
Hinweis: Dieser Beitrag bezieht sich auf die in Deutschland geltenden Bestimmungen.
Einnahmenüberschussrechnung oder doppelte Buchführung? Wenn du ein Unternehmen gründest oder dein Geschäft weiterentwickelst, stehst du früher oder später vor der Frage: Wie ermittle ich meinen Gewinn eigentlich korrekt? Die Antwort hängt stark von deiner Unternehmensform, der Größe deines Betriebs und deinem Jahresumsatz ab.
In diesem Beitrag zeigen wir dir verständlich, welche Art der Gewinnermittlung für dein Unternehmen passt, was die Unterschiede sind und worauf du achten solltest.
1. Was bedeutet Gewinnermittlung überhaupt?
Die Gewinnermittlung ist die Grundlage deiner steuerlichen Veranlagung. Sie zeigt, wie viel Gewinn (oder Verlust) dein Unternehmen innerhalb eines Geschäftsjahres erwirtschaftet hat. Die Methode, wie du diesen Gewinn berechnest und dokumentierst, ist gesetzlich geregelt und hängt davon ab, ob du buchführungspflichtig bist.
2. Die zwei häufigsten Arten der Gewinnermittlung in Deutschland
- Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachere Form der Gewinnermittlung und richtet sich an kleinere Unternehmen, Freiberuflerinnen und Einzelunternehmerinnen ohne Buchführungspflicht.
Merkmale:
- Zufluss-Abfluss-Prinzip: Es zählen nur tatsächlich erhaltene Einnahmen und getätigte Ausgaben.
- Keine Bilanz nötig: Es reicht eine formgerechte Einnahmenüberschussrechnung.
- Für wen geeignet?
- Freiberufler*innen
- Einzelunternehmer*innen
- Gewerbetreibende mit Jahresumsatz < 600.000 € oder Gewinn < 60.000 € (laut § 141 AO)
- Freiberufler*innen
Vorteile:
- Einfach umzusetzen
- Geringere Kosten für Steuerberatung
- Ideal für kleine oder nebenberufliche Unternehmen
- Doppelte Buchführung und Bilanzierung
Für Kapitalgesellschaften sowie Gewerbetreibende, die bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschreiten, ist die doppelte Buchführung verpflichtend. Hier wird der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (Bilanz) ermittelt.
Merkmale:
- Periodenabgrenzung: Geschäftsvorfälle werden dem wirtschaftlichen Entstehungszeitraum zugeordnet, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
- Erforderlich sind: Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Für wen verpflichtend?
- Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)
- Gewerbetreibende mit Umsatz > 600.000 € oder Gewinn > 60.000 € im Jahr
- Kaufleute, die nach Handelsrecht buchführungspflichtig sind
Vorteile:
- Exakter Überblick über Vermögen und Schulden
- Professionelle Wirkung nach außen, z. B. bei Banken oder Investoren
- Voraussetzung für größere Unternehmen
3. Welche Gewinnermittlung passt zu dir?
Unternehmensform | Jahresumsatz / Gewinn | Empfehlung |
Freiberufler*in | < 600.000 € Umsatz oder < 60.000€ Gewinn | Einnahmenüberschussrechnung |
Einzelunternehmer*in | < 600.000 € Umsatz oder < 60.000€ Gewinn | Einnahmenüberschussrechnung |
Gewerbetreibende | > 600.000 € Umsatz oder > 60.000€ Gewinn | Doppelte Buchführung (Pflicht) |
GmbH / AG | egal | Doppelte Buchführung (Pflicht) |
Tipp: Auch wenn du die EÜR nutzen darfst, kann eine freiwillige doppelte Buchführung sinnvoll sein – z. B. wenn du stark wachsen willst oder externe Finanzierung planst.
4. Unser Fazit
Die Wahl der passenden Gewinnermittlung ist nicht nur eine Frage gesetzlicher Pflichten, sondern auch der Praktikabilität und strategischen Ausrichtung. Kleinunternehmer*innen profitieren oft von der unkomplizierten Einnahmenüberschussrechnung, während wachstumsorientierte Betriebe langfristig auf die doppelte Buchführung setzen sollten.
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