Gewusst wie: Handy steuerlich absetzen

handy steuerlich absetzen

Lesen Sie hier, wie Sie Ihr Handy in zwei Schritte steuerlich absetzen:

  1. Anschaffung eines Handys abschreiben bzw. absetzen.
  2. Laufende Telefonkosten absetzen.

Wie Sie ein Handy steuerlich absetzen können

1.) Alles zur Anschaffung eines Handys bzw. Smartphones.

Das Smartphone kostet bis zu 1.000 EUR netto (GWG-Grenze seit 2023).

Wenn der Anschaffungspreis bis zu 1.000 EUR netto (GWG-Grenze seit 2023) ausmacht, fällt das Handy unter die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Sie können es nun sofort als Betriebsausgabe absetzen.

Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, liegt die Grenze beim Bruttopreis von 1.000 EUR. Falls Sie vorsteuerabzugsberechtigt, sind, liegt hingegen die Grenze bei 1.000 EUR netto.

Das Smartphone kostet mehr als 1.000 EUR netto.

Jetzt kommt die AfA ins Spiel: Sie müssen das Mobiltelefon abschreiben. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der AfA ergibt sich aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Also nicht der Wert des Handys selbst, sondern auch die Transportkosten werden berücksichtigt. Ein Handy hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren.

Ein Beispiel, wie Sie ein Handy steuerlich absetzen

Sie haben im Juli ein neues Smartphone um 450 Euro (netto) gekauft. Im 2., 3. und 4. Jahr werden jeweils 90 Euro abgeschrieben. Da Sie das Handy in der zweiten Jahreshälfte angeschafft haben, halbiert sich der Wert im 1. und 5. Jahr auf 45 Euro.

2017 AfA: 45 Euro
2018 AfA: 90 Euro
2019 AfA: 90 Euro
2020 AfA: 90 Euro
2021 AfA: 90 Euro
2022 AfA: 45 Euro
2023

2. Telefonkosten laufend absetzen.

Handykosten sind Werbungskosten. Somit sind die laufenden betrieblichen Handykosten von der Steuer absetzbar. Private Gespräche werden hier abgezogen. Normalerweise wird geschätzt, wie hoch die betrieblichen und privaten Anteile sind (z.B. 40 % privat, 60 % betrieblich).

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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