Musterrechnung Webdesigner 2026: Vorlage für Freelancer

Webdesign abstrakt — Browserfenster, Code-Klammern, Zeichenstift, everbill 2026

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Fertige Word-Vorlage für Webdesigner:innen & Freelance-Texter:innen mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG — Projektleistung, 20 % USt + Reverse-Charge-Variante für EU-Kunden. Sofort ausfüllbar für Österreich 2026.

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Als Webdesigner:in oder Freelance-Texter:in in Österreich musst du Rechnungen stellen, die alle gesetzlichen Pflichtangaben nach § 11 UStG 1994 enthalten — sonst schuldest du dem Finanzamt die Umsatzsteuer, ohne Vorsteuer abziehen zu dürfen. Hier findest du alle Pflichtangaben, die richtigen Formulierungen für Kleinunternehmer und Sonderfälle sowie eine Musterrechnung zum Download.

Pflichtangaben auf einer Webdesigner-Rechnung (§ 11 UStG)

Österreichische Rechnungen über 400 EUR brutto müssen alle folgenden Angaben enthalten:

# Pflichtangabe Beispiel / Hinweis
1 Name und Anschrift des Leistenden Dein vollständiger Name oder Firmenname + Adresse
2 Name und Anschrift des Empfängers Vollständiger Name und Adresse des Kunden
3 UID des Leistenden Deine ATU-Nummer (sofern du eine hast — auf der Rechnung anzugeben)
4 UID des Empfängers Nur bei B2B-Rechnungen über 10.000 EUR Gesamtbetrag (brutto) Pflicht
5 Ausstellungsdatum Datum der Rechnungserstellung
6 Leistungszeitraum oder -datum Wann wurde die Leistung erbracht?
7 Fortlaufende Rechnungsnummer Eindeutig, z. B. RE-2026-001
8 Art und Umfang der Leistung z. B. „Website-Relaunch, 5 Unterseiten, responsive Design“
9 Nettobetrag + Steuersatz z. B. 1.200,00 EUR + 20 % USt
10 Steuerbetrag z. B. 240,00 EUR USt → Brutto 1.440,00 EUR

Rechnungen bis 400 EUR brutto (Kleinbetragsrechnungen): UID des Empfängers und getrennte Ausweisung von Netto/USt nicht zwingend nötig.

Welchen USt-Satz braucht eine Webdesigner-Rechnung?

Webdesign- und Texterleistungen unterliegen in Österreich dem Normalsteuersatz von 20 % (§ 10 Abs. 1 UStG). Das gilt für Website-Projekte, Grafikdesign, Copywriting und alle sonstigen digitalen Dienstleistungen an inländische Kunden. Es gibt keinen ermäßigten Satz für kreative oder digitale Dienstleistungen.

Sonderfälle: Kleinunternehmer und weitere Ausnahmen

Reverse Charge bei EU-Kunden ist im Freelance-Geschäft der Normalfall: Arbeitest du für ein Unternehmen in einem anderen EU-Land, verlagert sich der Leistungsort nach dem Empfängerortprinzip (§ 3a Abs. 6 UStG) zum Kunden. Du stellst eine Netto-Rechnung ohne USt aus, dein Kunde versteuert die Leistung selbst in seinem Land.

Situation Was auf die Rechnung muss
Kleinunternehmer (unter 55.000 EUR Umsatz) „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung).“ — Kein Steuersatz, kein Steuerbetrag ausweisen!
Reverse Charge (B2B innergemeinschaftlich, EU) Nettobetrag + beide UIDs + „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge gem. Art. 196 MwStSystRL)“
Drittland (außerhalb EU, z. B. USA/UK) Kein USt-Ausweis. Optional: Hinweis auf Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 6 UStG

Achtung Kleinunternehmer: Weist du trotzdem 20 % USt auf einer Rechnung aus, schuldest du dem Finanzamt den Betrag — ohne ihn je eingenommen zu haben. Immer den korrekten Hinweis verwenden.

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Tipp: Wenn du Rechnungen regelmäßig stellst, spart eine Software wie everbill mehr Zeit als jede Vorlage — alle Pflichtfelder sind automatisch befüllt, und du hast alle Belege an einem Ort.

Zahlungsfristen und Mahnwesen: Was du wissen musst

Bei Projektarbeit lohnt sich eine klare Zahlungsstruktur — z. B. Anzahlung bei Projektstart, Rest bei Abnahme. Für die Fälligkeit gelten die üblichen Fristen:

  • Zahlungsfrist: 30 Tage ab Rechnungsdatum (gesetzliche Verzugsfrist nach § 907a UGB, sofern keine andere Vereinbarung)
  • Verzugszinsen B2B: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) — im 2. Halbjahr 2026 ergibt das 10,73 % p.a. (Basiszins 1,53 %). Der Basiszins wird halbjährlich angepasst, der konkrete Satz kann sich also ändern.
  • Mahnspesen-Pauschale B2B: 40 EUR Entschädigungspauschale bei Zahlungsverzug (§ 458 UGB), ohne Nachweis forderbar

Empfehlung für die Rechnung: „Zahlbar bis [Datum] (30 Tage netto). Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen von 10,73 % p.a. sowie eine Mahnkostenpauschale von 40 EUR.“

Gewerbeschein als Webdesigner:in oder Texter:in: Was du brauchst

Webdesign, Grafikdesign und Copywriting sind in Österreich überwiegend freie Gewerbe — keine Befähigungsprüfung nötig, einfache Anmeldung bei der WKO. Reine Textarbeit ohne Gewerbeausübung fällt oft unter die Neue Selbstständigkeit.

Weg Berechtigungsart Typische Tätigkeiten
Werbegrafik-Designer Freies Gewerbe Webdesign, Logo, Grafik, Layout
Werbetexter (freies Gewerbe) Freies Gewerbe Copywriting, Content-Erstellung
Neue Selbstständigkeit Kein Gewerbe (SVS-Anmeldung) Reine Textarbeit ohne Gestaltungsleistung

Die Gewerbeform beeinflusst auch deine Sozialversicherungspflicht (SVS vs. ÖGK). Im Zweifel: WKO oder eine Steuerberatung fragen.

Weitere nützliche Seiten: Rechnungsprogramm für Freiberufler · Kleinunternehmerregelung Österreich · Einkommensteuer als Kleinunternehmer · Vorbereitende Buchhaltung

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Häufige Fragen zur Webdesigner-Rechnung

Was muss auf einer Rechnung als Webdesigner:in stehen?

Eine österreichische Rechnung über 400 EUR brutto braucht: Name und Adresse von dir und dem Kunden, deine UID-Nummer, Ausstellungsdatum, Leistungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Beschreibung des Projekts, Nettobetrag, Steuersatz (20 % oder Kleinunternehmer-/Reverse-Charge-Hinweis), Steuerbetrag und Gesamtbetrag.

Welchen USt-Satz hat Webdesign in Österreich?

20 % — der Normalsteuersatz nach § 10 Abs. 1 UStG bei inländischen Kunden. Bei B2B-Kunden in der EU greift Reverse Charge (keine USt auf deiner Rechnung), bei Kunden außerhalb der EU ebenfalls kein USt-Ausweis.

Was ist Reverse Charge und wann gilt es bei Webdesign-Rechnungen?

Reverse Charge gilt, wenn du als österreichische:r Freelancer:in eine B2B-Leistung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Staat erbringst. Du stellst eine Netto-Rechnung ohne USt aus und vermerkst: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge gem. Art. 196 MwStSystRL)“. Beide UIDs müssen auf der Rechnung stehen.

Brauche ich als Webdesigner:in eine UID-Nummer?

Nicht automatisch, aber in der Praxis fast immer nötig: sobald du B2B-Leistungen an EU-Kunden erbringst oder Reverse Charge nutzt, brauchst du eine UID. Kostenlos beantragbar über FinanzOnline.

Was schreibe ich auf die Rechnung, wenn ich Kleinunternehmer bin?

Folgenden Satz: „Gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Kleinunternehmerregelung).“ Keinen Steuersatz, keinen Steuerbetrag ausweisen. Achtung: Bei Reverse-Charge-Leistungen an EU-Kunden gilt diese Vereinfachung trotzdem — hier musst du dich mit deiner Steuerberatung abstimmen, welcher Hinweis Vorrang hat.

Stand: August 2026.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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