer in Österreich dein Geld effizient eintreiben kannst.
Was ist ein Mahnverfahren?
Das Mahnverfahren ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Eintreibung von Geldforderungen. Es ist in den §§ 244–251 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und ermöglicht es dir, offene Rechnungen schnell und kostengünstig einzufordern — ohne mündliche Verhandlung.
In Österreich unterscheidet man zwischen:
- Außergerichtliches Mahnverfahren — du mahnst den Schuldner selbst (Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, 2. Mahnung)
- Gerichtliches Mahnverfahren — du beantragst beim Bezirksgericht einen Zahlungsbefehl (Mahnklage)
- Exekutionsverfahren — der Zahlungsbefehl wird zwangsweise durchgesetzt (Exekutionsordnung, EO)
Wichtig: Das gerichtliche Mahnverfahren ist bis zu einem Streitwert von 75.000 EUR möglich (§ 244 Abs. 1 ZPO). Darüber hinaus musst du eine reguläre Klage einbringen.
Wie läuft das außergerichtliche Mahnverfahren ab?
Bevor du ein gerichtliches Verfahren einleitest, solltest du den Schuldner außergerichtlich mahnen. Rechtlich gesehen, ist eine außergerichtliche Mahnung keine Voraussetzung für die Mahnklage — in der Praxis gehört sie aber zum guten Geschäftsbrauch in Österreich und zeigt dem Gericht, dass du dich um eine gütliche Einigung bemüht hast.
Der typische Ablauf sieht so aus:
- Zahlungserinnerung — höflicher Hinweis, dass die Frist überschritten ist. Neue Frist setzen (z. B. 7–14 Tage).
- 1. Mahnung — deutlicher Ton, Hinweis auf Mahnspesen und Verzugszinsen. Neue Frist: 7–14 Tage.
- 2. Mahnung (letzte Mahnung) — Ankündigung gerichtlicher Schritte. Frist: 7 Tage. Hinweis auf Inkasso oder Mahnklage.
Tipp: Gesetzlich bist du nicht verpflichtet, drei Mahnstufen durchlaufen. Du kannst direkt nach Ablauf der Zahlungsfrist eine Mahnklage beim Bezirksgericht einbringen. Die drei Stufen sind nur eine in Österreich übliche Geschäftspraxis.
Wie leitet man ein gerichtliches Mahnverfahren ein?
Wenn der Schuldner trotz Mahnung nicht zahlt, kannst du beim zuständigen Bezirksgericht eine Mahnklage einbringen. Das Gericht prüft deinen Antrag nur formal (nicht inhaltlich) und erlässt einen Zahlungsbefehl.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
- Zuständiges Gericht bestimmen — In der Regel ist das Bezirksgericht am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners zuständig (§ 65 JN). Bei Streitwerten über 15.000 EUR ist das Landesgericht als Bezirksgericht zuständig.
- Mahnklage einbringen — Am einfachsten über den ERV (Elektronischer Rechtsverkehr) unter justiz.gv.at. Alternativ schriftlich per Post oder persönlich beim Gericht.
- Gerichtsgebühr bezahlen — Die Pauschalgebühr richtet sich nach dem Streitwert (siehe Tabelle unten). Ohne Gebührenzahlung wird die Klage nicht bearbeitet.
- Zahlungsbefehl wird erlassen — Das Gericht erlässt den Zahlungsbefehl in der Regel innerhalb weniger Tage (bei ERV oft binnen 48 Stunden).
- Zustellung an den Schuldner — Der Zahlungsbefehl wird dem Schuldner persönlich (RSa-Brief) zugestellt.
- Einspruchsfrist abwarten — Der Schuldner hat 4 Wochen (28 Tage) ab Zustellung Zeit, Einspruch zu erheben (§ 247 ZPO).
- Rechtskraft und Exekution — Erhebt der Schuldner keinen Einspruch, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und du kannst die Exekution beantragen.
Was kostet ein gerichtliches Mahnverfahren in Österreich?
Die Kosten für ein gerichtliches Mahnverfahren richten sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Die wichtigste Gebühr ist die Pauschalgebühr nach Tarifpost 1, die beim Einbringen der Mahnklage fällig wird.
| Streitwert | Pauschalgebühr (TP 1 GGG) | ERV-Gebühr (zusätzlich) |
|---|---|---|
| bis 150 EUR | 26 EUR | 2,10 EUR |
| bis 300 EUR | 40 EUR | 2,10 EUR |
| bis 700 EUR | 62 EUR | 2,10 EUR |
| bis 2.000 EUR | 62 EUR | 2,10 EUR |
| bis 3.500 EUR | 125 EUR | 2,10 EUR |
| bis 7.000 EUR | 250 EUR | 2,10 EUR |
| bis 35.000 EUR | 543 EUR | 2,10 EUR |
| bis 75.000 EUR | 1.094 EUR | 2,10 EUR |
Hinweis: Die Gerichtsgebühren kannst du im Erfolgsfall vom Schuldner zurückfordern — sie werden dem Zahlungsbefehl als Nebenkosten hinzugerechnet. Die ERV-Gebühr von 2,10 EUR fällt an, wenn du die Mahnklage elektronisch einbringst.
Zusätzlich zur Pauschalgebühr können anfallen:
- Rechtsanwaltskosten — nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), abhängig vom Streitwert
- Zustellkosten — RSa-Brief für die persönliche Zustellung
- Exekutionsgebühren — falls eine Zwangsvollstreckung nötig wird
Was passiert nach dem Zahlungsbefehl?
Nach der Zustellung des Zahlungsbefehls gibt es drei mögliche Szenarien:
| Szenario | Was passiert | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Schuldner zahlt | Forderung + Kosten werden beglichen | Verfahren ist erledigt |
| Kein Einspruch | Zahlungsbefehl wird nach 4 Wochen rechtskräftig | Exekutionsantrag beim Bezirksgericht stellen |
| Einspruch | Zahlungsbefehl wird aufgehoben, es kommt zur mündlichen Verhandlung | Streitiges Verfahren (Zivilprozess) |
Wichtig: Ein Einspruch muss nicht begründet werden — es reicht eine einfache Erklärung, dass der Schuldner Einspruch erhebt (§ 248 ZPO). Das Gericht leitet dann automatisch ein ordentliches Verfahren ein.
Welche Fristen gelten beim Mahnverfahren?
Im österreichischen Mahnverfahren sind folgende Fristen besonders wichtig:
| Frist | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Zahlungsziel auf Rechnung | Frei vereinbar (üblich: 14–30 Tage) | § 907a ABGB |
| Verzug (Fälligkeit) | Ab dem Tag nach dem Zahlungsziel | § 1333 ABGB |
| Einspruchsfrist | 4 Wochen ab Zustellung | § 247 ZPO |
| Verjährung | 3 Jahre (allgemeine Verjährung) | § 1489 ABGB |
| Verjährung Exekutionstitel | 30 Jahre | § 1480 ABGB |
Achtung: Wenn deine Forderung älter als 3 Jahre ist und du in dieser Zeit keine verjährungshemmenden Schritte gesetzt hast (z. B. Mahnung, Klage), kann der Schuldner die Einrede der Verjährung erheben. Mahne daher rechtzeitig und dokumentiere jede Mahnung schriftlich.
Was sind Verzugszinsen und Mahnspesen?
Sobald der Schuldner in Verzug ist, stehen dir Verzugszinsen und unter bestimmten Voraussetzungen Mahnspesen zu.
Verzugszinsen 2026:
- Zwischen Unternehmern (B2B): Der gesetzliche Verzugszinssatz liegt bei 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB (§ 456 UGB). Bei einem Basiszinssatz von 2,83 % ergibt das aktuell 12,03 % p.a.
- Gegenüber Verbrauchern (B2C): Gesetzliche Verzugszinsen von 4 % p.a. (§ 1333 ABGB), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Mahnspesen: Du darfst dem Schuldner die tatsächlich angefallenen Mahnkosten verrechnen (Porto, Druck, Bearbeitungszeit). Üblich sind in Österreich 5 bis 40 EUR pro Mahnstufe. Im B2B-Bereich steht dir zusätzlich ein Pauschalentschädigungsbetrag von 40 EUR zu (§ 458 UGB — Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie).
Wann lohnt sich ein Inkassobüro statt Mahnklage?
Nicht immer ist der Gang zum Gericht die beste Option. Hier eine Entscheidungshilfe:
| Kriterium | Mahnklage (Gericht) | Inkassobüro |
|---|---|---|
| Kosten | Gerichtsgebühren (ab 26 EUR) | Provision (10–25 % der Forderung) |
| Zeitaufwand | Selbst einbringen (ERV) oder Anwalt | Komplett ausgelagert |
| Druck auf Schuldner | Hoch (gerichtliches Verfahren) | Mittel bis hoch |
| Exekutionstitel | Ja (Zahlungsbefehl) | Nein — bei Nichtzahlung Klage nötig |
| Ideal bei | Forderungen ab 500 EUR, klare Beweislage | Viele kleine Forderungen, keine Zeit |
Empfehlung: Bei klarer Beweislage (unterschriebener Vertrag, Rechnung, Lieferschein) ist die Mahnklage beim Bezirksgericht meist die schnellste und günstigste Lösung. Ein Inkassobüro lohnt sich vor allem, wenn du viele kleine Forderungen hast und den Aufwand komplett auslagern willst.
Wie funktioniert die Exekution nach dem Zahlungsbefehl?
Wenn der Schuldner trotz rechtskräftigem Zahlungsbefehl nicht zahlt, kannst du beim Bezirksgericht einen Exekutionsantrag stellen. Die Exekutionsordnung (EO) regelt die Zwangsvollstreckung in Österreich.
Die häufigsten Exekutionsarten sind:
- Forderungsexekution (Gehaltsexekution) — Pfändung des Gehalts beim Arbeitgeber des Schuldners (häufigste Variante)