Wer in Österreich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, zahlt weit mehr als nur das Bruttogehalt. Die Lohnnebenkosten – auch Personalzusatzkosten genannt – machen einen erheblichen Teil der Gesamtkosten aus. In diesem Beitrag erfährst du, welche Abgaben 2026 auf du als Dienstgeber zukommen, wie hoch die einzelnen Beitragssätze sind und wie du die Lohnnebenkosten konkret berechnen.
Was sind Lohnnebenkosten?
Unter Lohnnebenkosten versteht man alle Abgaben und Beiträge, die der Dienstgeber zusätzlich zum Bruttogehalt an verschiedene Stellen abführen muss. Dazu gehören Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und gesetzliche Umlagen. Die Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Faktor bei der Gründung eines Unternehmens und der Personalplanung.
Im Unterschied zum Bruttogehalt, das du mit deinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vereinbaren, sind die Lohnnebenkosten gesetzlich vorgeschrieben und nicht verhandelbar.
Überblick: Alle Lohnnebenkosten 2026 für Dienstgeber
Die folgende Tabelle zeigt alle Abgaben, die du als Dienstgeber im Jahr 2026 auf das Bruttogehalt entrichten müssen:
| Abgabe | DG-Anteil 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung (KV) | 3,78 % |
| Unfallversicherung (UV) | 1,10 % |
| Pensionsversicherung (PV) | 12,55 % |
| Arbeitslosenversicherung (AlV) | 2,95 % |
| Insolvenz-Entgeltsicherung (IESG) | 0,10 % |
| Wohnbauförderung (WBF) | 0,50 % |
| SV-Beiträge DG gesamt | 20,98 % |
| Betriebliche Vorsorge (BV/MVK) | 1,53 % |
| Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB) | 3,70 % |
| Zuschlag zum DB (DZ)* | 0,31–0,40 % |
| Kommunalsteuer (KommSt) | 3,00 % |
| Lohnnebenkosten DG gesamt | ca. 29,52–29,61 % |
*Der DZ variiert je nach Bundesland (siehe unten).
Die einzelnen Lohnnebenkosten im Detail
Sozialversicherungsbeiträge (DG-Anteil)
Der größte Posten unter den Lohnnebenkosten sind die Sozialversicherungsbeiträge. Als Dienstgeber trägst du rund 20,98 % des Bruttogehalts. Die Beiträge setzen sich zusammen aus:
- Krankenversicherung (KV): 3,78 % – finanziert die medizinische Versorgung deiner Mitarbeiter.
- Unfallversicherung (UV): 1,10 % – deckt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ab. Wird ausschließlich vom Dienstgeber getragen.
- Pensionsversicherung (PV): 12,55 % – der größte Einzelposten und Grundlage für die gesetzliche Pension.
- Arbeitslosenversicherung (AlV): 2,95 % – sichert Ansprüche auf Arbeitslosengeld.
- IESG-Zuschlag: 0,10 % – Insolvenz-Entgeltsicherung zum Schutz der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers.
- Wohnbauförderungsbeitrag (WBF): 0,50 % – gesetzlicher Beitrag zur Wohnbauförderung.
Die Beiträge werden bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage von EUR 6.930,– berechnet. Liegt das Bruttogehalt darüber, werden die SV-Beiträge nur bis zu dieser Grenze berechnet.
Betriebliche Vorsorge (BV-Beitrag / Mitarbeitervorsorgekasse)
Seit der Einführung der „Abfertigung Neu“ zahlen Dienstgeber 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts in eine Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) ein. Dieser Beitrag ist ab dem zweiten Monat des Dienstverhältnisses zu leisten und sichert den Abfertigungsanspruch der Mitarbeiter.
Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB)
Der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds beträgt 3,70 % der Bruttolohnsumme. Er finanziert unter anderem die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld. Die Beitragspflicht besteht, wenn die monatliche Lohnsumme EUR 1.460,– übersteigt.
Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ)
Der DZ wird als Zuschlag zum DB erhoben und fließt an die Wirtschaftskammer. Der Satz variiert je nach Bundesland:
| Bundesland | DZ 2026 |
|---|---|
| Burgenland | 0,40 % |
| Kärnten | 0,37 % |
| Niederösterreich | 0,33 % |
| Oberösterreich | 0,31 % |
| Salzburg | 0,35 % |
| Steiermark | 0,34 % |
| Tirol | 0,39 % |
| Vorarlberg | 0,33 % |
| Wien | 0,36 % |
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer beträgt 3 % der Bruttolohnsumme und ist an die Gemeinde abzuführen. du fällt an, wenn die monatliche Lohnsumme EUR 1.460,– übersteigt. Die Kommunalsteuer ist in allen Bundesländern gleich hoch.
Wichtige Grenzwerte 2026
- Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) monatlich: EUR 6.930,–
- Höchstbeitragsgrundlage jährlich (Sonderzahlungen): EUR 13.860,–
- Geringfügigkeitsgrenze monatlich: EUR 551,10
Liegt das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, entfallen die regulären SV-Beiträge. Es fallen jedoch Unfallversicherung (1,10 %) und ein pauschaler Dienstgeberbeitrag an.
Rechenbeispiel: Lohnnebenkosten bei EUR 3.000 Bruttolohn
Angenommen, du zahlst einer Mitarbeiterin ein monatliches Bruttogehalt von EUR 3.000,–. So setzen sich deine Lohnnebenkosten als Dienstgeber zusammen (Beispiel mit DZ Wien: 0,36 %):
| Position | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 3,78 % | EUR 113,40 |
| Unfallversicherung | 1,10 % | EUR 33,00 |
| Pensionsversicherung | 12,55 % | EUR 376,50 |
| Arbeitslosenversicherung | 2,95 % | EUR 88,50 |
| IESG-Zuschlag | 0,10 % | EUR 3,00 |
| Wohnbauförderung | 0,50 % | EUR 15,00 |
| Betriebliche Vorsorge | 1,53 % | EUR 45,90 |
| DB (FLAF) | 3,70 % | EUR 111,00 |
| DZ (Wien) | 0,36 % | EUR 10,80 |
| Kommunalsteuer | 3,00 % | EUR 90,00 |
| Lohnnebenkosten gesamt | 29,57 % | EUR 887,10 |
Bei einem Bruttogehalt von EUR 3.000,– betragen die Lohnnebenkosten also rund EUR 887,–. Die tatsächlichen Gesamtkosten pro Mitarbeiterin liegen damit bei ca. EUR 3.887,– monatlich. Hinzu kommen noch die anteiligen Kosten für das 13. und 14. Monatsgehalt.
Sonderzahlungen nicht vergessen
In Österreich erhalten Dienstnehmer in der Regel ein 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration). Auch auf diese Sonderzahlungen fallen Lohnnebenkosten an – allerdings in geringerem Umfang, da beispielsweise DB, DZ und Kommunalsteuer auf Sonderzahlungen entfallen, die SV-Beiträge jedoch anfallen.
Tipps zur Optimierung der Lohnnebenkosten
- Steuerfreie Zulagen nutzen: Bestimmte Zulagen und Zuschläge (z. B. für Nachtarbeit oder Schmutzarbeit) sind bis zu gewissen Grenzen steuerfrei und SV-frei.
- Sachbezüge prüfen: Manche Sachbezüge wie Essenszuschüsse (bis EUR 8,– pro Arbeitstag) oder Öffi-Tickets sind abgabenfrei.
- Neugründungsförderung (NeuFöG): Bei einer Neugründung können bestimmte Lohnnebenkosten im ersten Jahr entfallen.
- Geringfügige Beschäftigung: Unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 551,10) entfallen die regulären SV-Beiträge.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026 in Österreich?
Die Lohnnebenkosten für Dienstgeber betragen 2026 insgesamt ca. 29,5–29,6 % des Bruttogehalts. Darin enthalten sind SV-Beiträge (ca. 20,98 %), BV-Beitrag (1,53 %), DB (3,70 %), DZ (0,31–0,40 %), und Kommunalsteuer (3,00 %).
Was ist der Unterschied zwischen Lohnnebenkosten und Lohnkosten?
Die Lohnkosten umfassen das Bruttogehalt des Dienstnehmers. Die Lohnnebenkosten sind die zusätzlichen Abgaben, die der Dienstgeber darüber hinaus an Sozialversicherung, Finanzamt und Gemeinde abführen muss. Zusammen ergeben sie die gesamten Personalkosten.
Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage 2026?
Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) beträgt 2026 EUR 6.930,–. Für Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) gilt eine jährliche HBGL von EUR 13.860,–. Auf Gehaltsbestandteile über der HBGL fallen keine SV-Beiträge an.
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei EUR 551,10 monatlich. Verdient ein Dienstnehmer weniger, entfallen die regulären SV-Beiträge. Der Dienstgeber zahlt jedoch weiterhin die Unfallversicherung (1,10 %) und einen pauschalen Dienstgeberbeitrag.
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Stand: März 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Quellen: WKO – Beitragswesen Dienstnehmer 2026, Sozialversicherung.at
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