Klimaticket steuerlich absetzbar 2026: Arbeitnehmer, Selbständige & Pendlerpauschale

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Das Klimaticket (ehemals Jahreskarte) ist seit 2021 das zentrale Öffi-Ticket in Österreich — und ja, es ist steuerlich absetzbar. Ob als Betriebsausgabe für Selbständige, als steuerfreier Sachbezug vom Arbeitgeber oder als Werbungskosten für Arbeitnehmer: Wir zeigen dir alle Möglichkeiten mit den aktuellen Zahlen für 2026.

Klimaticket 2026: Preise im Überblick

Seit Jänner 2026 gelten neue Preise für das KlimaTicket Österreich:

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Ticket Preis/Jahr Gültigkeit
KlimaTicket Ö Classic € 1.400 Alle Öffis in ganz Österreich
KlimaTicket Ö Ermäßigt € 1.050 Jugend (u26), Senior (65+), Behinderung
KlimaTicket Ö Familienzusatz € 140 Bis 4 Kinder (6–15 J.)

Daneben gibt es regionale Varianten — hier die wichtigsten:

Region Preis/Jahr 2026
Wiener Jahreskarte € 467
VOR MetropolRegion (Wien + NÖ + Bgld) € 1.000
Salzburg € 399
Kärnten € 430
Vorarlberg € 448
Steiermark € 514
Tirol € 626
Oberösterreich € 703

Für Arbeitnehmer: Steuerfreies Öffi-Ticket vom Arbeitgeber (§ 26 Z 5 EStG)

Seit 1. Juli 2021 kann der Arbeitgeber Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel komplett steuerfrei zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten. Das gilt auch für das Klimaticket.

Voraussetzungen

  • Das Ticket muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort des Arbeitnehmers gültig sein
  • Es muss eine nicht übertragbare Wochen-, Monats- oder Jahreskarte sein (keine Einzelfahrscheine)
  • Der Arbeitgeber stellt das Ticket bereit oder erstattet die Kosten nachträglich
Was bedeutet „steuerfrei“?

Das Öffi-Ticket vom Arbeitgeber ist:

  • Lohnsteuerfrei — kein Lohnsteuerabzug
  • Sozialversicherungsfrei — kein SV-Beitrag
  • DB/DZ-frei — kein Dienstgeberbeitrag oder Zuschlag
  • Kommunalsteuerfrei
  • Kein Sachbezug — es wird kein Wert angesetzt
Achtung: Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig. Das Öffi-Ticket darf keine bestehenden steuerpflichtigen Lohnbestandteile oder vertragliche Gehaltserhöhungen ersetzen — sonst geht die Steuerbefreiung verloren.

Für Selbständige: Klimaticket als Betriebsausgabe

Als Selbständiger oder EPU kannst du das Klimaticket als Betriebsausgabe geltend machen. Seit 2022 gibt es dafür eine besonders einfache Regelung:

50 %-Pauschale (ohne Nachweis)

Seit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 kannst du pauschal 50 % der Kosten einer nicht übertragbaren Jahreskarte oder Monatskarte als Betriebsausgabe absetzen — ohne Einzelnachweis der betrieblichen Nutzung und ohne Fahrtenbuch.

Rechenbeispiel KlimaTicket Ö Classic (€ 1.400):

Methode Absetzbar Nachweis
50 %-Pauschale € 700 Kein Nachweis nötig
Tatsächliche Nutzung (z. B. 80 %) € 1.120 Fahrtenbuch oder Aufzeichnungen

Die 50 %-Pauschale gilt auch bei der Basispauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung. du wird zusätzlich zum Pauschalbetrag angesetzt.

Tipp: Wenn deine betriebliche Nutzung nachweislich über 50 % liegt (z. B. durch regelmäßige Kundenbesuche), lohnt sich der Einzelnachweis. Führst du dafür ein einfaches Fahrtenbuch oder dokumentierst du die beruflichen Fahrten.
Was ist nicht absetzbar?

Die 50 %-Pauschale gilt nur für die persönliche, nicht übertragbare Jahreskarte. Nicht absetzbar sind:

  • Familienzusatz-Tickets
  • Übertragbarkeitsoption
  • Einzelfahrscheine und Tageskarten

Für Arbeitnehmer: Klimaticket als Werbungskosten

Wenn dein Arbeitgeber das Klimaticket nicht bezahlt, kannst du die Kosten selbst als Werbungskosten (§ 16 EStG) geltend machen — allerdings nur den beruflichen Anteil.

In der Praxis wird das Klimaticket für Arbeitnehmer aber meist über die Pendlerpauschale abgegolten, nicht als separate Werbungskosten.

Klimaticket und Pendlerpauschale: So wird gerechnet

Seit 1.1.2023 gilt eine neue Berechnungsmethode, wenn du sowohl Klimaticket als auch Pendlerpauschale nutzen:

  1. Die Pendlerpauschale wird für die gesamte Wegstrecke voll berechnet
  2. Dann wird der Wert des Klimatickets abgezogen (auf Monate aufgeteilt)
  3. Der Pendlereuro bleibt davon unberührt

Rechenbeispiel:

Position Betrag/Jahr
Große Pendlerpauschale (40–60 km) € 2.568
Abzug KlimaTicket Ö Classic − € 1.400
Verbleibende Pendlerpauschale € 1.168
Pendlereuro (50 km × € 6) € 300

Wenn der Arbeitgeber das Klimaticket bezahlt, wird der Arbeitgeberanteil von der Pendlerpauschale abgezogen.

Jahreskarte vs. Klimaticket: Was ist der Unterschied?

Im Steuerrecht (EStG, Lohnsteuerrichtlinien) wird weiterhin der Begriff „Jahreskarte“ oder „Öffi-Ticket“ verwendet. Das KlimaTicket ist der offizielle Produktname seit 2021 und eine qualifizierte Jahreskarte im Sinne des § 26 Z 5 EStG.

Alle steuerlichen Regelungen, die für Jahreskarten gelten, gelten automatisch auch für das Klimaticket.

Checkliste: So setzt du dein Klimaticket ab

Situation So geht’s Vorteil
Arbeitnehmer + Arbeitgeber zahlt § 26 Z 5 EStG — steuerfrei 100 % steuerfrei, kein SV-Beitrag
Selbständiger (pauschal) 50 % als Betriebsausgabe Kein Fahrtenbuch nötig
Selbständiger (Nachweis) Tatsächlicher Anteil als Betriebsausgabe Mehr als 50 % absetzbar möglich
Arbeitnehmer (selbst bezahlt) Pendlerpauschale + Pendlereuro Automatisch via Arbeitnehmerveranlagung

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich das Klimaticket als Selbständiger ohne Fahrtenbuch absetzen?

Ja. Seit 2022 kannst du pauschal 50 % der Kosten als Betriebsausgabe ansetzen — ganz ohne Einzelnachweis oder Fahrtenbuch. Das gilt für nicht übertragbare Jahreskarten und Monatskarten, also auch für das Klimaticket.

Muss mein Arbeitgeber das Klimaticket bezahlen?

Nein, es gibt keine gesetzliche Pflicht. dein Arbeitgeber kann das Klimaticket freiwillig steuerfrei zur Verfügung stellen oder die Kosten erstatten. Fragst du aktiv nach — viele Unternehmen bieten das als Benefit an.

Was kostet das Klimaticket Österreich 2026?

Das KlimaTicket Ö Classic kostet seit Jänner 2026 € 1.400 pro Jahr. Ermäßigte Tickets (Jugend, Senioren) gibt es ab € 1.050. Die Wiener Jahreskarte kostet seit 2026 € 467 (digital € 461).

Verliere ich die Pendlerpauschale, wenn ich ein Klimaticket habe?

Nein, aber seit 2023 wird der Wert des Klimatickets von der Pendlerpauschale abgezogen. Der Pendlereuro bleibt unberührt. Im Ergebnis bekommst du weniger Pendlerpauschale, aber die Kombination lohnt sich in den meisten Fällen trotzdem.

Kann ich die Wiener Jahreskarte (€ 467) auch absetzen?

Ja, die gleichen Regeln gelten für alle nicht übertragbaren Jahres- und Monatskarten — also auch für regionale Tickets wie die Wiener Jahreskarte (seit 2026: € 467), das VOR-Ticket oder Bundesland-Klimatickets.

Gilt die 50 %-Pauschale auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung?

Ja. Die 50 %-Pauschale für Öffi-Tickets wird zusätzlich zum Pauschalaufwand angesetzt — sowohl bei der Basispauschalierung als auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung.

Was ist, wenn ich das Klimaticket nur einen Teil des Jahres nutze?

Die 50 %-Pauschale gilt anteilig. Wenn du eine Monatskarte nur für 6 Monate kaufen, setzt du 50 % der tatsächlich bezahlten Kosten ab. Beim Jahresticket gilt der volle Betrag, auch wenn du es nicht jeden Tag nutzen.

Weiterführende Artikel

Stand: März 2026. Quellen: BMF, WKO, klimaticket.at.

Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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