Als Kleinunternehmer zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn — aber der Steuertarif, der Gewinnfreibetrag und verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten können deine Steuerlast erheblich senken. Hier findest du alle wichtigen Zahlen für 2026, übersichtlich erklärt.
Einkommensteuer Kleinunternehmer 2026: Die wichtigsten Eckpunkte
Als Kleinunternehmer bist du einkommensteuerpflichtig, sobald dein Gewinn über der Freigrenze von 13.539 EUR liegt. Der Steuertarif ist progressiv — je mehr du verdienst, desto höher der Steuersatz. Allerdings nur auf den Teil, der in die jeweilige Stufe fällt.
Einkommensteuertarif 2026 (Übersicht)
| Einkommensbereich | Steuersatz | Max. Steuer in dieser Stufe |
|---|---|---|
| 0 – 13.539 EUR | 0 % | 0 EUR |
| 13.539 – 21.992 EUR | 20 % | 1.691 EUR |
| 21.992 – 36.458 EUR | 30 % | 4.339 EUR |
| 36.458 – 70.365 EUR | 40 % | 13.563 EUR |
| 70.365 – 104.859 EUR | 48 % | 16.557 EUR |
| 104.859 EUR – 1.000.000 EUR | 50 % | – |
| über 1.000.000 EUR | 55 % | – |
Die Grenzen wurden für 2026 um +1,733 % angepasst (automatische Inflationsanpassung).
Gewinnfreibetrag: Bis zu 46.400 EUR steuerfrei
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ist einer der wichtigsten Steuervorteile für Selbstständige in Österreich. Er besteht aus zwei Teilen:
| Teil | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 15 % des Gewinns, max. 4.950 EUR (bis 33.000 EUR Gewinn) | Keine — automatisch |
| Investitionsbedingter GFB | Staffel bis 46.400 EUR gesamt | Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere |
Praxisbeispiel: Bei 30.000 EUR Gewinn ergibt der Grundfreibetrag automatisch 4.500 EUR steuerfreien Betrag — ohne Investition. Das entspricht einer Steuerersparnis von bis zu 1.350 EUR.
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Pauschalierungen: Vereinfachte Gewinnermittlung
Kleinunternehmer können ihren Gewinn pauschal ermitteln, statt jeden Beleg einzeln zu erfassen. In Österreich gibt es 2026 drei relevante Varianten:
| Pauschalierung | Betriebsausgaben-Pauschale | Max. abziehbarer Betrag | Zusätzlich abziehbar |
|---|---|---|---|
| Kleinunternehmerpauschalierung (allgemein) | 45 % des Umsatzes | 24.750 EUR | SVS-Beiträge |
| Kleinunternehmerpauschalierung (Dienstleistung) | 20 % des Umsatzes | 11.000 EUR | SVS-Beiträge |
| Basispauschalierung (§ 17 EStG) | 15 % des Umsatzes (ab 2026) | bis 420.000 EUR Umsatz Vorjahr | Wareneinkauf, Fremdlöhne, SVS |
Wichtige Änderung 2026: Die Basispauschalierung wurde auf 15 % angehoben (2025: 13,5 %, 2024: 12 %) und die Umsatzgrenze auf 420.000 EUR erhöht (2025: 320.000 EUR, 2024: 220.000 EUR). Das macht sie für deutlich mehr Unternehmer attraktiv.
Wann lohnt welche Pauschalierung? Die Kleinunternehmerpauschalierung ist ideal, wenn deine tatsächlichen Ausgaben gering sind. Bei hohen Materialkosten oder Fremdleistungen ist die Basispauschalierung meist vorteilhafter — oder die Regelbuchführung lohnt sich. Lass das individuell von einem Steuerberater prüfen.
SVS-Beiträge: Der unterschätzte Steuereffekt
SVS-Pflichtbeiträge (Sozialversicherung für Selbstständige) senken deinen steuerpflichtigen Gewinn direkt als Betriebsausgabe. Die wichtigsten Zahlen 2026:
- Mindestbeitragsgrundlage: 551,10 EUR/Monat = 6.613,20 EUR/Jahr
- Mindestvorsorgepflichtbeitrag: je nach Gewinn höher
- Nachlastrisiko: Steigt dein Gewinn gegenüber dem Vorjahr, kommt eine Nachzahlung
Bei allen drei Pauschalierungen ist der SVS-Beitrag zusätzlich zur Pauschale abziehbar — das ist ein oft übersehener Vorteil.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Sobald deine Jahressteuer 300 EUR übersteigt, schreibt das Finanzamt Vorauszahlungen vor. Diese werden in vier Raten eingezogen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Die Höhe richtet sich nach dem letzten Steuerbescheid. Erwartest du einen deutlich anderen Gewinn (z. B. wegen Geschäftsaufgabe oder schlechtem Jahr), kannst du beim Finanzamt eine Herabsetzung beantragen.
Tipp: Leg quartalsweise 25 % deiner geschätzten Jahressteuerlast auf einem separaten Konto zurück. So vermeidest du böse Überraschungen.
Kleinunternehmergrenze 2026: 55.000 EUR
Seit 1. Jänner 2025 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von 55.000 EUR brutto (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Das bedeutet: Bis zu 55.000 EUR Jahresumsatz (brutto) bist du von der Umsatzsteuer befreit — und musst keine USt auf Rechnungen ausweisen.
Achtung: Die Kleinunternehmerregelung bei der USt hat nichts mit der Einkommensteuerpflicht zu tun. Auch Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn.
Mehr dazu: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Software für Österreich · Vorbereitende Buchhaltung erklärt · Einzelunternehmen gründen in Österreich
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Häufige Fragen zur Einkommensteuer für Kleinunternehmer
Ab wann zahlen Kleinunternehmer Einkommensteuer?
Einkommensteuer fällt ab einem Jahresgewinn von 13.539 EUR an (Grenze 2026). Darunter ist der Steuersatz 0 %. Beachte: Das ist der Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), nicht der Umsatz.
Wie berechne ich meinen steuerpflichtigen Gewinn als Kleinunternehmer?
Der einfachste Weg ist die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung): Alle Betriebseinnahmen minus alle abzugsfähigen Betriebsausgaben. Alternativ gibt es Pauschalierungen (Kleinunternehmer- oder Basispauschalierung), bei denen Ausgaben prozentual vom Umsatz abgezogen werden.
Welche Ausgaben kann ich als Kleinunternehmer absetzen?
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben — Büromaterial, Software-Abonnements, Fachliteratur, Fortbildungen, Arbeitsmittel, anteilige Miete bei Homeoffice, Fahrtkosten (Kilometergeld 0,50 EUR/km), SVS-Beiträge und vieles mehr. Die vollständige Liste hängt von deiner Tätigkeit ab.
Was ist der Gewinnfreibetrag und wie funktioniert er?
Der Gewinnfreibetrag (GFB) ermöglicht es, bis zu 46.400 EUR des Gewinns steuerfrei zu stellen. Automatisch erhältst du den Grundfreibetrag: 15 % des Gewinns, maximal 4.950 EUR (bis 33.000 EUR Gewinn), ohne jede Voraussetzung. Für höhere Beträge musst du in begünstigte Wirtschaftsgüter oder bestimmte Wertpapiere investieren.
Muss ich als Kleinunternehmer Vorauszahlungen leisten?
Ja, sobald deine Jahressteuerschuld 300 EUR übersteigt, schreibt das Finanzamt Vorauszahlungen vor — jeweils zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. Die Höhe basiert auf deinem letzten Steuerbescheid. Bei stark abweichenden Einkünften kannst du eine Herabsetzung beantragen.
Was ist die Kleinunternehmerpauschalierung?
Die Kleinunternehmerpauschalierung erlaubt es, Betriebsausgaben pauschal abzuziehen: 45 % des Umsatzes (max. 24.750 EUR) für allgemeine Tätigkeiten, oder 20 % (max. 11.000 EUR) für Dienstleistungen. SVS-Beiträge sind zusätzlich abzugsfähig. Damit entfällt die aufwendige Einzelbelegerfassung.
Wann lohnt sich die Basispauschalierung 2026?
Die Basispauschalierung (§ 17 EStG) erlaubt ab 2026 eine 15 %-Ausgabenpauschale (2025 galt 13,5 %) und gilt für Umsätze bis 420.000 EUR im Vorjahr (2025: 320.000 EUR). Die Basispauschalierung lohnt sich besonders, wenn deine Ausgaben gering sind und du zusätzlich Wareneinkauf, Fremdlöhne und SVS abziehen möchtest.
Wann muss ich die Einkommensteuererklärung abgeben?
Grundsätzlich bis 30. April des Folgejahres (Papier) oder bis 30. Juni (FinanzOnline). Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist in der Regel bis April des übernächsten Jahres. Kleinunternehmer ohne ArbeitnehmerInnenveranlagung geben die Formular E1 (mit Beilage E1a für Betriebe) ein.
Muss ich als Kleinunternehmer auch SVS-Beiträge zahlen?
Ja. Gewerbetreibende und Neue Selbstständige sind bei der SVS pflichtversichert. Die Mindestbeitragsgrundlage liegt 2026 bei 551,10 EUR/Monat (6.613,20 EUR/Jahr). SVS-Beiträge sind als Betriebsausgabe absetzbar und senken damit deinen steuerpflichtigen Gewinn.
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