Als Onlinehändler in Österreich verrechnest du auf die meisten Waren 20 % Umsatzsteuer (Normalsatz), auf bestimmte Produkte 13 % oder 10 %. Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt ab einem EU-weiten Jahresumsatz von 10.000 EUR die Umsatzsteuer des Ziellandes — abgewickelt über den One-Stop-Shop (OSS). Hier erfährst du, welche Sätze gelten, wann du dich registrieren musst und welche Fehler du vermeidest. Stand: Juni 2026.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Österreich?
In Österreich gibt es einen Normalsatz und zwei ermäßigte Sätze. Welcher Satz gilt, hängt vom verkauften Produkt ab — nicht davon, ob du online oder im Geschäft verkaufst.
| Steuersatz | Gilt für (Beispiele) | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 20 % (Normalsatz) | Alle Waren und Leistungen ohne ausdrücklichen ermäßigten Satz — z. B. Elektronik, Kleidung, Möbel, Kosmetik | § 10 Abs. 1 UStG |
| 13 % | Lebende Tiere, Pflanzen, Saatgut, Eintritt zu Sportveranstaltungen, Wein ab Hof, inländische Luftfahrt | § 10 Abs. 3 UStG |
| 10 % | Lebensmittel, Bücher und E-Books, Wohnungsmiete, Personenbeförderung (Bahn/Bus), Medikamente | § 10 Abs. 2 UStG |
| 0 % (Befreiung) | Kleinunternehmer (siehe unten), innergemeinschaftliche Lieferungen an Unternehmer, Ausfuhren in Drittländer | § 6 UStG |
Häufiger Fehler: Wer vorher auf den deutschen Markt ausgerichtet war, übernimmt oft die deutschen Sätze (7 % / 19 %). In Österreich gelten 10 % / 13 % / 20 % — die deutschen Sätze sind hier falsch.
Kleinunternehmerregelung: bis 55.000 EUR ohne Umsatzsteuer
Liegt dein Jahresumsatz unter 55.000 EUR brutto, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG nutzen: Du stellst Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus und musst keine UVA abgeben. Im Gegenzug kannst du auch keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen abziehen.
- Grenze: 55.000 EUR brutto pro Kalenderjahr (angehoben von 35.000 EUR, seit 1.1.2025).
- Toleranz: Überschreitest du die Grenze um maximal 10 % (also bis 60.500 EUR), bleibt die Befreiung bis Jahresende bestehen. Bei einer Überschreitung über 10 % entfällt sie ab dem betreffenden Umsatz.
- Pflichthinweis: Auf jeder Rechnung muss stehen: „Umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“. Vergisst du den Hinweis und weist trotzdem keine USt aus, kann das Finanzamt die Steuer nachfordern.
Neu seit 2025 — EU-weite Kleinunternehmerregelung: Österreichische Kleinunternehmer können die Befreiung jetzt auch in anderen EU-Ländern nutzen, wenn ihr EU-weiter Gesamtumsatz unter 100.000 EUR bleibt und sie im jeweiligen Zielland unter dessen nationaler Grenze liegen. Die Registrierung läuft über ein eigenes Portal des Finanzamts; du erhältst eine UID mit dem Zusatz „-EX“ und musst quartalsweise melden.
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Verkauf an Privatkunden in der EU: OSS und die 10.000-Euro-Grenze
Verkaufst du Waren an Privatkunden in anderen EU-Ländern (Fernverkauf/Versandhandel), gilt eine EU-weite Lieferschwelle von 10.000 EUR netto pro Jahr — kumuliert über alle EU-Länder zusammen, nicht pro Land (in Kraft seit 1.7.2021).
- Unter 10.000 EUR: Du verrechnest österreichische Umsatzsteuer (i. d. R. 20 %) und meldest sie in der normalen österreichischen UVA.
- Über 10.000 EUR: Es gilt die Umsatzsteuer des Empfängerlandes. Ohne weitere Maßnahme müsstest du dich in jedem Zielland einzeln registrieren.
Die Lösung ist der One-Stop-Shop (OSS): eine einmalige Registrierung über FinanzOnline (eine österreichische UID-Nummer ist Voraussetzung). Du meldest alle EU-Fernverkäufe gesammelt quartalsweise und zahlst die ausländische USt über das österreichische Finanzamt. Wichtig: OSS gilt nur für B2C-Fernverkäufe — nicht, wenn du Ware im Zielland lagerst (z. B. in einem Amazon-FBA-Lager). Dann brauchst du dort eine lokale Registrierung.
Waren aus Drittländern importieren: IOSS (bis 150 EUR)
Importierst du Waren aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China) und verkaufst sie an EU-Privatkunden, ist seit 1.7.2021 die frühere 22-Euro-Freigrenze abgeschafft — Einfuhrumsatzsteuer fällt ab dem ersten Cent an.
Für Sendungen mit einem Sachwert bis 150 EUR gibt es den Import-One-Stop-Shop (IOSS): Du weist die USt des Bestimmungslandes bereits beim Verkauf aus, meldest und zahlst sie über IOSS, und die Sendung wird ohne Nacherhebung zugestellt. Über 150 EUR ist IOSS nicht möglich — dann fällt die reguläre Einfuhrumsatzsteuer beim Zoll an. Die IOSS-Registrierung läuft ebenfalls über FinanzOnline.
B2B-Verkäufe in der EU: UID, ZM und Reverse Charge
Lieferst du an Unternehmer in anderen EU-Ländern, ist das eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6 Abs. 1 Z 6 UStG). Voraussetzungen:
- Die Ware wird nachweislich in ein anderes EU-Land transportiert (Frachtbrief, Postbeleg).
- Dein Kunde hat eine gültige UID-Nummer — diese musst du prüfen (FinanzOnline/MIAS). Ohne gültige UID musst du die Lieferung steuerpflichtig behandeln.
- Auf der Rechnung stehen beide UID-Nummern plus der Hinweis „steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“.
- Du reichst eine Zusammenfassende Meldung (ZM) ein — fristgerecht bis Ende des Folgemonats. Seit 2020 ist die ZM eine materielle Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Fehlt sie oder ist sie verspätet, kann die Befreiung bei einer Prüfung wegfallen.
Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen an Unternehmer greift das Reverse-Charge-Verfahren (§ 19 UStG): Die Steuerschuld geht auf den Empfänger über, auf der Rechnung steht der Hinweis „Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge“. Mehr dazu im Beitrag Reverse Charge.
Umsatzsteuervoranmeldung (UVA): Fristen und Pflichten
Als umsatzsteuerpflichtiger Onlinehändler meldest du deine Umsatzsteuer regelmäßig über die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) nach § 21 UStG — verpflichtend elektronisch über FinanzOnline.
| Vorjahresumsatz | UVA-Rhythmus |
|---|---|
| über 100.000 EUR | monatlich |
| 55.000 – 100.000 EUR | quartalsweise |
| unter 55.000 EUR | grundsätzlich keine UVA-Pflicht (Kleinunternehmer) |
Frist: Die UVA ist jeweils am 15. des zweitfolgenden Monats fällig — die Jänner-UVA also am 15. März, die Q1-UVA am 15. Mai. Die Zahlung hat zur selben Frist zu erfolgen. Wie du diesen Prozess automatisierst, liest du unter UVA-Automatisierung.
Häufige Fehler von Onlinehändlern bei der Umsatzsteuer
- OSS-Schwelle übersehen: Weiterhin 20 % österreichische USt verrechnen, obwohl die 10.000-Euro-Grenze EU-weit längst überschritten ist — die Steuerschuld im Ausland entsteht trotzdem.
- Lager im Ausland ignoriert: OSS befreit nur, wenn keine Ware im Zielland liegt. Wer ein FBA-Lager in Deutschland nutzt, muss sich dort registrieren.
- 22-Euro-Grenze für unverändert gehalten: Bei Importen aus Drittländern (Dropshipping) fällt seit 2021 ab dem ersten Cent USt an.
- Falsche Bemessungsgrundlage bei Marktplätzen: Es zählt der Brutto-Verkaufspreis, nicht der nach Amazon-/Etsy-Gebühren ausgezahlte Betrag.
- UID des B2B-Kunden nicht geprüft: Ohne gültige UID ist die Lieferung steuerpflichtig — eine nachträgliche Korrektur ist aufwändig.
- Deutsche statt österreichische Steuersätze: 7 % / 19 % sind deutsch; in Österreich gelten 10 % / 13 % / 20 %.
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Häufige Fragen zur Umsatzsteuer für Onlinehändler
Wie viel Umsatzsteuer zahlt ein Onlinehändler in Österreich?
Auf die meisten Waren gilt der Normalsatz von 20 % (§ 10 Abs. 1 UStG). Für bestimmte Produkte gelten ermäßigte Sätze: 10 % (z. B. Lebensmittel, Bücher) und 13 % (z. B. lebende Tiere, Pflanzen). Ab 1. Juli 2026 kommt ein Satz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel hinzu.
Ab welchem Umsatz muss ich als Onlinehändler Umsatzsteuer verrechnen?
Bis zu einem Jahresumsatz von 55.000 EUR brutto kannst du die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) nutzen und Rechnungen ohne Umsatzsteuer stellen. Über dieser Grenze — bzw. ab mehr als 10 % Überschreitung (60.500 EUR) — bist du umsatzsteuerpflichtig.
Wann muss ich beim Verkauf in andere EU-Länder die ausländische Umsatzsteuer verrechnen?
Bei Verkäufen an Privatkunden in der EU gilt ab einem EU-weiten Jahresumsatz von 10.000 EUR netto die Umsatzsteuer des Empfängerlandes. Du meldest diese Umsätze über den One-Stop-Shop (OSS) per FinanzOnline, statt dich in jedem Land einzeln zu registrieren.
Was ist der OSS (One-Stop-Shop)?
Der One-Stop-Shop ist ein EU-weites Meldesystem für Fernverkäufe an Privatkunden. Du registrierst dich einmal über FinanzOnline und meldest alle EU-B2C-Umsätze quartalsweise gesammelt. Das Finanzamt leitet die Umsatzsteuer an die jeweiligen Länder weiter. OSS gilt nicht, wenn du Ware im Zielland lagerst.
Gilt für importierte Waren aus China noch die 22-Euro-Freigrenze?
Nein. Die 22-Euro-Freigrenze für Importe aus Drittländern wurde am 1.7.2021 abgeschafft. Einfuhrumsatzsteuer fällt seitdem ab dem ersten Cent an. Für Sendungen bis 150 EUR Sachwert kannst du den Import-One-Stop-Shop (IOSS) nutzen.
Weiterführende Artikel
- Kleinunternehmer in Österreich: Besonderheiten und Pflichten
- UVA-Automatisierung: Umsatzsteuervoranmeldung effizient erledigen
- Reverse Charge: Übergang der Steuerschuld erklärt
- Rechnung richtig schreiben: Alle Pflichtangaben für Österreich
- Rechnungsnummer Österreich: Regeln und Pflichten
Alle wichtigen Themen rund um Buchhaltung und Steuern für österreichische Unternehmen findest du in unserem Ratgeber Buchhaltung & Steuern in Österreich.
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