Die Pauschalierung vereinfacht die Gewinnermittlung: Statt jeden Beleg zu sammeln, setzt du Betriebsausgaben mit einem festen Prozentsatz vom Umsatz an. Die Basispauschalierung 2026 beträgt 15 % bei einer Umsatzgrenze von 420.000 EUR — das ergibt eine maximale Pauschale von 63.000 EUR pro Jahr.
Was ist die Basispauschalierung und wer darf sie nutzen?
Die Basispauschalierung gilt für Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die keine doppelte Buchführung führen (auch nicht freiwillig). Seit 1.1.2026 gelten folgende Sätze:
| Jahr | Pauschalsatz | Umsatzgrenze | Max. Pauschale |
|---|---|---|---|
| bis 2024 | 12 % | 220.000 EUR | 26.400 EUR |
| 2025 | 13,5 % | 320.000 EUR | 43.200 EUR |
| 2026 | 15 % | 420.000 EUR | 63.000 EUR |
Für bestimmte Berufsgruppen — etwa Berater, Aufsichtsräte, Hausverwalter oder Lehrende — gilt weiterhin ein reduzierter Satz von 6 % (2026 max. 25.200 EUR).
Pauschalierung oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung — den Überblick behalten
Mit everbill erfasst du Einnahmen und Ausgaben strukturiert und siehst auf einen Blick, welche Gewinnermittlungsart für dich günstiger ist.
Welche Betriebsausgaben deckt die Pauschale ab?
Mit der Pauschale sind unter anderem folgende Betriebsausgaben abgegolten: Abschreibungen, Miete und Pacht, Post und Telefon, Energie und Wasser, Werbung, Rechts- und Beratungskosten, Büroausgaben, Versicherungsprämien (außer SVS), Betriebssteuern, Instandhaltung, Reinigung durch Dritte sowie KFZ- und Reisekosten.
Zusätzlich absetzbar — unabhängig von der Pauschale — bleiben:
- Löhne und Lohnnebenkosten
- Waren-, Rohstoff- und Fremdlöhne
- SVS-Beiträge und Beiträge zur Selbstständigenvorsorge
- Umsatzsteuer bei Bruttoverrechnung
- Der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags
Rechenbeispiel: Gewinnermittlung mit Basispauschalierung 2026
| Position | Betrag |
|---|---|
| Umsatz (netto) | 200.000 EUR |
| Wareneinkauf (netto) | – 90.000 EUR |
| Personalaufwand + Lohnnebenkosten | – 52.200 EUR |
| SVS-Beiträge | – 6.000 EUR |
| 15 % Betriebsausgabenpauschale | – 30.000 EUR |
| Zu versteuernder Gewinn | 21.800 EUR |
Wie funktioniert die Vorsteuerpauschalierung?
Neben der einkommensteuerlichen Betriebsausgabenpauschalierung kannst du unabhängig davon auch die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung nutzen. Beide Verfahren sind getrennt wählbar. Die pauschale Vorsteuer beträgt 1,8 % vom Gesamtumsatz, höchstens aber 3.960 EUR. Ausgenommen sind unecht steuerbefreite Umsätze und Hilfsgeschäfte wie der Verkauf von Anlagegütern.
Für bestimmte Berufsgruppen gelten abweichende Durchschnittssätze — eine vollständige Übersicht findest du bei der WKO.
Wann lohnt sich der Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung?
Die Pauschalierung lohnt sich vor allem, wenn deine tatsächlichen Betriebsausgaben unter dem Pauschalsatz liegen — dann sparst du dir zusätzlich den administrativen Aufwand der Belegsammlung. Sind deine echten Ausgaben höher, ist die reguläre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung günstiger. Ein Wechsel von der Pauschalierung zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist jederzeit möglich — zurück zur Pauschalierung darfst du aber erst nach Ablauf von 5 Wirtschaftsjahren.
Vergleichsrechnung leicht gemacht
Auch wenn du pauschalierst, lohnt es sich, Belege weiter zu erfassen und eine Vergleichsrechnung anzustellen. everbill macht das automatisch.
Stand: Juli 2026. Quellen: § 17 EStG, WKO, USP.
Häufige Fragen zur Pauschalierung
Wie hoch ist die Basispauschalierung 2026?
15 % vom Nettoumsatz, bis zu einer Umsatzgrenze von 420.000 EUR im Vorjahr. Das ergibt eine maximale Pauschale von 63.000 EUR. Für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Berater, Lehrende) gilt weiterhin 6 %, maximal 25.200 EUR.
Wer darf die Basispauschalierung nutzen?
Einnahmen-Ausgaben-Rechner, die keine doppelte Buchführung führen (auch nicht freiwillig) und deren Vorjahresumsatz 420.000 EUR nicht überschreitet.
Kann ich Pauschalierung und Vorsteuerpauschalierung kombinieren?
Ja. Die einkommensteuerliche Betriebsausgabenpauschalierung und die umsatzsteuerliche Vorsteuerpauschalierung sind unabhängig voneinander und können getrennt gewählt werden.
Muss ich bei der Pauschalierung trotzdem Belege sammeln?
Für pauschalierte Ausgaben nicht. Empfehlenswert ist es trotzdem, zumindest im ersten Jahr Belege zu sammeln und eine Vergleichsrechnung zur regulären Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anzustellen.
Kann ich jederzeit zwischen Pauschalierung und Einnahmen-Ausgaben-Rechnung wechseln?
Von der Pauschalierung zur regulären Einnahmen-Ausgaben-Rechnung kannst du jederzeit wechseln. Zurück zur Pauschalierung ist ein Wechsel erst nach Ablauf von 5 Wirtschaftsjahren möglich.
Welche Ausgaben kann ich zusätzlich zur Pauschale absetzen?
Löhne und Lohnnebenkosten, Waren- und Fremdlohnkosten, SVS-Beiträge, Umsatzsteuer bei Bruttoverrechnung sowie der Grundfreibetrag im Rahmen des Gewinnfreibetrags bleiben zusätzlich zur Pauschale absetzbar.
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