Uploadfilter: Eine Artikel 13 Erklärung

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Was bedeutet der Artikel 13 für das “freie Internet?” Was darf man in Zukunft? Was nicht? Hier der Versuch einer Erklärung des sogenannten Uploadfilters.

Artikel 13 & Uploadfilter: umfassende Filterpflicht für Webseitenbetreiber

Das Europaparlament hat sich für den so genannten Uploadfilter entschieden. Die Argumente der Politik haben alle einen gemeinsamen Nenner. So sei dies eine Maßnahme des Urheberrechtsschutzes und der Plagiatvorbeugung. Es sei eine Stimme für die Kreativindustrie. Doch Kritiker sehen in der Novelle Angriffe auf die freie Meinungsäußerung, eine undurchsichtige Propaganda des Medien- und Politik-Apparates sowie ein weiterer Schritt in Richtung absoluter Kontrolle. Was also ist dran an dieser Kritik und worum geht es im Artikel 13 konkret?

Drei Fragen zum Thema Uploadfilter und Artikel 13

  • Was ist Artikel 13?
  • Was bedeutet der Uploadfilter?
  • Was bedeutet das für die Nutzer?

Was ist Artikel 13 nach EU-Gesetzgebung?

Den Stein ins Rollen gebracht hat eigentlich die EU-weite Gesetzgebung zum Urheberrecht. Diese trägt den nicht allzu eingängigen Titel “Vorschlag für eine Direktive des Europäischen Parlaments und des EU-Rats zum Urheberrecht im digitalen Markt.“

In diesem Entwurf finden sich zahlreiche Anregungen zum Thema Digitalisierung und Urheberrechtsschutz. Ein Teil davon ist eben auch besagter Artikel 13, der das Internet in Aufruhr versetzt.

In dem Artikel 13 steht:

„Internetanbieter müssen sicherstellen, dass Inhalte, die von Nutzern auf ihren Plattformen hochgeladen werden, im Einklang mit dem Urheberrecht stehen. Falls die Zustimmung der Rechteinhaber fehlt, müssen die Anbieter die Bereitstellung der fraglichen Inhalte auf ihren Plattformen verhindern. Maßnahmen zur Erkennung des Urheberrechts sind effektive Content-Erkennungstechnologien, die angemessen eingesetzt werden sollen.“

(Zitat, Artikel 13, EU-Gesetzgebung)

Was bedeutet der Uploadfilter?

Inhalte, die “im Einklang mit dem Urheberrecht stehen”, sind von Anbietern der Plattformen zu prüfen. Das bedeutet kurzum: kein Hochladen von urheberrechtgeschütztem Content – egal, ob Musik, Video, Bild oder Text. Das Problem hierbei: die im Internet so beliebten Memes und Gifs basieren meist auf Bildern oder Videos, deren Rechte die Ersteller nicht selbst besitzen. Genau genommen, dürften diese dann nicht auf Facebook und Co. veröffentlicht werden, bzw. müssen die großen Plattformen die Inhalte dementsprechend prüfen.

artikel 13 uploadfilter goodbye gif

Website und Plattformbetreiber müssen nun, wo Artikel 13 beschlossen wurde, sämtliche Inhalte, die von Usern hochgeladen werden, auf einen Verstoß gegen das Urheberrecht prüfen. Ermöglichen soll dies eben der Upload-Filter. All der hochgeladenen Content wird über einen Algorithmus mit einer Datenbank abgeglichen. Wenn dieser einen Verstoß erkennt, oder die Gefahr einer Verletzung des Urheberrechts besteht, wird betroffener Inhalt blockiert.

Änderungen für den Nutzer

Genau genommen sind diese Mechanismen bereits im Einsatz. Die Video-Plattform YouTube oder die Social Media Portale Instagram und Facebook überprüfen die Inhalte bereits. Lädt ein Nutzer ein Video hoch, das beispielsweise Musik im Hintergrund abspielt, die urheberrechtlich geschützt ist, so blockiert YouTube das Hochladen. Bei Instagram und Facebook werden die Videos z. B. stumm geschalten bzw. die Tonspur ganz entfernt.

Das Hauptproblem für User: Oft werden Inhalte zu unrecht gesperrt. Der Algorithmus kann den Unterschied zwischen Urheberrechtsverletzungen und freien Medien nur selten einwandfrei feststellen. Und dass dieser Uploadfilter nun auch auf Bilder und Texte ausgeweitet wird, erachten viele User als übertrieben und Einschränkung in der freien Meinungsäußerung.

Fazit

Natürlich muss das Urheberrecht geschützt werden. Jedoch ist es essenziell, dieses an die modernen Ansprüche einer digitalen Welt im Wandel anzupassen. Man kann eine so einschneidende Gesetzgebung nicht auf Basis veralteter Strukturen und starren Hierarchien beschließen. Wie die momentanen Ergebnisse zeigen, funktionieren die Filter nicht gut genug, um den Anforderungen des täglich hochgeladenen Contents Stand zu halten. Ein Filter erkennt den Unterschied zwischen korrektem Zitat oder einer Parodie nicht. Im Zweifelsfall wird so mehr blockiert als nötig und User zunehmend frustriert und eingeschränkt.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik ist Creative Director im Bereich Content in der namhaften Agentur Blue Monkeys. Er ist Blogger, Buchautor, Marketer und angehender Psychotherapeut mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung. Seine Fachgebiete sind holistische Konzepte im Digitalbereich. Ob Suchmaschinenoptimierung, Social Media oder Ads - er will begeistern, nicht bloß verkaufen.

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