Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben

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Als Selbständiger sind Ihnen die Begriffe “außergewöhnliche Belastungen” oder “Sonderausgaben” bestimmt schon untergekommen. Unter diesen versteht man Aufwendungen, Ausgaben oder Beträge für die Lebensführung, welche ohne gesetzliche Anordnung nicht absetzbar wären.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen diese Begriffe und zeigen Ihnen, was diese mit Ihrer Einkommensteuerveranlagung zu tun haben.

Die FAQs zu Außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben:

  • Was sind außergewöhnliche Belastungen?
  • Was wird unter “Außergewöhnlichkeit” verstanden?”
  • Inwieweit betreffen Sie diese Sonderausgaben und Co.?

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Das Bundesministerium für Finanzen gibt folgende Erklärung ab:

“Bestimmte Aufwendungen und Ausgaben sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.”

Machen wir uns also an eine Begriffserklärung von “außergewöhnlich”, “zwangsläufig erwachsen” und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit”.

Was bedeutet “Außergewöhnlichkeit” genau bzw. was wird darunter verstanden?

Ist die Art der Belastung höher als die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse, so spricht man von “Außergewöhnlichkeit”.

Im Gegensatz hierzu steht die “gewöhnliche” Belastung, unter der man eine im täglichen Leben übliche Erscheinung versteht.

Die Beurteilung des Begriffs “außergewöhnlich” ist vor allem in Hinblick auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu berücksichtigen. Aufwendungen und Ausgaben niedriger Einkommens- und Vermögensverhältnisse fallen recht oft in die Kategorie “Außergewöhnlichkeit”. Gleiche Aufwendungen bei gehobenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen durchaus im Bereich der normalen Lebensführung gelegen sein.

Was versteht man unter Zwangsläufigkeit?

Zwangsläufigkeit bedeutet – wie der Name schon sagt, dass eine unausweichliche Verpflichtung besteht. Wortwörtlich.., wenn er sich “aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.”

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Außergewöhnliche Belastungen müssen darüber hinaus auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Deshalb ist teilweise ein Selbstbehalt vorgesehen. Die außergewöhnlichen Belastungen müssen diesen Selbstbehalt übersteigen, damit sie sich steuerlich auswirken.

Beispiele für Außergewöhnliche Belastungen:

Unterschieden wird zwischen “Außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt” und “Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt”

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt sind…
Krankheitskosten
Kurkosten
Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim, für häusliche Pflege oder Betreuung von Angehörigen
Begräbniskosten

 

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt sind…
Kosten für das Beseitigen von Katastrophenschäden und
Mehrkosten, die wegen einer Behinderung oder
für eine notwendige Diätverpflegung entstehen.
Kinderbetreuungskosten

Bei der Geltendmachung von Außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben ist grundsätzlich stets ein „Selbstbehalt“ zu beachten. Das heißt, dass Sie nur jenen Teil steuerlich geltend machen können, der den individuell zu berechnenden Selbstbehalt der begünstigten Aufwendungen übersteigt.

Wie errechnet sich der Selbstbehalt?

Die Höhe des Selbstbehalts hängt immer von Ihrem Einkommen ab:

höchstens 7.300 Euro 6 Prozent
mehr als 7.300 Euro 8 Prozent
mehr als 14.600 Euro 10 Prozent
mehr als 36.400 Euro 12 Prozent

Minderung des Selbstbehaltes

In diesen Fällen reduziert sich der Selbstbehalt um jeweils einen Prozentpunkt:

  • Wenn Sie ein Kind haben, für das Sie mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe haben
  • oder den Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen können,

Es gibt aber noch andere Fälle, in denen eine Minderung des Selbstbehaltes greifen kann:

Z. B.

    Wenn Ihr (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr verdient bzw. dessen Einkünfte niedriger sind.

  • Oder auch wenn Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragener Partner sind und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt leben.
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael ist Co-Founder und CEO von everbill. Als Gründer und Geschäftsführer hat er über die Jahre viel Erfahrung gesammelt. Expertise, die er im everbill Magazin weitergibt, um Ihnen den Business-Alltag zu erleichtern.

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