Beschäftigungsbonus schnell erklärt

beschäftigungsbonus 2017

Seit 01. Juli 2017 kann der Beschäftigungsbonus beantragt werden. Durch diese Maßnahme können Lohnnebenkosten für zusätzliche Mitarbeiter teilweise refundiert werden. Wir haben alle nötigen infos für Sie gesammelt.

Der Beschäftigungsbonus

  • Was ist der Beschäftigungsbonus?
  • Ab wann kann er beantragt werden?
  • Wer kann einen Antrag stellen?
  • Wie kann eingereicht werden

Was ist der Beschäftigungsbonus

Durch den Beschäftigungsbonus werden unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnnebenkosten für zusätzlich eingestellte Mitarbeiter und für drei Jahre zu 50 % refundiert. Diese Maßnahme wurde von der Bundesförderstelle AWS initiiert und über diese abgewickelt.

Ab wann kann er beantragt werden

Der „Beschäftigungsbonus“ kann seit 1. Juli beantragt werden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Prinzipiell können Unternehmer aller Branchen und jeder Größe einen Antrag stellen. Es muss aber eine Arbeitsstätte in Österreich vorhanden sein. Außerdem unerlässlich: es müssen zusätzliche Arbeitsverhältnisse entstehen. Das heißt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Antrag stellen können.

Vorraussetzungen der zusätzlich eingestellten Person
Die zusätzlich eingestellte Person muss in den letzten drei Monate mindestens einen Tag beim AMS als arbeitslos gemeldet gewesen sein oder sich in einer Schulungsmaßnahme befunden haben!

Unter bestimmten Vorraussetzungen können auch Abgänger österreichischer Bildungseinrichtung gefördert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ausbildung mindestens 4 Monate gedauert hat. Der Abgang von der Bildungseinrichtung darf zudem nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Außerdem: das Dienstverhältnis muss mindestens 4 Monate ununterbrochen andauern. Neue Angestellte dürfen innerhalb des letzten halben Jahres (6 Monate) nicht in der Firma bzw. im Konzernverbund tätig gewesen sein.

So reichen Sie den Beschäftigungsbonus ein:

Schritt 1Im ersten Schritt müssen Sie den elektronischen Fördermanager bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) aufrufen. Dies muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung des zusätzlichen Mitarbeiters geschehen.
Schritt 2Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus dem Fördermanager aus. Dieser muss von Ihnen als Antragsteller, einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer unterfertigt werden.
Schritt 3Überprüfen Sie genau Ihre Angaben und den Bescheid.
Schritt 4Anschließend müssen Sie das Dokument wieder im Fördermanager hochladen.
Schritt 5Die Anmeldebestätigung der GKK müssen Sie im Laufe der Antragstellung ebenso hochladen.
Wichtig:Nehmen Sie im Laufe der Zeit weitere Arbeitnehmer auf, müssen Sie jeweils nur die Anmeldebestätigung hochladen!

Weitere Infos und Datenblatt

Benötigen Sie weitere Informationen? Hier ein paar weiterführende Links:

Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael ist Co-Founder und CEO von everbill. Als Gründer und Geschäftsführer hat er über die Jahre viel Erfahrung gesammelt. Expertise, die er im everbill Magazin weitergibt, um Ihnen den Business-Alltag zu erleichtern.

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