Kleingewerbe anmelden Österreich 2026: Anleitung + Kosten

kleingewerbe gründen

Ein Kleingewerbe im deutschen Sinne gibt es in Österreich nicht. Wer hier ein kleines Unternehmen gründen will, meldet ein freies oder reglementiertes Gewerbe als Einzelunternehmer an. Die Anmeldung ist seit 2026 komplett online möglich — über GISA oder das Unternehmensserviceportal (USP). Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos.

Gibt es ein Kleingewerbe in Österreich?

Nein. Der Begriff „Kleingewerbe“ stammt aus dem deutschen Handelsrecht (HGB) und hat in Österreich keine rechtliche Bedeutung. Was viele als „Kleingewerbe“ meinen, ist in Österreich:

Deutscher Begriff Österreichischer Begriff Was ist gemeint?
Kleingewerbe Einzelunternehmen (EPU) Rechtsform — eine Person, kein Firmenbuch nötig unter bestimmtem Umsatz
Kleinunternehmer Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) Steuerliche Befreiung — bis 55.000 EUR brutto/Jahr keine USt
Gewerbe anmelden Gewerbeanmeldung (GISA) Behördlicher Schritt — freies oder reglementiertes Gewerbe

Wichtig: Einzelunternehmen (Rechtsform), Gewerbeanmeldung (behördlicher Schritt) und Kleinunternehmerregelung (Steuerstatus) sind drei verschiedene Dinge, die unabhängig voneinander gelten.

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Gewerbe anmelden in Österreich 2026: Schritt für Schritt

So meldest du dein Gewerbe an — der komplette Ablauf:

  1. Gewerbe-Art bestimmen: Freies Gewerbe (kein Nachweis nötig) oder reglementiertes Gewerbe (Befähigungsnachweis). Die vollständige Liste findest du bei der WKO.
  2. NeuFöG-Bestätigung holen: Beim WKO Gründerservice (kostenlos!) — spart dir Gebühren in den ersten 12 Monaten.
  3. Online anmelden: Über GISA (gisa.gv.at) mit Handysignatur/ID Austria. Geht in 15-20 Minuten.
  4. SVS-Anmeldung: Passiert automatisch — die Gewerbebehörde meldet dich bei der SVS (Sozialversicherung der Selbständigen). Kein eigener Schritt nötig.
  5. Finanzamt-Fragebogen: Innerhalb von 4 Wochen den Fragebogen zur Betriebseröffnung an dein Finanzamt schicken (via FinanzOnline).
  6. Loslegen: Du darfst deine Tätigkeit sofort nach der Anmeldung ausüben — du musst nicht auf den Gewerbeschein warten.
Tipp: Nutze unbedingt das NeuFöG (Neugründungsförderungsgesetz). Damit sparst du in den ersten 12 Monaten die Grundumlage an die WKO und diverse Verwaltungsgebühren. Die Bestätigung bekommst du kostenlos beim WKO Gründerservice.

Was kostet die Gewerbeanmeldung 2026?

Kostenpunkt Betrag Hinweis
Gewerbeanmeldung Kostenlos Keine Bundesgebühr, keine Stempelmarken
WKO Grundumlage ca. 85–150 EUR/Jahr Je nach Sparte; mit NeuFöG: 12 Monate frei
SVS Mindestbeitrag ca. 160 EUR/Monat PV 18,5% + KV 6,8% auf Mindestgrundlage
Kammerumlage 0 EUR Erst ab 150.000 EUR Jahresumsatz fällig
Befähigungsnachweis Variabel Nur bei reglementierten Gewerben (Meisterprüfung etc.)

Fazit: Die Gewerbeanmeldung selbst kostet dich nichts. Die laufenden Kosten (SVS + WKO) sind fix und fallen unabhängig vom Umsatz an — mit NeuFöG sparst du im ersten Jahr einiges.

Freies vs. reglementiertes Gewerbe — was ist der Unterschied?

Merkmal Freies Gewerbe Reglementiertes Gewerbe
Befähigungsnachweis Nicht nötig Pflicht (Meisterprüfung, Ausbildung, Praxis)
Anmeldung Online via GISA Online + Nachweis einreichen
Beispiele IT-Beratung, Handel, Marketing, Nachhilfe Tischler, Elektrotechnik, Gastgewerbe, Friseur
Sofortige Ausübung Ja — sofort nach Anmeldung Ja — wenn Nachweis akzeptiert
Kosten Nur GISA-Anmeldung (kostenlos) + Meisterprüfungsgebühren / Kurskosten

Über 80 % der Neugründungen in Österreich sind freie Gewerbe (WKO Gründerservice, 2025).

Welche Dokumente brauchst du?

Dokument Freies Gewerbe Reglementiertes Gewerbe
Reisepass oder Personalausweis Ja Ja
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Geburtsurkunde Ja Ja
Aufenthaltstitel (Drittstaatsangehörige) Falls zutreffend Falls zutreffend
Befähigungsnachweis Nein Ja (Pflicht)
NeuFöG-Bestätigung Empfohlen Empfohlen
Handysignatur / ID Austria Für Online-Anmeldung Für Online-Anmeldung

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ist eine steuerliche Befreiung — kein eigener Gewerbeschein:

  • Grenze: 55.000 EUR brutto Jahresumsatz (seit 1.1.2025, vorher 35.000 EUR)
  • Wirkung: Du weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus — dafür kein Vorsteuerabzug
  • Toleranz: Bis 10 % Überschreitung (60.500 EUR) bleibt die Befreiung bestehen
  • Hinweis auf Rechnung: „Umsatzsteuerfrei gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“

Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Gewerbeanmeldung zu tun. Du kannst ein Gewerbe anmelden und trotzdem Kleinunternehmer sein — oder umgekehrt.

Brauche ich immer ein Gewerbe?

Nein. Bestimmte Tätigkeiten fallen unter die „Neue Selbständigkeit“ und brauchen keinen Gewerbeschein:

  • Vortragende, Trainer, Coaches (wenn kein Gewerbe ausgeübt wird)
  • Autoren, Künstler, Journalisten
  • Wissenschaftliche Tätigkeiten
  • Sachverständige

Ob deine Tätigkeit ein Gewerbe ist, kannst du bei der WKO oder beim Bezirksgericht abklären.

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Häufige Fragen zum Kleingewerbe in Österreich

Gibt es ein Kleingewerbe in Österreich?

Nein. „Kleingewerbe“ ist ein deutscher Rechtsbegriff (HGB). In Österreich meldest du ein freies oder reglementiertes Gewerbe als Einzelunternehmer an. Die Kleinunternehmerregelung (bis 55.000 EUR/Jahr keine USt) ist eine steuerliche Befreiung, keine eigene Unternehmensform.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Österreich?

Die Gewerbeanmeldung selbst ist seit der Verwaltungsreform kostenlos — keine Bundesgebühr, keine Stempelmarken. Laufende Kosten: SVS-Mindestbeitrag ca. 160 EUR/Monat + WKO-Grundumlage ca. 85–150 EUR/Jahr. Mit NeuFöG sparst du im ersten Jahr die Grundumlage.

Kann ich mein Gewerbe online anmelden?

Ja. Über GISA (gisa.gv.at) oder das Unternehmensserviceportal (USP) kannst du ein freies Gewerbe komplett online anmelden — mit Handysignatur oder ID Austria. Das dauert ca. 15–20 Minuten. Bei reglementierten Gewerben musst du den Befähigungsnachweis zusätzlich einreichen.

Ab wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Sobald du eine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausübst. Einmalige Verkäufe (z. B. auf Flohmarkt) sind kein Gewerbe. „Neue Selbständige“ (Vortragende, Autoren, Künstler) brauchen keinen Gewerbeschein, müssen sich aber bei SVS und Finanzamt melden.

Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe?

Die Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG) ist eine steuerliche Befreiung — bis 55.000 EUR brutto/Jahr keine Umsatzsteuer. „Kleingewerbe“ wäre eine Unternehmensform, die es in Österreich nicht gibt. Du kannst Kleinunternehmer sein und trotzdem ein normales Gewerbe anmelden — beides ist unabhängig voneinander.

Brauche ich einen Gewerbeschein für Nachhilfe?

Kommt darauf an. Private Nachhilfe als Nebentätigkeit fällt oft unter „Neue Selbständigkeit“ und braucht keinen Gewerbeschein. Bietest du sie gewerblich, regelmäßig und mit Gewinnabsicht an, brauchst du ein freies Gewerbe. Im Zweifel: Beim WKO Gründerservice nachfragen (kostenlos).

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2026?

55.000 EUR brutto pro Jahr (seit 1.1.2025, vorher 35.000 EUR). Mit einer Toleranz von 10 % darfst du bis 60.500 EUR umsetzen und bleibst trotzdem befreit. Neu seit 2025: Die Regelung gilt auch EU-weit (bis 100.000 EUR Gesamtumsatz).

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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