Mahnspesen-Rechner 2026: Verzugszinsen & Pauschale berechnen

Abstrakte Illustration von Taschenrechner und Kalender als Symbol für Verzugszinsen

Wie viel Verzugszinsen und Mahnspesen darfst du bei einer überfälligen Rechnung verlangen? Trag Rechnungsbetrag und Verzugstage ein, wähl B2B oder B2C – der Mahnspesen-Rechner zeigt dir sofort Verzugszinsen, Pauschale und Gesamtsumme.

Verzugszinsen und Mahnspesen berechnen

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Reines Rechenwerkzeug, läuft nur in deinem Browser – es werden keine Daten gespeichert oder übertragen. Keine Rechtsberatung; der zugrunde gelegte Basiszinssatz ändert sich halbjährlich (Quelle: Oesterreichische Nationalbank). Prüfe bei größeren Forderungen den aktuellen Basiszinssatz im Einzelfall.

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So werden Verzugszinsen und Mahnspesen in Österreich berechnet

Bei verspäteter Zahlung unterscheidet das österreichische Recht zwischen Geschäften unter Unternehmern (B2B) und Geschäften mit Verbraucher:innen (B2C):

B2B (§ 456 UGB)B2C (§ 1000 ABGB)
VerzugszinsenBasiszinssatz + 9,2 Prozentpunkte4 % p.a. fix
Pauschale40 Euro (§ 458 UGB), unabhängig vom tatsächlichen Aufwandkeine Pauschale – nur tatsächlich angefallene, angemessene Kosten

Der Basiszinssatz wird von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) festgelegt und kann sich jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli ändern. Aktuell (Stand August 2026) liegt er bei 1,53 % – unverändert seit 11.06.2025 und bestätigt für das 2. Halbjahr 2026. Damit ergibt sich für B2B-Forderungen ein Verzugszinssatz von 1,53 % + 9,2 Prozentpunkte = 10,73 % p.a.

Die Formel: Verzugszinsen = Rechnungsbetrag × Zinssatz ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365. Bei B2B kommen die pauschalen 40 Euro Betreibungskostenersatz nach § 458 UGB dazu (unabhängig vom tatsächlichen Aufwand; höhere nachgewiesene Kosten kannst du zusätzlich nach § 1333 Abs. 2 ABGB geltend machen). Ausführliche Erklärung inklusive Beispielen und rechtlichen Hintergründen: Verzugszinsen Österreich.

Häufige Fragen zum Mahnspesen-Rechner

Wie hoch sind die Verzugszinsen bei B2B-Rechnungen?

Bei Geschäften zwischen Unternehmern gilt der Basiszinssatz der OeNB plus 9,2 Prozentpunkte (§ 456 UGB). Aktuell (Stand August 2026, Basiszinssatz 1,53 %) ergibt das 10,73 % pro Jahr.

Darf ich die 40-Euro-Pauschale auch ohne Nachweis verlangen?

Ja, im B2B-Bereich steht dir die 40-Euro-Pauschale nach § 458 UGB automatisch zu, sobald Zahlungsverzug vorliegt – ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Kosten. Bei höheren nachgewiesenen Betreibungskosten kannst du den Mehrbetrag zusätzlich nach § 1333 Abs. 2 ABGB verlangen.

Gilt die 40-Euro-Pauschale auch gegenüber Privatkund:innen?

Nein. Gegenüber Verbraucher:innen (B2C) dürfen nur tatsächlich angefallene, angemessene und im Vorhinein vereinbarte Mahnspesen verrechnet werden – die pauschalen 40 Euro gelten nur im B2B-Bereich.

Wie oft ändert sich der Basiszinssatz?

Die OeNB passt den Basiszinssatz zweimal im Jahr an, jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli. Maßgeblich ist der Satz, der am ersten Tag des Halbjahres gilt, in dem der Verzug eintritt – dieser Satz bleibt dann für das gesamte Halbjahr fix.

Ab wann darf ich überhaupt Verzugszinsen verlangen?

Ab dem Tag nach Fälligkeit der Rechnung, sofern Fälligkeit klar vereinbart oder gesetzlich bestimmt ist. Eine gesonderte Mahnung ist dafür nicht zwingend nötig, hilft aber bei der Beweisführung.

Stand: August 2026 — Basiszinssatz 1,53 % (OeNB, gültig für das 2. Halbjahr 2026), B2B-Verzugszinsen nach § 456 UGB, 40-Euro-Pauschale nach § 458 UGB, B2C-Verzugszinsen nach § 1000 ABGB. Quelle Basiszinssatz: oenb.at.

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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