KassenSichV – Der Kampf gegen Kassenmanipulation

Kassensicherungsverordnung Deutschland

Die Kassensicherungsverordnung tritt am 1.1.2020 in Deutschland in Kraft und betrifft alle Unternehmer, die elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen verwenden. Was ist Hintergrund und Inhalt dieser Verordnung und vor allem, was bedeutet sie für mich als Unternehmer? Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.

Die KassenSichV – ein notwendiger Schritt

Anfang des Jahres wurde in Deutschland ein schwerer Fall von Steuerbetrug bekannt. Zwei Brüder verhalfen mehr als tausend Restaurants zur Steuerhinterziehung mit ihrer manipulativen Software, die Umsätze rückstandsfrei löschen oder verringern konnte. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Millionen Euro. Ein Betrug wie dieser ist jedoch kein Einzelfall und zeigt die Dringlichkeit auf, mit der strengere Regulationen bezüglich des Manipulationsschutzes von Kassensystemen vonnöten sind.

Maßnahmen gegen Manipulation

Der Kampf der Regierung gegen Manipulation an Kassensystemen nimmt nun mit der KassenSichV neue Dimensionen an. Die Verordnung bezieht sich auf das “Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das am 22. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Eine Verordnung ist praxisbezogener als ein Gesetz und kann als Handbuch betrachtet werden, in dem festgelegt wird, wie das Gesetz realisiert werden soll. Die bereits 2014 erlassenen GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regulieren zwar dieselben Sachverhalte, aber aufgrund ihres Charakters der Verwaltungsvorschrift besitzen sie nicht die gleiche Durchsetzungskraft wie ein Gesetz bzw. eine Verordnung.

Was ist der Inhalt der KassenSichV?

Die KassenSichV bestimmt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherheitssysteme im Geschäftsverkehr. Betroffen sind davon vor allem Unternehmer mit elektronischen oder computergestützten Kassensystemen, die bis 1.1.2020 ihr Kassensystem aufrüsten müssen, um den neuen Regelungen zu entsprechen. Das bedeutet vor allem, eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) an ihre Kasse zu schließen, die folgendes umfasst:

  • Sicherheitsmodul: Dieses stellt fest, dass Kasseneingaben von Anfang bis Ende protokolliert werden und keine Manipulationen an jenen nachträglich durchgeführt werden können. Die Protokollierung ist ein Prozess, der auch das Signieren der Transaktionen umfasst.
  • Digitale Schnittstelle: Diese sorgt für den einheitlichen Export der Daten, z.B. für Prüfungszwecke.
  • Speichermedium: Auf dem Speichermedium werden die Daten für die gesetzliche Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren manipulationssicher gespeichert.

In Deutschland gilt die Einzelaufzeichnungspflicht, das heißt, dass bei jedem Geschäftsvorfall eine neue Transaktion gestartet werden muss. Unter Geschäftsvorfall fallen dabei nicht nur Barumsätze, sondern jeder Vorgang, der Einfluss auf die Bilanz oder G+V oder hat, somit z.B. auch Ein- und Auszahlungen oder Warenbewegungen.

Was bedeutet die KassenSichV für mich als Unternehmer?

Folgende Neuerungen sind ab dem 1.1.2020 zu beachten:

  • Ihre Registrierkasse muss dem Finanzamt gemeldet werden
  • Belegerteilungspflicht
  • Ihr elektronisches Kassensystem muss über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Zertifiziert werden TSE vom BSI (Bundesministerium für Sicherheit in der Informationstechnik), das auch die Mindest-Sicherheitsanforderungen und technischen Richtlinien für die Entwicklung der Einrichtung festlegt. Es befinden sich zwar schon einige Produkte in Zertifizierung, derzeit ist allerdings noch keine zertifizierte TSE auf dem Markt zu erwerben.

Fazit

Für Sie als Unternehmer bedeutet das vor allem: Abwarten und Tee trinken. Erkundigen Sie sich bereits jetzt bei Ihrem Kassenhersteller, wie dieser plant, auf die neue Verordnung zu reagieren. Auch ist es empfehlenswert, sich bei alternativen Kassenherstellern umzusehen. Nach derzeitigem Stand ist es auch sehr wahrscheinlich, dass die Frist verschoben wird, so wie es in Österreich der Fall war. Egal, was auch passieren mag, wir von everbill werden Sie auf dem laufenden halten und Ihnen nähere Informationen zur Verfügung stellen, sobald die TSE auf dem Markt ist.

 

 

 

Theres Preißler
Theres Preißler
Theres Preißler
Theres hat Anthropologie studiert und ist seit ihrer Kindheit leidenschaftliche Texterin. Während sie als Mädchen Pferdegeschichten schrieb, nutzt sie ihre Kreativität und Know-How heute, um der everbill Community wertvollen Content zu bieten. Egal ob es um Tipps & Tricks bezüglich Finanzen, Gründung oder Recht geht, sie gibt ihr für Unternehmer interessantes Wissen in Form von informativen Beiträgen weiter.

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