Einzelunternehmen auflösen 2026: 4 Schritte + Kosten | Österreich

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Du willst dein Einzelunternehmen auflösen? In Österreich brauchst du dafür 4 Behördenwege: Gewerbezurücklegung (GISA), Finanzamt, SVS und — falls eingetragen — Firmenbuchlöschung. Die Gewerbezurücklegung ist kostenlos und seit Februar 2026 auch online per GISA-Express möglich. Wichtig: Die Zurücklegung ist unwiderruflich — wenn du nur pausieren willst, nutze stattdessen die Ruhendmeldung.

Einzelunternehmen auflösen: 4 Schritte

  1. Gewerbeberechtigung zurücklegen — online über GISA oder per formloses Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft/Magistrat. Kostenlos. Seit 25.02.2026: GISA-Express für sofortige Bearbeitung.
  2. Finanzamt informieren — Betriebsaufgabe innerhalb 1 Monat über FinanzOnline melden (Formular E 6a oder formloses Schreiben). Letzte UVA im Folgemonat einreichen.
  3. SVS-Abmeldung — Die Gewerbebehörde meldet die Zurücklegung automatisch an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Pflichtversicherung endet mit dem Letzten des Kalendermonats.
  4. Firmenbuchlöschung (nur wenn eingetragen) — Löschungsantrag beim zuständigen Firmenbuchgericht mit beglaubigter Unterschrift. Gerichtsgebühr ca. 30–50 EUR. Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung erforderlich.
Achtung: Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist unwiderruflich. Sobald das Schreiben bei der Behörde eingelangt ist, gibt es kein Zurück. Wenn du nur vorübergehend pausieren willst, nutze stattdessen die Ruhendmeldung (siehe unten).

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Was kostet die Auflösung eines Einzelunternehmens?

Schritt Kosten Hinweis
Gewerbezurücklegung Kostenlos Online via GISA oder per Schreiben
Finanzamt-Meldung Kostenlos Formloses Schreiben oder FinanzOnline
SVS-Abmeldung Kostenlos Automatisch durch Gewerbebehörde
Firmenbuchlöschung lt. Gerichtsgebührenordnung Nur wenn im Firmenbuch eingetragen
Steuerberater (letzte Erklärung) ca. 500–2.000 EUR Betriebsaufgabe-Erklärung ist komplex

Fazit: Die behördliche Auflösung kostet dich fast nichts. Die eigentlichen Kosten entstehen durch den Steuerberater für die letzte Einkommensteuererklärung mit Betriebsaufgabe-Gewinn.

Ruhendmeldung vs. Auflösung — was ist der Unterschied?

Bevor du dein Gewerbe endgültig aufgibst, prüfe ob eine Ruhendmeldung die bessere Option ist:

Kriterium Ruhendmeldung Zurücklegung (Auflösung)
Widerruflich? Ja — jederzeit Wiederaufnahme Nein — unwiderruflich
Gewerbe weiter ausüben? Nein (auch keine Werbung) Entfällt
SVS-Beiträge Befreiung möglich (bis 18 Monate rückwirkend) Enden mit Monatsende
WKO-Grundumlage Halbierung bei ganzjährigem Ruhen Entfällt
Wiederaufnahme Jederzeit — formlose Meldung Neues Gewerbe anmelden nötig
Meldepflicht Innerhalb 3 Wochen Sofort wirksam nach Einlangen

Empfehlung: Wenn du unsicher bist, ob du wirklich aufhören willst — melde dein Gewerbe zuerst ruhend. Die Wiederaufnahme ist jederzeit möglich, eine Zurücklegung nicht. Details findest du bei der WKO: Ruhendmeldung.

Welche steuerlichen Folgen hat die Betriebsaufgabe?

Bei der Auflösung deines Einzelunternehmens entsteht ein Betriebsaufgabe-Gewinn nach § 24 EStG. Alle stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Marktwert) werden im Aufgabejahr aufgelöst und sind steuerpflichtig.

Begünstigungen:

Begünstigung Voraussetzung Wirkung
Veräußerungsfreibetrag Aufgabegewinn unter 7.300 EUR Keine Steuer auf Aufgabegewinn
Halbtaxsatz Alter ≥ 60 + alle Betriebe aufgeben + 7 Jahre Betriebsdauer Halber Einkommensteuersatz
3-Jahres-Verteilung 7+ Jahre Betriebsdauer (alternativ zum Halbtaxsatz) Aufgabegewinn auf 3 Jahre verteilen
Tipp: Wenn du über 60 bist und dein Unternehmen seit mindestens 7 Jahren betreibst, nutze den Halbtaxsatz — du zahlst nur den halben Steuersatz auf den Aufgabegewinn. Lass dich dazu von deinem Steuerberater beraten.

Welche Fristen musst du einhalten?

Frist Deadline Quelle
Finanzamt-Meldung 1 Monat nach Betriebsaufgabe FinanzOnline
Letzte UVA Folgemonat nach Aufgabe FinanzOnline
Letzte Einkommensteuererklärung 30. April des Folgejahres (30. Juni mit StB) BMF
Aufbewahrungspflicht 7 Jahre ab Ende des Buchungsjahres § 132 BAO
Immobilien-Belege 22 Jahre § 132 Abs. 1 Z 2 BAO (Grundstücke ab 1.4.2012)

Wichtig: Die 7-jährige Aufbewahrungspflicht gilt auch nach der Auflösung. Du bist als natürliche Person weiterhin verpflichtet, alle Belege, Rechnungen und Bücher aufzubewahren — auch wenn das Unternehmen nicht mehr existiert.

Checkliste: Einzelunternehmen auflösen

  1. Ruhendmeldung oder Zurücklegung? → Entscheidung treffen
  2. Offene Rechnungen abschließen und Forderungen eintreiben
  3. Letzte Eingangsrechnungen bezahlen
  4. Gewerbeberechtigung zurücklegen (GISA oder Schreiben)
  5. Finanzamt informieren (FinanzOnline, innerhalb 1 Monat)
  6. Letzte UVA einreichen
  7. SVS-Abmeldung bestätigen (automatisch durch Behörde)
  8. Firmenbuchlöschung beantragen (falls eingetragen)
  9. Steuerberater beauftragen → Betriebsaufgabe-Erklärung + letzte E1
  10. Belege und Bücher sicher archivieren (7 Jahre)

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Auch nach der Auflösung musst du 7 Jahre lang aufbewahren. Mit everbill bleiben alle Belege sicher in der Cloud — auch ohne aktives Abo.

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Häufige Fragen zur Auflösung eines Einzelunternehmens

Wie lange dauert die Auflösung eines Einzelunternehmens?

Die Gewerbezurücklegung ist mit GISA-Express sofort wirksam. Die SVS-Abmeldung erfolgt automatisch zum Monatsende. Insgesamt dauert der Prozess 1–2 Monate — der längste Teil ist die letzte Steuererklärung mit dem Steuerberater.

Kann ich mein Einzelunternehmen ruhend melden statt auflösen?

Ja. Die Ruhendmeldung ist widerruflich — du kannst jederzeit wieder aufnehmen. Während der Ruhestellung darfst du keine geschäftliche Tätigkeit ausüben, aber du behältst deine Gewerbeberechtigung. SVS-Beiträge können befreit werden.

Was passiert mit meinen Schulden beim Finanzamt?

Offene Steuerschulden müssen vor der Firmenbuchlöschung beglichen werden. Du brauchst eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt. Umgekehrt wird ein allfälliges Guthaben an dich ausbezahlt.

Muss ich einen Steuerberater beauftragen?

Rechtlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Die Betriebsaufgabe-Erklärung (stille Reserven, Veräußerungsfreibetrag, Halbtaxsatz) ist steuerlich komplex. Fehler können teuer werden — insbesondere bei Immobilien im Betriebsvermögen.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren?

7 Jahre ab Ende des Buchungsjahres (§ 132 BAO). Bei Immobilien-Belegen sogar 22 Jahre. Die Pflicht gilt auch nach der Unternehmensauflösung — du bist als natürliche Person weiterhin verantwortlich.

Was ist der Halbtaxsatz bei Betriebsaufgabe?

Wenn du bei Aufgabe mindestens 60 Jahre alt bist, alle deine Betriebe aufgibst und den Betrieb mindestens 7 Jahre geführt hast, zahlst du nur den halben Einkommensteuersatz auf den Aufgabegewinn (§ 24 EStG). Alternativ kannst du den Gewinn auf 3 Jahre verteilen.

Kostet die Gewerbezurücklegung etwas?

Nein. Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist kostenlos — egal ob online via GISA oder per Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft. Kosten entstehen nur bei der Firmenbuchlöschung (ca. 30–50 EUR) und beim Steuerberater für die letzte Steuererklärung.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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