Ein Kleingewerbe im deutschen Sinne gibt es in Österreich nicht. Wer hier ein kleines Unternehmen gründen will, meldet ein freies oder reglementiertes Gewerbe als Einzelunternehmer an. Die Anmeldung ist seit 2026 komplett online möglich — über GISA oder das Unternehmensserviceportal (USP). Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos.
Gibt es ein Kleingewerbe in Österreich?
Nein. Der Begriff „Kleingewerbe“ stammt aus dem deutschen Handelsrecht (HGB) und hat in Österreich keine rechtliche Bedeutung. Was viele als „Kleingewerbe“ meinen, ist in Österreich:
| Deutscher Begriff | Österreichischer Begriff | Was ist gemeint? |
|---|---|---|
| Kleingewerbe | Einzelunternehmen (EPU) | Rechtsform — eine Person, kein Firmenbuch nötig unter bestimmtem Umsatz |
| Kleinunternehmer | Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) | Steuerliche Befreiung — bis 55.000 EUR brutto/Jahr keine USt |
| Gewerbe anmelden | Gewerbeanmeldung (GISA) | Behördlicher Schritt — freies oder reglementiertes Gewerbe |
Wichtig: Einzelunternehmen (Rechtsform), Gewerbeanmeldung (behördlicher Schritt) und Kleinunternehmerregelung (Steuerstatus) sind drei verschiedene Dinge, die unabhängig voneinander gelten.
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Gewerbe anmelden in Österreich 2026: Schritt für Schritt
So meldest du dein Gewerbe an — der komplette Ablauf:
- Gewerbe-Art bestimmen: Freies Gewerbe (kein Nachweis nötig) oder reglementiertes Gewerbe (Befähigungsnachweis). Die vollständige Liste findest du bei der WKO.
- NeuFöG-Bestätigung holen: Beim WKO Gründerservice (kostenlos!) — spart dir Gebühren in den ersten 12 Monaten.
- Online anmelden: Über GISA (gisa.gv.at) mit Handysignatur/ID Austria. Geht in 15-20 Minuten.
- SVS-Anmeldung: Passiert automatisch — die Gewerbebehörde meldet dich bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Kein eigener Schritt nötig.
- Finanzamt-Fragebogen: Innerhalb von 4 Wochen den Fragebogen zur Betriebseröffnung an dein Finanzamt schicken (via FinanzOnline).
- Loslegen: Du darfst deine Tätigkeit sofort nach der Anmeldung ausüben — du musst nicht auf den Gewerbeschein warten.
Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?
| Kostenpunkt | Betrag | Hinweis |
|---|---|---|
| Gewerbeanmeldung | Kostenlos | Keine Bundesgebühr, keine Stempelmarken |
| WKO Grundumlage | ca. 85–150 EUR/Jahr | Je nach Sparte; mit NeuFöG: 12 Monate frei |
| SVS Mindestbeitrag | ca. 160 EUR/Monat | PV 18,5% + KV 6,8% auf Mindestgrundlage |
| Kammerumlage | 0 EUR | Erst ab 150.000 EUR Jahresumsatz fällig |
| Befähigungsnachweis | Variabel | Nur bei reglementierten Gewerben (Meisterprüfung etc.) |
Fazit: Die Gewerbeanmeldung selbst kostet dich nichts. Die laufenden Kosten (SVS + WKO) sind fix und fallen unabhängig vom Umsatz an — mit NeuFöG sparst du im ersten Jahr einiges.
Freies vs. reglementiertes Gewerbe — was ist der Unterschied?
| Merkmal | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Befähigungsnachweis | Nicht nötig | Pflicht (Meisterprüfung, Ausbildung, Praxis) |
| Anmeldung | Online via GISA | Online + Nachweis einreichen |
| Beispiele | IT-Beratung, Handel, Marketing, Nachhilfe | Tischler, Elektrotechnik, Gastgewerbe, Friseur |
| Sofortige Ausübung | Ja — sofort nach Anmeldung | Ja — wenn Nachweis akzeptiert |
| Kosten | Nur GISA-Anmeldung (kostenlos) | + Meisterprüfungsgebühren / Kurskosten |
Über 80 % der Neugründungen in Österreich sind freie Gewerbe (WKO Gründerservice, 2025).
Welche Dokumente brauchst du?
| Dokument | Freies Gewerbe | Reglementiertes Gewerbe |
|---|---|---|
| Reisepass oder Personalausweis | Ja | Ja |
| Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde | Ja | Ja |
| Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) | Falls zutreffend | Falls zutreffend |
| Befähigungsnachweis | Nein | Ja (Pflicht) |
| NeuFöG-Bestätigung | Empfohlen | Empfohlen |
| Handysignatur / ID Austria | Für Online-Anmeldung | Für Online-Anmeldung |
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ist eine steuerliche Befreiung — kein eigener Gewerbeschein:
- Grenze: 55.000 EUR brutto Jahresumsatz (seit 1.1.2025, vorher 35.000 EUR)
- Wirkung: Du weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus — dafür kein Vorsteuerabzug
- Toleranz: Bis 10 % Überschreitung (60.500 EUR) bleibt die Befreiung bestehen
- Hinweis auf Rechnung: „Umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“
Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun. Du kannst ein Gewerbe anmelden und trotzdem Kleinunternehmer sein — oder umgekehrt.
Brauche ich immer ein Gewerbe?
Nein. Bestimmte Tätigkeiten fallen unter die „Neue Selbständigkeit“ und brauchen keinen Gewerbeschein:
- Vortragende, Trainer, Coaches (wenn kein Gewerbe ausgeübt wird)
- Autoren, Künstler, Journalisten
- Wissenschaftliche Tätigkeiten
- Sachverständige
Ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist, kannst du bei der WKO oder beim Bezirksgericht abklären.
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Häufige Fragen zum Kleingewerbe in Österreich
Gibt es ein Kleingewerbe in Österreich?
Nein. „Kleingewerbe“ ist ein deutscher Rechtsbegriff (HGB). In Österreich meldest du ein freies oder reglementiertes Gewerbe als Einzelunternehmer an. Die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 EUR/Jahr keine USt) ist eine steuerliche Befreiung, keine eigene Unternehmensform.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?
Die Gewerbeanmeldung selbst ist seit der Verwaltungsreform kostenlos — keine Bundesgebühr, keine Stempelmarken. Laufende Kosten: SVS-Mindestbeitrag ca. 160 EUR/Monat + WKO-Grundumlage ca. 85–150 EUR/Jahr. Mit NeuFöG sparst du im ersten Jahr die Grundumlage.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja. Über GISA (gisa.gv.at) oder das Unternehmensserviceportal (USP) kannst du ein freies Gewerbe komplett online anmelden — mit Handysignatur oder ID Austria. Das dauert ca. 15–20 Minuten. Bei reglementierten Gewerben musst du den Befähigungsnachweis zusätzlich einreichen.
Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?
Sobald du eine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausübst. Einmalige Verkäufe (z. B. auf Flohmarkt) sind kein Gewerbe. „Neue Selbständige“ (Vortragende, Autoren, Künstler) brauchen keinen Gewerbeschein, müssen sich aber bei SVS und Finanzamt melden.
Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?
Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ist eine steuerliche Befreiung — bis 55.000 EUR brutto/Jahr keine Umsatzsteuer. „Kleingewerbe“ wäre eine Unternehmensform, die es in Österreich nicht gibt. Du kannst Kleinunternehmer sein und trotzdem ein normales Gewerbe anmelden — beides ist unabhängig voneinander.
Brauche ich einen Gewerbeschein für Nachhilfe?
Kommt darauf an. Private Nachhilfe als Nebentätigkeit fällt oft unter „Neue Selbständigkeit“ und braucht keinen Gewerbeschein. Bietest du sie gewerblich, regelmäßig und mit Gewinnabsicht an, brauchst du ein freies Gewerbe. Im Zweifel: Beim WKO Gründerservice nachfragen (kostenlos).
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?
55.000 EUR brutto pro Jahr (seit 1.1.2025, vorher 35.000 EUR). Mit einer Toleranz von 10 % darfst du bis 60.500 EUR umsetzen und bleibst trotzdem befreit. Neu seit 2025: Die Regelung gilt auch EU-weit (bis 100.000 EUR Gesamtumsatz).
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