In Österreich ermittelst du deinen Gewinn mit einer von zwei Methoden: der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) oder der doppelten Buchführung mit Bilanz (§ 5 bzw. § 4 Abs 1 EStG). Welche für dich gilt, hängt von deiner Rechtsform und deinem Umsatz ab: Ab 700.000 € Jahresumsatz wirst du nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig und musst bilanzieren. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG bilanzieren immer.
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Was bedeutet Gewinnermittlung?
Die Gewinnermittlung ist die Grundlage deiner steuerlichen Veranlagung. Sie zeigt, wie viel Gewinn oder Verlust dein Unternehmen in einem Geschäftsjahr erwirtschaftet hat. Wie du diesen Gewinn berechnest und dokumentierst, ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und hängt davon ab, ob du rechnungslegungspflichtig bist.
In Österreich richtet sich die Rechnungslegungspflicht nach § 189 UGB – nicht nach der deutschen Abgabenordnung (§ 141 AO). Auch die Grenzwerte sind andere: In Österreich zählt allein der Umsatz, nicht zusätzlich eine Gewinngrenze.
Welche zwei Arten der Gewinnermittlung gibt es in Österreich?
1. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung)
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EStG ist die einfachere Form der Gewinnermittlung – gedacht für kleinere Betriebe, Einzelunternehmer und Freiberufler ohne Rechnungslegungspflicht.
Merkmale:
- Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählen nur tatsächlich erhaltene Einnahmen und tatsächlich bezahlte Ausgaben – entscheidend ist der Zahlungszeitpunkt.
- Keine Bilanz nötig: Es genügt eine formgerechte Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben.
- Geeignet für: Einzelunternehmer, Freiberufler (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler) und Kleingewerbetreibende unter der 700.000-€-Umsatzgrenze.
Vorteile: einfach umzusetzen, geringere Kosten für die Steuerberatung und ideal für kleine oder nebenberufliche Betriebe. Wer will, kann statt der vollständigen E/A-Rechnung auch die Basispauschalierung (§ 17 EStG) nutzen – 2026 bis zu einem Vorjahresumsatz von 420.000 €.
2. Doppelte Buchführung und Bilanzierung
Für Kapitalgesellschaften sowie für Unternehmen, die die Umsatzgrenze überschreiten, ist die doppelte Buchführung verpflichtend. Der Gewinn wird durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) ermittelt. Rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn nach § 5 EStG.
In Österreich gilt: Sobald dein Umsatz die Grenze von 700.000 € übersteigt, wirst du rechnungslegungspflichtig und musst von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf die doppelte Buchführung umsteigen.
Merkmale:
- Periodenabgrenzung: Geschäftsvorfälle werden dem wirtschaftlichen Entstehungszeitraum zugeordnet – unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
- Erforderlich sind: eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).
Verpflichtend für:
- Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die AG – immer, unabhängig von der Größe
- Einzelunternehmer und Personengesellschaften ab 700.000 € Jahresumsatz (in zwei aufeinanderfolgenden Jahren)
- Unternehmen mit über 1.000.000 € Umsatz in einem Jahr – hier greift die Pflicht schon im Folgejahr
Ausnahme: Freiberufler (freie Berufe) sowie Land- und Forstwirte sind nach § 189 Abs 4 UGB unabhängig vom Umsatz nicht rechnungslegungspflichtig.
Vorteile: exakter Überblick über Vermögen und Schulden, professionelle Wirkung nach außen (etwa bei Banken oder Investoren) und Voraussetzung für größere Unternehmen.
Welche Gewinnermittlung passt zu dir?
| Unternehmensform | Jahresumsatz | Gewinnermittlung |
|---|---|---|
| Freiberufler:in | unabhängig vom Umsatz | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) |
| Einzelunternehmer:in | bis 700.000 € | Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) |
| Einzelunternehmer:in / Personengesellschaft | über 700.000 € | Doppelte Buchführung – Pflicht (§ 189 UGB) |
| GmbH / AG | unabhängig vom Umsatz | Doppelte Buchführung – Pflicht (§ 189 UGB) |
Tipp: Auch wenn du die E/A-Rechnung nutzen darfst, kann eine freiwillige doppelte Buchführung sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn du stark wachsen willst oder eine externe Finanzierung planst. Wenn du die laufenden Belege ordnest, erleichtert dir das die vorbereitende Buchhaltung und die Arbeit deiner Steuerberatung.
Häufige Fragen zur Gewinnermittlung in Österreich
Ab welchem Umsatz muss ich in Österreich bilanzieren?
Ab 700.000 € Jahresumsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren wirst du nach § 189 UGB rechnungslegungspflichtig und musst ab dem zweitfolgenden Jahr bilanzieren. Überschreitest du 1.000.000 € Umsatz in einem einzigen Jahr, tritt die Pflicht bereits im Folgejahr ein.
Was ist der Unterschied zwischen E/A-Rechnung und doppelter Buchführung?
Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (§ 4 Abs 3 EStG) folgt dem Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählt, wann Geld tatsächlich fließt. Die doppelte Buchführung (§ 5 bzw. § 4 Abs 1 EStG) ordnet Geschäftsvorfälle dem wirtschaftlichen Zeitraum zu und verlangt Bilanz plus Gewinn- und Verlustrechnung.
Gilt in Österreich eine Gewinngrenze für die Buchführungspflicht?
Nein. Anders als in Deutschland (§ 141 AO mit 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn) kennt Österreich keine Gewinngrenze. Maßgeblich ist allein die Umsatzschwelle von 700.000 € nach § 189 UGB.
Müssen Freiberufler in Österreich bilanzieren?
Nein. Freiberufler (freie Berufe) sowie Land- und Forstwirte sind nach § 189 Abs 4 UGB unabhängig vom Umsatz nicht rechnungslegungspflichtig. Sie ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, können aber freiwillig bilanzieren.
Ist eine GmbH immer buchführungspflichtig?
Ja. Kapitalgesellschaften wie GmbH und AG sind nach § 189 UGB immer rechnungslegungspflichtig – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Sie ermitteln ihren Gewinn stets über die doppelte Buchführung mit Bilanz.
Rechnungen schreiben und Einnahmen im Griff behalten
Egal ob E/A-Rechnung oder Bilanz: everbill hilft dir, Rechnungen RKSV-konform zu erstellen und deine Einnahmen und Ausgaben ordentlich zu erfassen.
Fazit
Die Wahl der passenden Gewinnermittlung ist nicht nur eine Frage gesetzlicher Pflichten, sondern auch der Praktikabilität. Kleinunternehmer und Freiberufler profitieren von der unkomplizierten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, während wachstumsorientierte Betriebe und Kapitalgesellschaften auf die doppelte Buchführung setzen. Entscheidend in Österreich ist die Umsatzschwelle von 700.000 € nach § 189 UGB – im Zweifel klärst du die richtige Methode am besten mit deiner Steuerberatung.
Weiterführende Artikel
- Rechnungslegungspflicht in Österreich: Ab wann bilanzieren?
- Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einfach erklärt
- Wahl der Rechtsform: EPU, GmbH oder OG?
- Ratgeber Buchhaltung & Steuern in Österreich
Stand: Juli 2026. Quellen: RIS (UGB, EStG 1988), WKO, USP. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
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