Als Selbständige oder Selbständiger in Österreich jonglierst du das ganze Jahr über mit verschiedenen Fristen – von der Einkommensteuererklärung über die Umsatzsteuervoranmeldung bis hin zu SVS-Beiträgen. Dieser Leitfaden verschafft dir den kompletten Überblick über alle relevanten Fristen und Termine für 2026.
Einkommensteuererklärung: Fristen für 2026
Die Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2025 muss je nach Einreichungsweg zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgegeben werden:
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- Papierform: bis 30. April 2026
- Via FinanzOnline: bis 30. Juni 2026
- Mit Steuerberater: bis 30. April 2027 (Quotenregelung des Zweitfolgejahres)
In begründeten Fällen kannst du über FinanzOnline eine Fristverlängerung beantragen. Die Erklärung umfasst sämtliche Einkünfte – aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb, Vermietung und gegebenenfalls nichtselbständiger Arbeit.
Tipp: Nutze FinanzOnline – damit gewinnst du nicht nur zwei Monate, sondern kannst auch unterjährig deine Daten im Blick behalten. Mehr dazu findest du weiter unten in diesem Artikel.
UVA-Fristen: Umsatzsteuervoranmeldung 2026
Ob und wie oft du eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abgeben musst, hängt von deinem Vorjahresumsatz ab:
| Vorjahresumsatz | UVA-Pflicht | Meldezeitraum |
|---|---|---|
| über € 100.000 | Ja | monatlich |
| € 35.000 – € 100.000 | Ja | vierteljährlich |
| unter € 35.000 | Nein (nur Jahreserklärung) | — |
Die UVA ist jeweils bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Meldezeitraums fällig. Konkret bedeutet das:
- Monatliche UVA: UVA für Jänner → Frist 15. März, für Februar → 15. April usw.
- Vierteljährliche UVA: Q1 (Jan–März) → 15. Mai, Q2 → 15. August, Q3 → 15. November, Q4 → 15. Februar des Folgejahres
Seit 2025 gilt die neue Kleinunternehmergrenze von € 55.000 brutto. Liegt dein Jahresumsatz unter dieser Grenze, bist du von der Umsatzsteuer befreit und musst keine UVA einreichen – lediglich eine Umsatzsteuerjahreserklärung.
SVS-Beiträge: Sozialversicherung für Selbständige
Die Beiträge an die SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) werden vierteljährlich vorgeschrieben und sind jeweils am Quartalsende fällig:
| Quartal | Fälligkeitsdatum 2026 |
|---|---|
| 1. Quartal | 28. Februar 2026 |
| 2. Quartal | 31. Mai 2026 |
| 3. Quartal | 31. August 2026 |
| 4. Quartal | 30. November 2026 |
Die SVS-Beiträge setzen sich aus Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung zusammen. In den ersten drei Jahren basiert die Berechnung auf einer vorläufigen Beitragsgrundlage, danach auf deinen tatsächlichen Einkünften. Alternativ kannst du einen monatlichen Einziehungsauftrag einrichten – die formelle Fälligkeit bleibt dennoch vierteljährlich.
Wichtig: Die Zahlung muss innerhalb von 18 Tagen nach Fälligkeit erfolgen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen 2026
Das Finanzamt schreibt auf Basis des letzten Steuerbescheids vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen vor. Die Termine sind fix:
| Termin | Datum 2026 |
|---|---|
| 1. Vorauszahlung | 15. Februar 2026 |
| 2. Vorauszahlung | 15. Mai 2026 |
| 3. Vorauszahlung | 15. August 2026 |
| 4. Vorauszahlung | 15. November 2026 |
Die Höhe der Vorauszahlungen kannst du beim Finanzamt anpassen lassen, wenn sich deine Einkommenssituation wesentlich geändert hat. Ein Herabsetzungsantrag ist bis 30. September des laufenden Jahres möglich. Lies auch unseren Ratgeber zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für die korrekte Gewinnermittlung.
Einkommensteuer-Tarifstufen 2026
Die Tarifstufen der Einkommensteuer werden jährlich im Rahmen der Abschaffung der kalten Progression angepasst. Für 2026 beträgt die Anpassung 1,733 % (zwei Drittel der Inflationsrate von 2,6 %). Hier die aktuellen Stufen:
| Einkommensbereich | Grenzsteuersatz |
|---|---|
| bis € 13.539 | 0 % |
| € 13.539 bis € 21.992 | 20 % |
| € 21.992 bis € 36.458 | 30 % |
| € 36.458 bis € 70.365 | 40 % |
| € 70.365 bis € 104.859 | 48 % |
| € 104.859 bis € 1.000.000 | 50 % |
| über € 1.000.000 | 55 % |
Hinweis: Die Stufe ab € 1.000.000 mit 55 % Grenzsteuersatz ist von der automatischen Inflationsanpassung ausgenommen.
Jahreskalender 2026: Alle Fristen auf einen Blick
| Datum | Frist | Beschreibung |
|---|---|---|
| 15. Februar | ESt-Vorauszahlung | 1. Quartal Einkommensteuer-Vorauszahlung |
| 15. Februar | UVA Q4 Vorjahr | Vierteljährliche UVA für Okt–Dez 2025 |
| 28. Februar | SVS-Beitrag | 1. Quartal Sozialversicherung |
| 30. April | ESt-Erklärung (Papier) | Einkommensteuererklärung 2025 in Papierform |
| 15. Mai | ESt-Vorauszahlung | 2. Quartal Einkommensteuer-Vorauszahlung |
| 15. Mai | UVA Q1 | Vierteljährliche UVA für Jan–März 2026 |
| 31. Mai | SVS-Beitrag | 2. Quartal Sozialversicherung |
| 30. Juni | ESt-Erklärung (FinanzOnline) | Einkommensteuererklärung 2025 elektronisch |
| 15. August | ESt-Vorauszahlung | 3. Quartal Einkommensteuer-Vorauszahlung |
| 15. August | UVA Q2 | Vierteljährliche UVA für Apr–Juni 2026 |
| 31. August | SVS-Beitrag | 3. Quartal Sozialversicherung |
| 15. November | ESt-Vorauszahlung | 4. Quartal Einkommensteuer-Vorauszahlung |
| 15. November | UVA Q3 | Vierteljährliche UVA für Juli–Sept 2026 |
| 30. November | SVS-Beitrag | 4. Quartal Sozialversicherung |
Behalte diesen Kalender im Auge – oder besser noch, trägst du die Termine direkt in deinen digitalen Kalender ein. Am besten trägst du alle Fristen direkt in deinen digitalen Kalender ein — so verpasst du nichts.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Frist gilt für die Einkommensteuererklärung, wenn ich einen Steuerberater habe?
Wenn ein Steuerberater deine Erklärung einreicht, verlängert sich die Frist im Rahmen der sogenannten Quotenregelung in der Regel bis zum 30. April des Zweitfolgejahres. Für die Erklärung 2025 wäre das der 30. April 2027.
Muss ich als Kleinunternehmer eine UVA abgeben?
Nein. Wenn dein Jahresumsatz unter der Kleinunternehmergrenze von € 55.000 brutto liegt und du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, bist du von der Umsatzsteuer befreit. du musst lediglich eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben, aber keine monatliche oder vierteljährliche UVA.
Kann ich meine Einkommensteuer-Vorauszahlungen reduzieren lassen?
Ja. Wenn sich dein Einkommen gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert hat, kannst du beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag stellen. Dieser muss bis spätestens 30. September des laufenden Jahres eingebracht werden. Begründe den Antrag mit einer plausiblen Einkommensprognose.
Was passiert, wenn ich eine Frist versäume?
Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag von bis zu 10 % der festgesetzten Steuer verhängen. Bei verspäteter Zahlung fallen Säumniszuschläge an (2 % des Rückstands). Bei den SVS-Beiträgen drohen ebenfalls Verzugszinsen. Es empfiehlt sich, Fristen konsequent einzuhalten oder rechtzeitig um Verlängerung anzusuchen.
Stand: März 2026. Quellen: BMF, SVS, WKO.
Weiterführende Informationen findest du in unseren Beiträgen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und zum Thema Rechnung schreiben.
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