Alles zu Bitcoin Steuern: gewerbliche Besteuerung von Kryptowährung wie Bitcoin, Ether und Co.

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Der Bitcoin führt sämtliche Spekulationsgeschäfte ad absurdum. Viele halten ihn für ein reines Spekulationsobjekt. In diesem Zusammenhang stellt sich automatisch die Frage: Muss der Gewinn durch das Investieren in Kryptowährungen veräußert werden? Fallen für den Bitcoin Steuern an? Und wenn ja – welche? Wir haben uns dieser Fragen angenommen und beantworten sie in diesem Artikel.

Fallen Steuern für den Bitcoin und andere Kryptowährungen an?

In unseren Artikeln zur Blockchain und dem Bitcoin haben wir die Kryptowährungen genauer unter die Lupe genommen und Antworten auf grundlegende Fragen geliefert. Nun widmen wir uns einem weiterem interessanten Thema: den häufigsten Fragen zur Besteuerung von Kyptowährungen:

Fragen zu Besteuerung von Bitcoins & Kryptowährungen

  • Fällt eine Ertragsteuer an?
  • Müssen Kryptowährungen im Rahmen der Gewinnermittlung im Betriebsvermögen berücksichtigt werden?
  • Was passiert, wenn gewerbliche Einkünfte mit Kryptowährungen erzielt werden?
  • Sind die Gewinne aus Bitcoins nach einem jahr steuerfrei?
  • Unterliegt Mining der Gewerbeordnung?

Ertragssteuerliche Grundlagen

Egal, ob Bitcoins oder Ether und Co. – Kryptowährungen gelten derzeit (noch!) nicht als offizielle Währung oder Finanzinstrument. Die offizielle Bezeichnung lautet „sonstige (unkörperliche) Wirtschaftsgüter“. Generell gelten unkörperliche Wirtschaftsgüter als nicht abnutzbar.

Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Bewertungsvorschriften: Wenn Sie Kryptowährungen im Betriebsvermögen aufnehmen bzw. dort halten, müssen Sie sich an den Bewertungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes orientieren und an diese halten.  bzw. bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG zusätzlich jene des Unternehmensgesetzbuches zu beachten.
Gewinnermittlung: Bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG müssen Sie obendrein die Bewertungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuches beachten.
Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen: Wie bei allen anderen sonstigen, unkörperlichen Gegenständen des Finanzanlagevermögens müssen Sie aufgrund der unternehmenstypischen Funktion eine Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen treffen.
Dokumentation der Absicht zum Behalten der Gegenstände Ausschlaggebend ist hier eine Dokumentation der Absicht, die Gegenstände langfristig zu behalten. Diese ist entscheidend für die Zuordnung der Anlagevermögen.

Unter diesen Umständen können sich aus diesen Bewertungen, welche Sie jährlich vornehmen müssen, steuerlich wirksame Abwertungen, aber auch Zuschreibungen ergeben.

Kursgewinne und Umtauschregelungen

Sollten Sie ein Unternehmen sein, das die Bitcoins an der „Börse“ kauft und wieder umtauscht, ergeben sich wiederum andere Regelungen. Durch das Umtauschen in Euros oder andere virtuelle Währungen, kann es zu Kursgewinnen bzw. Kursverluste kommen. Ebendiese müssen Sie im Rahmen Ihrer Gewinnermittlung beachten. Als maß- und ausschlaggebend gilt der aktuelle Tageswert.

Sind die Geschäfte mit Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?

Mit Bitcoins und Altcoins kann – wie bereits erwähnt – vergleichbar mit Aktiengeschäften handeln. Der Verkauf der Coins innerhalb eines Jahres gilt als Spekulationsgeschäft, die Gewinne unterliegen somit der allgemeinen Einkommenssteuerpflicht.

Aber Achtung: Werden die Gewinne erst nach einem Jahr (ab Anschaffung) verkauft, sind die Gewinne steuerfrei! Das liegt daran, dass Bitcoins an sich keine Einnahmen aus Kapitalerträgen darstellen, weil sie (derzeit eben noch) nicht als anerkannte Währung gelten. Vorm Fiskus werden sie als eigenständige Wirtschaftsgüter behandelt.

Besteuerung von Mining

Wie sieht die Besteuerung von Mining-Prozessen bzw. Gewinnen durch Mining aus? Wenn Sie selbst Kryptowährungen minen, also erschaffen,  gilt dies grundsätzlich als eine gewerbliche Tätigkeit. Und dies hat entsprechende steuerliche Konsequenzen. Das Erstellen bzw. Herstellen der Kryptowährung wird gesetzlich also der Herstellung sonstiger Wirtschaftsgüter.

Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen

Das Betreiben einer Online-Börse für Kryptowährungen, bei der diese gegen andere Kryptowährungen oder gegen reale Währungen getauscht („an- und verkauft“) werden können, ist grundsätzlich als eine gewerbliche Tätigkeit anzusehen, die entsprechende steuerliche Konsequenzen nach sich zieht.

Weiterführende Links

das Bundesministerium für Finanzen informiert Sie unter diesem Link über steuerliche Behandlung von Kryptowährungen (virtuelle Währungen).

Um den Handel mit Bitcoin zu erleichtern, sind verschiedene Apps erhältlich, zum Beispiel Bitcoin Code.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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