Die Körperschaftsteuer (KöSt) beträgt 2026 in Österreich 23 % – ein linearer Steuersatz auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften wie GmbH, FlexCo und AG. Die KöSt ist das Gegenstück zur Einkommensteuer – nur eben für juristische Personen. Wer sie zahlt, wie hoch die Mindest-KöSt ist und wie ausgeschüttete Gewinne besteuert werden, erfährst du hier.
Was ist die Körperschaftsteuer?
Die Körperschaftsteuer besteuert das Einkommen bestimmter juristischer Personen – also von Gebilden, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sind: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexCo), Genossenschaften, Vereine und Privatstiftungen. Während natürliche Personen der Einkommensteuer unterliegen, zahlen juristische Personen die KöSt.
Die KöSt ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG 1988) geregelt. Es orientiert sich zwar am Einkommensteuergesetz, viele Bestimmungen gelten für Körperschaften aber nicht – die besonderen Rechtsverhältnisse verlangen eigene Regeln. Anders als bei der progressiven Einkommensteuer ist der KöSt-Satz fix: Er ist gleich hoch, egal ob der Gewinn 10.000 € oder 10 Millionen € beträgt.
Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?
Körperschaftsteuerpflichtig sind juristische Personen. Ob das gesamte Welteinkommen oder nur die österreichischen Einkünfte besteuert werden, hängt vom Sitz ab:
| Rechtsform | Körperschaftsteuerpflichtig? |
|---|---|
| GmbH | Ja |
| FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft) | Ja – neue Rechtsform seit 1.1.2024, steuerlich wie die GmbH |
| AG (Aktiengesellschaft) | Ja |
| Genossenschaft | Ja |
| Privatstiftung | Ja (mit Sonderregeln) |
| Verein | Nur für betriebliche Einkünfte; gemeinnützige Vereine sind oft befreit |
| Einzelunternehmen / OG / KG | Nein – hier zahlen die Gesellschafter Einkommensteuer |
Unbeschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung in Österreich. Das gesamte Einkommen wird besteuert – egal, ob es aus dem In- oder Ausland stammt. Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften ohne inländischen Sitz: Bei ihnen werden nur bestimmte inländische Einkünfte erfasst.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026?
Der KöSt-Satz liegt 2026 bei 23 % und wird linear auf den Gewinn angewendet. Er wurde im Zuge der ökosozialen Steuerreform schrittweise gesenkt:
| Zeitraum | KöSt-Satz |
|---|---|
| ab 2024 (auch 2026) | 23 % |
| 2023 | 24 % |
| 2005–2022 | 25 % |
Der Satz gilt unabhängig davon, ob der Gewinn im Unternehmen bleibt (Thesaurierung) oder an die Gesellschafter ausgeschüttet wird. Bemessungsgrundlage ist das im Wirtschaftsjahr erzielte Einkommen; Verluste aus Vorjahren lassen sich als Sonderausgaben abziehen (Verlustvortrag).
Was ist die Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt)?
Kapitalgesellschaften zahlen auch dann eine Steuer, wenn sie Verlust machen oder keinen Gewinn erzielen: die Mindestkörperschaftsteuer nach § 24 Abs. 4 KStG. Diese Mindeststeuer beträgt 5 % eines Viertels des gesetzlichen Mindestkapitals – pro Kalendervierteljahr.
| Rechtsform | Mindestkapital | Pro Quartal | Pro Jahr |
|---|---|---|---|
| GmbH / FlexCo | 10.000 € | 125 € | 500 € |
| AG | 70.000 € | 875 € | 3.500 € |
| Kreditinstitute / Versicherungen | – | 1.363 € | 5.452 € |
Wichtig für Neugründungen: Seit der GmbH-Reform am 1.1.2024 liegt das Mindeststammkapital der GmbH bei 10.000 € – dadurch beträgt die Mindest-KöSt einheitlich 500 € pro Jahr (125 € pro Quartal). Die frühere „Gründungsprivilegierung“ ist damit entfallen. Ältere Ratgeber nennen hier oft noch 1.750 € – dieser Wert ist überholt. Die bezahlte Mindest-KöSt geht nicht verloren: sie wird wie eine Vorauszahlung auf die spätere KöSt-Schuld angerechnet, sobald die Gesellschaft Gewinne schreibt.
Wie werden ausgeschüttete Gewinne besteuert?
Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn auf zwei Ebenen besteuert. Zuerst zahlt die Gesellschaft 23 % KöSt. Was danach passiert, hängt vom Gesellschafter ab:
Ausschüttung an eine natürliche Person
Wird der Gewinn an einen privaten Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 % an. Die Gesellschaft behält sie ein, damit ist die Steuer endgültig abgegolten (Endbesteuerung). Ein Rechenbeispiel für 100 € Gewinn:
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Gewinn der GmbH | 100,00 € |
| – 23 % Körperschaftsteuer | – 23,00 € |
| Rest zur Ausschüttung | 77,00 € |
| – 27,5 % KESt auf 77,00 € | – 21,18 € |
| Netto beim Gesellschafter | 55,83 € |
Die Gesamtsteuerbelastung liegt bei rund 44,2 %. Bleibt der Gewinn dagegen in der Gesellschaft (Thesaurierung), fallen nur die 23 % KöSt an – die KESt entsteht erst bei der späteren Ausschüttung.
Ausschüttung an eine andere Kapitalgesellschaft
Ist der Gesellschafter selbst eine inländische Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, unterbleibt der Steuerabzug (Beteiligungsertragsbefreiung). So wird eine Mehrfachbelastung im Konzern vermieden. Besteuert wird erst, wenn der Gewinn ganz oben bei einer natürlichen Person ankommt.
KöSt oder Einkommensteuer – was ist günstiger?
Ob sich eine Kapitalgesellschaft steuerlich lohnt, hängt vor allem davon ab, ob du den Gewinn entnimmst oder im Unternehmen lässt:
| Kapitalgesellschaft (GmbH/AG) | Einzelunternehmen / Personengesellschaft | |
|---|---|---|
| Steuer auf den Gewinn | 23 % KöSt (linear) | Einkommensteuer 0–55 % (progressiv) |
| Bei Gewinnentnahme | + 27,5 % KESt (gesamt ~44 %) | keine zweite Ebene |
| Bei Thesaurierung | nur 23 % | volle Progression, auch wenn Gewinn im Betrieb bleibt |
| Mindeststeuer bei Verlust | ja (Mindest-KöSt) | nein |
Faustregel: Bei hohen, thesaurierten Gewinnen spielt die Kapitalgesellschaft ihren Vorteil aus. Wer den Gewinn ohnehin vollständig privat entnimmt und (noch) niedrige Gewinne hat, fährt als Einzelunternehmen oft einfacher und günstiger. Die konkrete Entscheidung gehört in die Hände deiner Steuerberatung.
Beteiligungsertragsbefreiung und Gruppenbesteuerung
Zwei Instrumente sind für Konzerne und Beteiligungen zentral:
- Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 KStG): Gewinnausschüttungen zwischen inländischen Kapitalgesellschaften sind steuerfrei. Bei internationalen Schachtelbeteiligungen (mindestens 10 % Beteiligung, mindestens 1 Jahr gehalten) sind auch ausländische Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne befreit.
- Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG): Mehrere Gesellschaften bilden eine Steuergruppe. Gewinne und Verluste der Mitglieder werden beim Gruppenträger zusammengerechnet – ein Verlust der einen Gesellschaft senkt so die Steuer der anderen. Voraussetzung ist eine Beteiligung von mehr als 50 % samt Stimmrechtsmehrheit, ein Mindestverbleib von drei Jahren und ein Gruppenantrag beim Finanzamt.
Wann ist die Körperschaftsteuer fällig?
Die KöSt wird über vierteljährliche Vorauszahlungen entrichtet. Die Termine sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Nach Ablauf des Jahres reicht die Gesellschaft die Körperschaftsteuererklärung ein; zu viel oder zu wenig gezahlte Beträge werden mit dem KöSt-Bescheid ausgeglichen. Die Mindest-KöSt gilt dabei als Mindestvorauszahlung.
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Häufige Fragen zur Körperschaftsteuer in Österreich
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer 2026 in Österreich?
Die Körperschaftsteuer beträgt 2026 in Österreich 23 % und wird linear auf den Gewinn von Kapitalgesellschaften angewendet. Der Satz ist seit 2024 unverändert (davor: 24 % im Jahr 2023, 25 % bis 2022).
Wie hoch ist die Mindest-KöSt für eine GmbH?
Seit 1.1.2024 beträgt die Mindestkörperschaftsteuer für eine GmbH oder FlexCo 500 € pro Jahr (125 € pro Quartal). Für eine AG sind es 3.500 € pro Jahr. Die frühere Angabe von 1.750 € ist überholt. Die Mindest-KöSt wird auf die spätere KöSt-Schuld angerechnet.
Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?
Körperschaftsteuerpflichtig sind juristische Personen wie GmbH, FlexCo, AG, Genossenschaften, Privatstiftungen und – für betriebliche Einkünfte – Vereine. Einzelunternehmen und Personengesellschaften (OG, KG) zahlen keine KöSt; hier versteuern die Gesellschafter den Gewinn über die Einkommensteuer.
Wie werden GmbH-Gewinne bei Ausschüttung besteuert?
Der Gewinn wird zuerst mit 23 % Körperschaftsteuer belastet. Wird er an eine natürliche Person ausgeschüttet, kommen 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf den Restbetrag dazu. Die Gesamtsteuerbelastung liegt bei rund 44 %. Bleibt der Gewinn in der Gesellschaft, fallen nur die 23 % KöSt an.
Muss ich auch bei Verlust Körperschaftsteuer zahlen?
Ja. Kapitalgesellschaften zahlen eine Mindestkörperschaftsteuer, auch wenn sie keinen Gewinn erzielen: 500 € pro Jahr bei GmbH/FlexCo, 3.500 € bei der AG. Dieser Betrag wird jedoch auf spätere Gewinnjahre angerechnet und geht nicht verloren.
Was ist der Unterschied zwischen KöSt und Einkommensteuer?
Die Körperschaftsteuer gilt für juristische Personen (z. B. GmbH) und ist mit 23 % ein fixer Satz. Die Einkommensteuer gilt für natürliche Personen (z. B. Einzelunternehmer) und ist progressiv – der Satz steigt mit dem Einkommen bis 55 %. Bei der GmbH kommt bei Gewinnentnahme zusätzlich die KESt hinzu.
Wann muss die Körperschaftsteuer bezahlt werden?
Die KöSt wird über vierteljährliche Vorauszahlungen entrichtet: am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Nach Jahresende erfolgt die Abrechnung über den Körperschaftsteuerbescheid.
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