Geschäftskonto – ja oder nein?

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Welche Vorteile bringt ein Geschäftskonto mit sich

Seit 1993 ist die Zahl der Unternehmensgründungen in Österreich kontinuierlich gestiegen. Waren es 14.630 Gründungen im Jahr 1993, sind 2017 knapp 40.000 Unternehmen in Österreich neu entstanden. Innovationen und Gründergeist sind inzwischen auch in der Alpenrepublik angekommen. Die Zahlen der Wirtschaftskammer (kurz WKO) belegen den seit 2017 soliden Anstieg bei den Neugründungen. Start Ups in der Medienszene und dem Digitalsektor tragen zu dieser Entwicklung bei. Wer sich – eine findige Geschäftsidee im Hinterkopf – mit dem Gedanken an die Existenzgründung beschäftigt, muss verschiedene Aspekte im Auge behalten. Die Idee zu einem Produkt oder einer Dienstleistung ist keine Garantie dafür, Erfolg zu haben.

Was es braucht, sind Geduld und kaufmännisches Gespür. Darüber hinaus wird kaum ein Unternehmen Erfolg haben, wenn es sich nicht auf motivierte Mitarbeiter stützen kann. Und auch im Hinblick auf die Buchhaltung sollte alles straff organisiert sein. Gründer können daran scheitern, dass sie beim Thema Steuerrecht oder in der Buchführung die Zügel etwas lockerer lassen. Gerade die Finanzbehörden sind allgemein nicht zu Scherzen aufgelegt. Gründer müssen sich, bis das Unternehmen endlich auf eigenen Füßen steht, mit ganz unterschiedlichen Fragen auseinandersetzen. Braucht es tatsächlich ein separates Firmenkonto? Diese Frage taucht im Zusammenhang mit der Gründung regelmäßig auf.

Warum nicht einfach beim Privatkonto bleiben?

Die Suche nach einem Firmenkonto lenkt ab, kostet Zeit und am Ende auch Geld. Diese Haltung ist bei Gründern nach wie vor verbreitet. Gibt es Gründe, welche für das Geschäftskonto sprechen? Oder ist das Firmenkonto letztendlich doch obsolet?

Prinzipiell gilt für eine Existenzgründung in Österreich, dass einige Unternehmensformen ein Firmenkonto auf jeden Fall benötigen. Hierzu gehören Personen- und Kapitalgesellschaften, zu denen unter anderem die

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
  • KG (Kommanditgesellschaft)

zählen. Diese werden nach österreichischem Recht erst mit dem Firmenkapital auf dem Firmenkonto geschäftsfähig.

Für andere Gründer existiert keine verbindliche Verpflichtung zur Eröffnung des Firmenkontos. Allerdings diktiert der unternehmerische Alltag schnell eine Trennung zwischen dem geschäftlichen und privaten Zahlungsverkehr. Dafür spricht unter anderem die Behandlung der Konten durch die Finanzbehörden.

Generell ist es möglich, in Österreich den geschäftlichen Zahlungsverkehr über das privat genutzte Bankkonto abzuwickeln. Allerdings besteht in diesem Fall die Gefahr, bei einer Betriebsprüfung das gesamte Privatkonto offenlegen zu müssen. Die besondere Herausforderung: Zahlungen müssen prüfbar und nachweisbar sein. Gerade wenn die gemischte Nutzung Jahre andauert, ergeben sich hieraus mitunter Probleme.

Ein zweiter wichtiger Aspekt betrifft die Tatsache, dass Banken in Privat- und Firmenkunden unterschieden. Beide Zielgruppen haben Zugriff auf unterschiedliche Leistungen mit jeweils anderen Konditionen. Was sich auch unterscheidet, sind die Gebühren für das Privat- und Firmenkonto. Es ist fraglich, dass sich Banken das Treiben auf Dauer ansehen werden, ohne zu reagieren. Ärger von dieser Seite aus lässt sich mit dem Firmenkonto umgehen.

Vorteile eines Geschäftskontos

Das Thema Firmenkonto ist für Gründer in Österreich immer wieder ein heißes Eisen. Gerade Kleinunternehmer oder Freiberufler stehen der Versuchung gegenüber, einfach das private Bankkonto weiterhin zu nutzen. Einige Gründe für die Eröffnung des Geschäftskontos wurden bereits genannt. Gibt es weitere Vorteile, welche für das Firmenkonto sprechen?

  • Saubere Buchführung: Eine strikte Trennung zwischen dem privaten und dem geschäftlichen Zahlungsverkehr hat den Pluspunkt, dass Gründer den Überblick behalten. Die Vermischung der Zahlungsströme birgt die Gefahr, Zu- und Abgänge nicht mehr richtig zuordnet zu können. Auf diese Weise sind nicht nur Fehler in der laufenden Liquiditätsplanung vorprogrammiert. Mitunter kann es passieren, dass die Zahlen für Steuererklärungen deswegen fehlerhaft sind.
  • Leichter Einsatz von Buchhaltungssoftware: Die Arbeit mit getrennten Konten hat in der Praxis noch einen weiteren Vorteil. Mittlerweile bieten einige Entwickler Buchführungssoftware an, welche viele Aufgaben automatisch übernimmt. Hierzu gehört unter anderem die automatisierte Zuweisung von Einnahmen auf einzelne Buchführungskonten – wie Abschreibungen usw. Die Stärke der Software besteht darin, dass sich Konto und Programm über eine Schnittstelle verbinden lassen. Mit einer getrennten Kontoführung ist dieser Einsatz noch einfacher.

Gründer profitieren zudem vom Firmenkonto durch die Tatsache, dass Finanzbehörden nicht ohne Weiteres Einblick in den privaten Zahlungsverkehr erhalten. Zwar besteht immer das Risiko – etwa im Rahmen einer Außenprüfung – für ein verstärktes Interesse in diese Richtung. Das Firmenkonto hält in erster Instanz private Ausgaben aber verdeckt.

Fazit: Wann lohnt sich ein Geschäftskonto?

Angesichts der bisher angesprochenen Sachverhalte hat sich diese Frage eigentlich erübrigt. Wer ein Unternehmen hauptberuflich gründet, ist mit der Eröffnung eines separaten Firmenkontos sicher gut beraten. Und einige Gründer werden daran von Haus nicht vorbeikommen. Generell sollte weniger zur Debatte stehen, ob das Firmenkonto in Anspruch genommen wird.

In den Mittelpunkt gehört, welche Leistungen wichtig sind. Unternehmen, die täglich hohe Barsummen einnehmen, sind auf einen Ansprechpartner vor Ort angewiesen. Direktbanken wären hier wahrscheinlich der eher falsche Ansprechpartner. Ebenfalls in die Bewertung einzelner Konten muss einfließen, ob Kreditkarten (etwa für Geschäftsreisen o. Ä.) zum Firmenkonto dazugehören. Zu prüfen ist ebenfalls, wie die Konditionen – sprich die Preise – aussehen. Gerade mit vielen Buchungspositionen ist ein ausführlicher Vergleich anzuraten.

Aspekte, die beim Kommerzkonto eine Rolle spielen:

  • Firmenbetreuer
  • Möglichkeit der Eilüberweisung und Scheckinkasso
  • Umsatzinformationen, die sich direkt in Buchhaltung integrieren lassen.

bargeld Hand

Fazit: Gründer in Österreich sollten übers Firmenkonto (zumindest) nachdenken

Wer in Österreich ein Unternehmen gründet, kann mitunter das Privatkonto auch für den geschäftlichen Zahlungsverkehr nutzen. Für GmbHs gilt nach dem GmbH-Gesetz, dass Stammeinlagen einzulegen sind – und zwar auf ein unternehmenseigenes Konto. Die Trennung der Finanzen ist aber nicht nur für Unternehmen zu empfehlen, welche durch den Gesetzgeber darauf verpflichtet werden. Gründer können so vom ersten Tag an ihre Buchhaltung klar trennen, haben es bei den Finanzbehörden sowie den Steuererklärungen leichter – und behalten einfach immer den Überblick. Zudem macht das Firmenkonto die Buchführung mitsamt aktueller Auswertungen einfacher.

 

Bildquellen:
Abbildung 1: @ FirmBee (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Abbildung 2: @ niekverlaan (CC0-Lizenz) / pixabay.com
Daniel G.
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