Firma auflösen Österreich 2026: Schritte, Kosten + Fristen

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Eine Firma auflösen in Österreich dauert je nach Rechtsform 1–6 Monate und kostet — je nach Rechtsform — zwischen wenigen hundert Euro (Einzelunternehmen) und 2.000–6.000 EUR (GmbH mit Steuerberater). Laut KSV1870 wurden 2025 in Österreich 6.857 Unternehmensinsolvenzen eröffnet — dazu kommen tausende freiwillige Gewerbeaufgaben. Der Ablauf unterscheidet sich nach Rechtsform: Einzelunternehmen, GmbH, OG oder KG — jede hat eigene Schritte und Fristen. Gemeinsam ist allen: Gewerbezurücklegung via GISA, Finanzamt-Meldung, SVS-Abmeldung und — bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen — die Firmenbuchlöschung.

Firma auflösen: Ablauf nach Rechtsform

Schritt Einzelunternehmen GmbH OG / KG
1. Beschluss Alleinige Entscheidung Gesellschafterbeschluss (mind. 75 % oder laut Gesellschaftsvertrag, § 89 GmbHG) Einstimmiger Beschluss aller Gesellschafter (oder lt. Vertrag)
2. Liquidator bestellen Nicht nötig Pflicht — Geschäftsführer oder externer Liquidator Pflicht — alle Gesellschafter oder bestimmter Liquidator
3. Gläubigeraufruf Nicht nötig Pflicht — 3 Monate Sperrfrist (EVI — Amtsblatt) Pflicht — 3 Monate Sperrfrist
4. Gewerbe zurücklegen GISA (kostenlos, online) GISA (kostenlos, online) GISA (kostenlos, online)
5. Finanzamt Innerhalb 1 Monat melden Letzte Körperschaftsteuererklärung Letzte ESt/KöSt-Erklärung
6. SVS-Abmeldung Automatisch bei Gewerbezurücklegung Für geschäftsführende Gesellschafter Für persönlich haftende Gesellschafter
7. Firmenbuchlöschung Nur wenn eingetragen Pflicht — nach Sperrfrist Pflicht — nach Sperrfrist
Dauer 1–2 Monate Min. 3–6 Monate (Sperrfrist!) Min. 3–6 Monate
Einzelunternehmen auflösen? Dafür haben wir einen eigenen, detaillierten Artikel: Einzelunternehmen auflösen 2026: 4 Schritte + Kosten

GmbH auflösen: Die 7 Schritte im Detail

Die Auflösung einer GmbH ist der aufwendigste Prozess und dauert mindestens 3 Monate (Sperrfrist für Gläubigeraufruf). Die Auflösungsgründe regelt § 89 GmbHG:

  1. Gesellschafterbeschluss: Notariell beurkundeter Beschluss mit mindestens 75 % der Stimmen (oder geringere Mehrheit laut Gesellschaftsvertrag). Der Beschluss muss zum Firmenbuch angemeldet werden.
  2. Liquidator bestellen: Der bisherige Geschäftsführer oder ein externer Liquidator wird bestellt und ins Firmenbuch eingetragen. Der Liquidator vertritt die Gesellschaft ab sofort.
  3. Gläubigeraufruf: Pflichtveröffentlichung im digitalen Amtsblatt (EVI) — seit Juli 2023 Nachfolger des Amtsblatts der Wiener Zeitung. Gläubiger haben 3 Monate Zeit, Forderungen anzumelden.
  4. Abwicklung: Offene Geschäfte beenden, Forderungen eintreiben, Verbindlichkeiten begleichen, Vermögen verwerten.
  5. Schlussbilanz: Liquidator erstellt Schlussbilanz und Verteilungsplan für das Restvermögen.
  6. Finanzamt: Letzte Körperschaftsteuererklärung (KöSt) einreichen. Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung beim Finanzamt beantragen (über FinanzOnline oder persönlich).
  7. Firmenbuchlöschung: Antrag beim Firmenbuchgericht nach Ablauf der Sperrfrist und Verteilung des Restvermögens.
Achtung: Vor Ablauf der 3-Monats-Sperrfrist darf kein Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter verteilt werden. Verstöße können zur persönlichen Haftung des Liquidators führen.

Was kostet die Firmenauflösung 2026?

Kostenpunkt Einzelunternehmen GmbH / OG / KG
Gewerbezurücklegung Kostenlos (GISA) Kostenlos (GISA)
Notar (Gesellschafterbeschluss) ca. 400–1.000 EUR
Gläubigeraufruf (EVI — Amtsblatt) ca. 30–150 EUR
Firmenbucheintragung (Auflösung) ca. 30–60 EUR (GGG)
Firmenbuchlöschung Nur wenn eingetragen ca. 30–60 EUR (GGG)
Steuerberater 500–2.000 EUR 1.000–5.000 EUR (Schlussbilanz + Liquidation)
Rechtsanwalt Optional Empfohlen bei komplexen Verhältnissen
Gesamt (typisch) 500–2.000 EUR 2.000–7.000 EUR

Welche Fristen gelten bei der Firmenauflösung?

Frist Deadline Betrifft
Finanzamt-Meldung 1 Monat nach Aufgabe Alle Rechtsformen
Gläubiger-Sperrfrist 3 Monate nach Aufruf GmbH, OG, KG
Letzte Steuererklärung 30. April Folgejahr (30. Juni mit StB) Alle
Aufbewahrungspflicht 7 Jahre (§ 132 BAO) Alle — auch nach Auflösung
Aufbewahrung bei Immobilien 22 Jahre Grundstücks-/Gebäudebezogene Belege
Zwangsstrafe bei fehlender Löschung Bis 3.600 EUR Firmenbuch-Eingetragene

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Ruhendmeldung statt Auflösung — eine Alternative?

Bevor du dein Gewerbe endgültig aufgibst, prüfe ob eine Ruhendmeldung sinnvoller ist. Das Unternehmensserviceportal (USP) informiert über beide Optionen:

Kriterium Ruhendmeldung Auflösung
Widerruflich? Ja — jederzeit Wiederaufnahme Nein — endgültig
SVS-Beiträge Befreiung möglich Enden mit Monatsende
WKO-Grundumlage Halbierung bei ganzjährigem Ruhen Entfällt
Gewerbe weiter ausüben? Nein Entfällt
Firmenbuch Eintragung bleibt bestehen Löschung nach Sperrfrist

Details zur Ruhendmeldung findest du bei der WKO: Ruhendmeldung und Wiederaufnahme. Eine vollständige Checkliste zur Betriebsschließung bietet ebenfalls die WKO.

Checkliste: Firma auflösen — alle Behördenwege

Egal welche Rechtsform — diese Stellen musst du kontaktieren:

Behörde / Stelle Was tun? Frist
Bezirksverwaltungsbehörde / GISA Gewerbeberechtigung zurücklegen Sofort
Finanzamt Betriebsaufgabe melden, letzte Steuererklärung 1 Monat
SVS Abmeldung (bei EPU automatisch) Sofort
Firmenbuchgericht Auflösung anmelden + Löschung beantragen GmbH/OG/KG: nach Sperrfrist
WKO Mitgliedschaft endet mit Gewerbezurücklegung Automatisch
ÖGK / BVAEB Dienstnehmer abmelden (falls vorhanden) 7 Tage nach letztem Arbeitstag
Bank Geschäftskonto auflösen Nach Abwicklung
Versicherungen Betriebliche Versicherungen kündigen Laut Vertrag

Häufige Fragen zur Firmenauflösung

Wie lange dauert es, eine GmbH aufzulösen?

Mindestens 3–6 Monate. Nach dem Gesellschafterbeschluss muss ein Gläubigeraufruf in der Ediktsdatei veröffentlicht werden — die Sperrfrist beträgt 3 Monate. Erst danach kann das Restvermögen verteilt und die Firmenbuchlöschung beantragt werden.

Was passiert mit offenen Schulden bei der Firmenauflösung?

Offene Verbindlichkeiten müssen im Rahmen der Liquidation beglichen werden. Bei einem Einzelunternehmen haftest du persönlich mit deinem Privatvermögen. Bei einer GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen — außer bei grober Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung des Geschäftsführers.

Kann ich meine Firma ruhend melden statt auflösen?

Ja — die Ruhendmeldung ist widerruflich. Du kannst jederzeit wieder aufnehmen. Während der Ruhestellung darfst du keine geschäftliche Tätigkeit ausüben, sparst aber SVS-Beiträge und WKO-Grundumlage. Ideal wenn du unsicher bist, ob du endgültig aufhören willst.

Kostet die Gewerbezurücklegung etwas?

Nein. Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung über GISA ist kostenlos — egal ob online oder per Schreiben an die Bezirksverwaltungsbehörde. Kosten entstehen erst bei der Firmenbuchlöschung, beim Notar (GmbH) und beim Steuerberater.

Was ist die steuerliche Unbedenklichkeitserklärung?

Ein Dokument vom Finanzamt, das bestätigt, dass du keine offenen Steuerschulden hast. Du brauchst es für die Firmenbuchlöschung einer GmbH oder Personengesellschaft. Beantragen über FinanzOnline oder persönlich beim zuständigen Finanzamt.

Muss ich nach der Auflösung noch Belege aufbewahren?

Ja — 7 Jahre ab Ende des Buchungsjahres laut § 132 BAO. Bei Grundstücks- und Gebäudebelegen sogar 22 Jahre. Diese Pflicht gilt auch nach der vollständigen Firmenauflösung und Löschung aus dem Firmenbuch.

Wo wird der Gläubigeraufruf veröffentlicht?

Seit Juli 2023 im digitalen Amtsblatt EVI (evi.gv.at) — dem Nachfolger des Amtsblatts der Wiener Zeitung. Der Aufruf kostet ca. 30–150 EUR und löst die 3-monatige Sperrfrist aus, in der sich Gläubiger melden können.

Kann ich eine GmbH ohne Steuerberater auflösen?

Grundsätzlich ja — es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater zu beauftragen. In der Praxis ist es aber dringend empfohlen: Die Schlussbilanz, die letzte KöSt-Erklärung und die Verteilung des Restvermögens sind komplex. Fehler können Nachforderungen vom Finanzamt oder Haftungsprobleme verursachen.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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