Ein Einzelunternehmen gründen ist in Österreich die einfachste und häufigste Gründungsform: Rund 60 % aller Neugründungen sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Du brauchst kein Stammkapital, meldest ein Gewerbe an, registrierst dich bei der SVS und beim Finanzamt — und kannst innerhalb weniger Tage starten. Hier findest du alle Schritte, Kosten und Pflichten für deine EPU-Gründung 2026 in Österreich.
Was ist ein Einzelunternehmen (EPU)?
Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform für eine einzelne natürliche Person, die selbständig ein Gewerbe oder einen freien Beruf ausüb. Du bist alleiniger Inhaber, triffst alle Entscheidungen und trägst auch das gesamte Risiko.
Wichtige Merkmale auf einen Blick:
- Kein Mindestkapital: Du brauchst keine Stammeinlage (im Gegensatz zur GmbH mit 35.000 EUR)
- Kein Firmenbucheintrag nötig: Erst ab 700.000 EUR Jahresumsatz besteht Eintragungspflicht
- Voller Gewinn: Der gesamte Unternehmensgewinn gehört dir
- Unbeschränkte Haftung: Du haftest mit deinem gesamten Privatvermögen (mehr dazu unter Einzelunternehmer Haftung)
- Einfache Buchhaltung: Bis 700.000 EUR Umsatz reicht eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Gut zu wissen: In Österreich gibt es über 340.000 Ein-Personen-Unternehmen — das sind mehr als die Hälfte aller aktiven Unternehmen laut WKO.
Wie gründest du ein Einzelunternehmen in Österreich? Die 5 Schritte
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert. Folge diesen fünf Schritten:
Schritt 1: Beratung bei der WKO (Gründerservice)
Dein erster Anlaufpunkt ist das Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Dort erhältst du:
- Kostenlose Erstberatung zu Rechtsform, Sozialversicherung und Steuern
- Die NeuFöG-Bestätigung (Neugründungsförderungsgesetz) — damit sparst du Gebühren bei der Gewerbeanmeldung, Grunderwerbsteuer und Lohnabgaben
- Zugang zu Workshops, Webinaren und Gründer-Coachings
Tipp: Hole dir die NeuFöG-Bestätigung vor der Gewerbeanmeldung — rückwirkend ist sie nicht gültig.
Schritt 2: Gewerbeanmeldung (GISA)
Für die meisten Tätigkeiten brauchst du einen Gewerbeschein. Die Anmeldung erfolgt über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA):
- Freie Gewerbe: Sofort anmeldbar, kein Befähigungsnachweis nötig (z. B. Unternehmensberatung, Handel, IT-Dienstleistungen)
- Reglementierte Gewerbe: Befähigungsnachweis erforderlich (z. B. Elektrotechnik, Gastgewerbe, Baumeister)
- Anmeldestelle: Bezirksverwaltungsbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) — oder online über das Unternehmensserviceportal (USP)
Benötigte Unterlagen:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis)
- Meldezettel
- NeuFöG-Bestätigung (falls vorhanden)
- Befähigungsnachweis (nur bei reglementierten Gewerben)
- Strafregisterbescheinigung (wird automatisch abgefragt)
Ausnahme: Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Künstler) brauchen keinen Gewerbeschein — sie unterliegen ihren eigenen Berufsgesetzen.
Schritt 3: Anmeldung bei der SVS (Sozialversicherung)
Als Gewerbetreibender bist du pflichtversichert bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Die SVS wird automatisch über die Gewerbeanmeldung informiert und sendet dir die Unterlagen zu.
Deine SVS-Beiträge 2026 im Überblick:
| Versicherung | Beitragssatz | Mindestbeitrag/Monat (Neugründer) |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 6,80 % | ca. 37,47 EUR |
| Pensionsversicherung | 18,50 % | ca. 101,95 EUR |
| Unfallversicherung | Fixbetrag | 12,95 EUR |
| Selbständigenvorsorge | 1,53 % | ca. 8,43 EUR |
| Gesamt (Neugründer) | — | ca. 160,80 EUR/Monat |
Wichtig: In den ersten drei Jahren gelten reduzierte Mindestbeitragsgrundlagen für Neugründer. Danach richtet sich der Beitrag nach deinem tatsächlichen Gewinn. Die Mindestbeitragsgrundlage 2026 für Neugründer liegt bei ca. 551,10 EUR monatlich.
Schritt 4: Anmeldung beim Finanzamt (FinanzOnline)
Innerhalb eines Monats nach Gründung musst du dein Unternehmen beim Finanzamt melden. Das geht am einfachsten über FinanzOnline:
- Steuernummer beantragen: Betriebseröffnungsanzeige (Formular Verf. 24) einreichen
- Geschätzten Umsatz angeben: Das Finanzamt berechnet daraus deine Vorauszahlungen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): Beantrage eine UID-Nummer, wenn du mit EU-Unternehmen Geschäfte machst
- Kleinunternehmerregelung prüfen: Bei unter 42.000 EUR Jahresumsatz (netto) bist du von der Umsatzsteuer befreit — du darfst dann aber keine USt auf Rechnungen ausweisen
Schritt 5: Betriebliche Infrastruktur einrichten
Nach der behördlichen Anmeldung kümmerst du dich um die operative Basis:
- Geschäftskonto: Empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben
- Buchhaltungssoftware: Für Rechnungen, Belege und die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — teste everbill 14 Tage gratis
- Rechnungslegung: Pflichtangaben laut § 11 UStG auf jeder Rechnung
- Registrierkasse: Ab 15.000 EUR Jahresumsatz und 7.500 EUR Barumsätze brauchst du eine RKSV-konforme Registrierkasse
Was kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist die günstigste Gründungsform in Österreich. Mit dem NeuFöG sparst du den Grossteil der Gebühren.
| Kostenposition | Ohne NeuFöG | Mit NeuFöG |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | ca. 50 EUR | 0 EUR |
| Strafregisterbescheinigung | ca. 20 EUR | 0 EUR |
| WKO-Grundumlage (erstes Jahr) | variabel (je nach Fachgruppe) | 0 EUR |
| Firmenbucheintragung (optional) | ca. 200 EUR | 0 EUR |
| SVS-Beiträge (ab Monat 1) | ca. 161 EUR/Monat | ca. 161 EUR/Monat |
| Steuerberater (optional) | ab 100 EUR/Monat | ab 100 EUR/Monat |
| Gesamt einmalig | ca. 270 EUR | praktisch 0 EUR |
Fazit: Dank NeuFöG kostet die reine Gründung praktisch nichts. Die laufenden Kosten (SVS, optional Steuerberater, Software) starten ab ca. 161 EUR pro Monat.
Welche Vor- und Nachteile hat ein Einzelunternehmen?
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kein Mindestkapital nötig | Unbeschränkte persönliche Haftung |
| Schnelle, günstige Gründung | Gewinne voll einkommensteuerpflichtig (bis 55 %) |
| Volle Entscheidungsfreiheit | Eingeschränkte Kreditwürdigkeit gegenüber GmbH |
| Einfache Buchhaltung (E/A-Rechnung) | Schwieriger, Investoren zu gewinnen |
| Geringer Verwaltungsaufwand | Kein Fortbestand bei Tod des Inhabers |
| Gewinne sofort verfügbar (kein Gesellschafterbeschluss) | Image als „kleiner“ Betrieb möglich |
Einzelunternehmen oder GmbH — was passt besser?
Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung. Hier der direkte Vergleich:
| Merkmal | Einzelunternehmen (EPU) | GmbH |
|---|---|---|
| Gründungskosten | ca. 0-270 EUR | ab ca. 2.000-3.000 EUR (Notar + Gebühren) |
| Stammkapital | keines | 35.000 EUR (mind. 17.500 EUR einzuzahlen, Gründungsprivilegierung: 10.000 EUR) |
| Haftung | unbeschränkt mit Privatvermögen | beschränkt auf Stammeinlage |
| Besteuerung | Einkommensteuer (0-55 %) | KöSt 23 % + KESt 27,5 % bei Ausschüttung |
| Buchhaltung | E/A-Rechnung (bis 700.000 EUR Umsatz) | Doppelte Buchhaltung (immer) |
| Sozialversicherung | SVS (Pflichtversicherung) | ÖGK (als Geschäftsführer, bei >25 % Beteiligung: SVS) |
| Firmenbuch | optional (ab 700.000 EUR Pflicht) | Pflicht |
| Verwaltung | gering | höher (Jahresabschluss, Generalversammlung) |
| Ideal für | Freelancer, Kleinunternehmer, Nebengewerbe | Höherer Umsatz, Haftungsrisiko, Investoren |
Faustregel: Bei einem Gewinn unter ca. 60.000-80.000 EUR pro Jahr ist das Einzelunternehmen steuerlich meist günstiger. Darüber hinaus kann eine GmbH durch den fixen KöSt-Satz von 23 % attraktiver werden. Lass dich dazu von einem Steuerberater beraten.
Welche steuerlichen Pflichten hat ein Einzelunternehmer?
Als Einzelunternehmer hast du folgende steuerliche Verpflichtungen:
- Einkommensteuer: Du versteuerst deinen Gewinn mit dem progressiven Einkommensteuertarif (0 % bis 55 %). Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.816 EUR jährlich.
- Umsatzsteuer (USt): 20 % Regelsteuersatz (10 % bzw. 13 % für bestimmte Leistungen). Kleinunternehmerregelung: Bei unter 42.000 EUR Nettoumsatz bist du USt-befreit.
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Bis 700.000 EUR Jahresumsatz führst du eine einfache E/A-Rechnung. Darüber wird doppelte Buchführung Pflicht.
- FinanzOnline: Steuererklärungen (E1, U30) reichst du elektronisch über FinanzOnline ein.
- Registrierkassenpflicht (RKSV): Ab 15.000 EUR Jahresumsatz und 7.500 EUR Barumsätze brauchst du eine RKSV-konforme Registrierkasse.
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Wie haftet ein Einzelunternehmer?
Das ist der grösste Nachteil der Rechtsform Einzelunternehmen: Du haftest unbeschränkt und persönlich mit deinem gesamten Vermögen — also auch mit Privatvermögen wie Ersparnissen, Immobilien oder Fahrzeugen.
Möglichkeiten, das Risiko zu minimieren:
- Betriebshaftpflichtversicherung: Deckt Schäden gegenüber Dritten ab
- Berufshaftpflichtversicherung: Pflicht in manchen Branchen (z. B. Baumeister, Immobilientreuhänder)
- AGB und Haftungsbeschränkungen: Im B2B-Bereich vertraglich möglich
- Rechtsform wechseln: Ab einem gewissen Umsatz oder Risiko lohnt sich die Umwandlung in eine GmbH
Detaillierte Informationen findest du in unserem Artikel zur Haftung als Einzelunternehmer in Österreich.
Häufige Fragen zum Einzelunternehmen gründen
Wie viel kostet es, ein Einzelunternehmen zu gründen?
Mit der NeuFöG-Bestätigung der WKO ist die Gründung praktisch kostenlos. Ohne NeuFöG fallen ca. 50 EUR für die Gewerbeanmeldung plus ca. 20 EUR für die Strafregisterbescheinigung an. Die laufenden SVS-Beiträge beginnen ab ca. 161 EUR pro Monat für Neugründer.
Brauche ich einen Gewerbeschein für mein Einzelunternehmen?
Ja, wenn du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst (freies oder reglementiertes Gewerbe). Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Künstler brauchen keinen Gewerbeschein — sie unterliegen eigenen Berufsgesetzen. Die Anmeldung erfolgt über das GISA-System bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde.
Wie hoch sind die SVS-Beiträge für Einzelunternehmer 2026?
Neugründer zahlen im ersten bis dritten Jahr reduzierte Mindestbeiträge von ca. 161 EUR pro Monat (Kranken-, Pensions-, Unfallversicherung und Selbständigenvorsorge). Danach richten sich die Beiträge nach deinem tatsächlichen Gewinn. Die Beitragssätze betragen 6,80 % (KV), 18,50 % (PV) plus einen Fixbetrag für die Unfallversicherung.
Was ist das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG)?
Das NeuFöG befreit Neugründer von zahlreichen Gebühren und Abgaben: Gewerbe-Anmeldegebühr, Strafregisterbescheinigung, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren für Firmenbucheintragung und bestimmte Lohnabgaben. Die Bestätigung holst du kostenlos beim WKO-Gründerservice — wichtig: vor der Gewerbeanmeldung.
Muss ich mein Einzelunternehmen ins Firmenbuch eintragen?
Nein, ein Firmenbucheintrag ist freiwillig — ausser dein Jahresumsatz übersteigt 700.000 EUR in zwei aufeinanderfolgenden Jahren oder einmalig 1.000.000 EUR. Dann wird die Eintragung zur Pflicht und du musst auch einen eingetragenen Firmenwortlaut mit dem Zusatz „e.U.“ führen.
Was ist der Unterschied zwischen EPU und Freiberufler?
Ein EPU (Ein-Personen-Unternehmen) ist ein Einzelunternehmen mit Gewerbeberechtigung und WKO-Mitgliedschaft. Freiberufler (Neue Selbständige) wie Trainer, Vortragende oder IT-Freelancer brauchen keinen Gewerbeschein, sind aber ebenso bei der SVS pflichtversichert und beim Finanzamt zu melden.
Ab wann lohnt sich die Umwandlung in eine GmbH?
Als Faustregel: Ab einem jährlichen Gewinn von ca. 60.000 bis 80.000 EUR kann eine GmbH steuerlich günstiger sein, weil der KöSt-Satz von 23 % unter dem Spitzensteuersatz von 55 % liegt. Auch bei hohem Haftungsrisiko oder wenn du Investoren einbinden willst, ist eine GmbH sinnvoll. Lass dich von einem Steuerberater beraten.
Kann ich ein Einzelunternehmen neben meinem Angestelltenjob gründen?
Ja, ein Nebengewerbe ist in Österreich problemlos möglich. Du meldest das Gewerbe ganz normal an und bist zusätzlich bei der SVS pflichtversichert. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf eine eventuelle Nebentätigkeitsklausel und informiere deinen Arbeitgeber, falls vertraglich vorgesehen.
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