Der Gewinnfreibetrag

Der Staat hat Erbarmen und gönnt uns eine letzte – aber wirklich allerletzte – Betriebsausgabe: den Gewinnfreibetrag.

Bilanzierer sowie Ein- und Ausgabenrechner können nach Ermittlung des Gewinns (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) noch bis zu 13 % des vorläufig berechneten Gewinns geltend machen.

Wer erhält den Gewinnfreibetrag?

Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen, nämlich aus

  • einem Gewerbebetrieb,
  • selbständiger Arbeit,
  • und Land- und Forstwirtschaft.

Bei Mitunternehmerschaften – etwa OG oder KG – können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung nutzen.

Wie hoch ist der Gewinnfreibetrag?

  1. Der Grundfreibetrag
    Bis zu einem Verdienst von 30.000 Euro werden 13 % Grundfreibetrag erstattet.
  2. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
    Übersteigt der Gewinn 30.000 Euro, steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag zu. Seit 2013 wird der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag mit steigender Bemessungsgrundlage (BMGL) gestaffelt:

– für die ersten 175.000 Euro: 13 % Gewinnfreibetrag
– für den Gewinnteil zwischen 175.000 bis 350.000 Euro: 7 % Gewinnfreibetrag
– für den Gewinnteil zwischen 350.000 und 580.000 Euro: 4,5 %

Der Gewinnfreibetrag beträgt daher höchstens 45.350 Euro im Veranlagungsjahr mit einem Steuerersparnis von 22.675 Euro.

Die Großzügigkeit des Fiskus ist aber nicht grenzenlos: Für Gewinne über 580.000 Euro steht kein Gewinnfreibetrag mehr zu.

Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie Fischer
Stephanie betreut als Digital Marketing Expertin die Online Kommunikation von everbill. Die studierte Geisteswissenschaftlerin ist ansonsten Freelancerin und kennt die Höhenflüge - aber auch die Herausforderungen - die die Selbständigkeit mit sich bringt.

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