Du willst dein Einzelunternehmen auflösen? In Österreich brauchst du dafür 4 Behördenwege: Gewerbezurücklegung (GISA), Finanzamt, SVS und — falls eingetragen — Firmenbuchlöschung. Die Gewerbezurücklegung ist kostenlos und seit Februar 2026 auch online per GISA-Express möglich. Wichtig: Die Zurücklegung ist unwiderruflich — wenn du nur pausieren willst, nutze stattdessen die Ruhendmeldung.
Einzelunternehmen auflösen: 4 Schritte
- Gewerbeberechtigung zurücklegen — online über GISA oder per formloses Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft/Magistrat. Kostenlos. Seit 25.02.2026: GISA-Express für sofortige Bearbeitung.
- Finanzamt informieren — Betriebsaufgabe innerhalb 1 Monat über FinanzOnline melden (Formular E 6a oder formloses Schreiben). Letzte UVA im Folgemonat einreichen.
- SVS-Abmeldung — Die Gewerbebehörde meldet die Zurücklegung automatisch an die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Pflichtversicherung endet mit dem Letzten des Kalendermonats.
- Firmenbuchlöschung (nur wenn eingetragen) — Löschungsantrag beim zuständigen Firmenbuchgericht mit beglaubigter Unterschrift. Gerichtsgebühr ca. 30–50 EUR. Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung erforderlich.
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Was kostet die Auflösung eines Einzelunternehmens?
| Schritt | Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbezurücklegung | Kostenlos | Online via GISA oder per Schreiben |
| Finanzamt-Meldung | Kostenlos | Formloses Schreiben oder FinanzOnline |
| SVS-Abmeldung | Kostenlos | Automatisch durch Gewerbebehörde |
| Firmenbuchlöschung | lt. Gerichtsgebührenordnung | Nur wenn im Firmenbuch eingetragen |
| Steuerberater (letzte Erklärung) | ca. 500–2.000 EUR | Betriebsaufgabe-Erklärung ist komplex |
Fazit: Die behördliche Auflösung kostet dich fast nichts. Die eigentlichen Kosten entstehen durch den Steuerberater für die letzte Einkommensteuererklärung mit Betriebsaufgabe-Gewinn.
Ruhendmeldung vs. Auflösung — was ist der Unterschied?
Bevor du dein Gewerbe endgültig aufgibst, prüfe ob eine Ruhendmeldung die bessere Option ist:
| Kriterium | Ruhendmeldung | Zurücklegung (Auflösung) |
|---|---|---|
| Widerruflich? | Ja — jederzeit Wiederaufnahme | Nein — unwiderruflich |
| Gewerbe weiter ausüben? | Nein (auch keine Werbung) | Entfällt |
| SVS-Beiträge | Befreiung möglich (bis 18 Monate rückwirkend) | Enden mit Monatsende |
| WKO-Grundumlage | Halbierung bei ganzjährigem Ruhen | Entfällt |
| Wiederaufnahme | Jederzeit — formlose Meldung | Neues Gewerbe anmelden nötig |
| Meldepflicht | Innerhalb 3 Wochen | Sofort wirksam nach Einlangen |
Empfehlung: Wenn du unsicher bist, ob du wirklich aufhören willst — melde dein Gewerbe zuerst ruhend. Die Wiederaufnahme ist jederzeit möglich, eine Zurücklegung nicht. Details findest du bei der WKO: Ruhendmeldung.
Welche steuerlichen Folgen hat die Betriebsaufgabe?
Bei der Auflösung deines Einzelunternehmens entsteht ein Betriebsaufgabe-Gewinn nach § 24 EStG. Alle stillen Reserven (Differenz zwischen Buchwert und Marktwert) werden im Aufgabejahr aufgelöst und sind steuerpflichtig.
Begünstigungen:
| Begünstigung | Voraussetzung | Wirkung |
|---|---|---|
| Veräußerungsfreibetrag | Aufgabegewinn unter 7.300 EUR | Keine Steuer auf Aufgabegewinn |
| Halbtaxsatz | Alter ≥ 60 + alle Betriebe aufgeben + 7 Jahre Betriebsdauer | Halber Einkommensteuersatz |
| 3-Jahres-Verteilung | 7+ Jahre Betriebsdauer (alternativ zum Halbtaxsatz) | Aufgabegewinn auf 3 Jahre verteilen |
Welche Fristen musst du einhalten?
| Frist | Deadline | Quelle |
|---|---|---|
| Finanzamt-Meldung | 1 Monat nach Betriebsaufgabe | FinanzOnline |
| Letzte UVA | Folgemonat nach Aufgabe | FinanzOnline |
| Letzte Einkommensteuererklärung | 30. April des Folgejahres (30. Juni mit StB) | BMF |
| Aufbewahrungspflicht | 7 Jahre ab Ende des Buchungsjahres | § 132 BAO |
| Immobilien-Belege | 22 Jahre | § 132 Abs. 1 Z 2 BAO (Grundstücke ab 1.4.2012) |
Wichtig: Die 7-jährige Aufbewahrungspflicht gilt auch nach der Auflösung. Du bist als natürliche Person weiterhin verpflichtet, alle Belege, Rechnungen und Bücher aufzubewahren — auch wenn das Unternehmen nicht mehr existiert.
Checkliste: Einzelunternehmen auflösen
- Ruhendmeldung oder Zurücklegung? → Entscheidung treffen
- Offene Rechnungen abschließen und Forderungen eintreiben
- Letzte Eingangsrechnungen bezahlen
- Gewerbeberechtigung zurücklegen (GISA oder Schreiben)
- Finanzamt informieren (FinanzOnline, innerhalb 1 Monat)
- Letzte UVA einreichen
- SVS-Abmeldung bestätigen (automatisch durch Behörde)
- Firmenbuchlöschung beantragen (falls eingetragen)
- Steuerberater beauftragen → Betriebsaufgabe-Erklärung + letzte E1
- Belege und Bücher sicher archivieren (7 Jahre)
Belege und Rechnungen digital archivieren
Auch nach der Auflösung musst du 7 Jahre lang aufbewahren. Mit everbill bleiben alle Belege sicher in der Cloud — auch ohne aktives Abo.
Häufige Fragen zur Auflösung eines Einzelunternehmens
Wie lange dauert die Auflösung eines Einzelunternehmens?
Die Gewerbezurücklegung ist mit GISA-Express sofort wirksam. Die SVS-Abmeldung erfolgt automatisch zum Monatsende. Insgesamt dauert der Prozess 1–2 Monate — der längste Teil ist die letzte Steuererklärung mit dem Steuerberater.
Kann ich mein Einzelunternehmen ruhend melden statt auflösen?
Ja. Die Ruhendmeldung ist widerruflich — du kannst jederzeit wieder aufnehmen. Während der Ruhestellung darfst du keine geschäftliche Tätigkeit ausüben, aber du behältst deine Gewerbeberechtigung. SVS-Beiträge können befreit werden.
Was passiert mit meinen Schulden beim Finanzamt?
Offene Steuerschulden müssen vor der Firmenbuchlöschung beglichen werden. Du brauchst eine steuerliche Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt. Umgekehrt wird ein allfälliges Guthaben an dich ausbezahlt.
Muss ich einen Steuerberater beauftragen?
Rechtlich nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Die Betriebsaufgabe-Erklärung (stille Reserven, Veräußerungsfreibetrag, Halbtaxsatz) ist steuerlich komplex. Fehler können teuer werden — insbesondere bei Immobilien im Betriebsvermögen.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren?
7 Jahre ab Ende des Buchungsjahres (§ 132 BAO). Bei Immobilien-Belegen sogar 22 Jahre. Die Pflicht gilt auch nach der Unternehmensauflösung — du bist als natürliche Person weiterhin verantwortlich.
Was ist der Halbtaxsatz bei Betriebsaufgabe?
Wenn du bei Aufgabe mindestens 60 Jahre alt bist, alle deine Betriebe aufgibst und den Betrieb mindestens 7 Jahre geführt hast, zahlst du nur den halben Einkommensteuersatz auf den Aufgabegewinn (§ 24 EStG). Alternativ kannst du den Gewinn auf 3 Jahre verteilen.
Kostet die Gewerbezurücklegung etwas?
Nein. Die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung ist kostenlos — egal ob online via GISA oder per Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft. Kosten entstehen nur bei der Firmenbuchlöschung (ca. 30–50 EUR) und beim Steuerberater für die letzte Steuererklärung.
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