Als privater Geldgeber darfst du in Österreich Geld gegen Zinsen verleihen, solltest aber immer einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen und Zinserträge mit 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) versteuern. Eine gewerbliche, wiederholte Kreditvergabe braucht dagegen eine Bankkonzession — als Privatperson bewegst du dich nur im Rahmen einzelner, gelegentlicher Darlehen.
Was unterscheidet privates Geldverleihen von einem Bankkredit?
- Kein KSV1870-Check nötig: Private Geldgeber verzichten häufig auf eine Bonitätsprüfung über den KSV1870, die Banken standardmäßig durchführen.
- Verhandelbare Zinsen: Anders als bei Banken sind Zinssatz und Rückzahlungsmodalitäten zwischen den Parteien frei vereinbar.
- Weniger Formalitäten: Kein Bankantrag, keine standardisierten Fristen — dafür trägst du als Geldgeber das volle Ausfallsrisiko selbst.
Was muss im Darlehensvertrag stehen?
Ein schriftlicher Darlehensvertrag ist zwar rechtlich nicht in jedem Fall zwingend, aber dringend empfehlenswert — er schützt beide Seiten im Streitfall. Er sollte mindestens enthalten:
| Pflichtangabe | Beispiel |
|---|---|
| Namen, Adressen, Geburtsdaten | Geldgeber und Geldnehmer |
| Darlehenssumme | z. B. 10.000 EUR |
| Auszahlungsart | Überweisung (empfohlen) oder Barzahlung |
| Rückzahlungsmodalitäten | Laufzeit, Raten oder Einmalzahlung |
| Zinssatz | frei vereinbar, schriftlich fixiert |
| Kündigungsfrist | ohne Vereinbarung gilt eine gesetzliche Frist |
Im Verwendungszweck der Überweisung sollte der Begriff „Darlehen“ auftauchen — das erleichtert den Nachweis im Streitfall. Einen Mustervertrag musst du dir nicht von einem Anwalt erstellen lassen, ein Muster-Darlehensvertrag deckt die wichtigsten Punkte ab.
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Wie werden Zinserträge aus privaten Darlehen versteuert?
Zinserträge aus einem privaten Darlehen unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Da kein Kreditinstitut die KESt automatisch einbehält, musst du die Zinserträge selbst in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Achtung bei zinslosen oder sehr niedrig verzinsten Darlehen: Liegt der vereinbarte Zinssatz deutlich unter dem marktüblichen Niveau, kann das Finanzamt den Differenzbetrag als Schenkung werten. Schenkungen sind meldepflichtig, wenn sie bestimmte Freigrenzen übersteigen:
| Empfängerkreis | Freigrenze |
|---|---|
| Angehörige (Familie) | 50.000 EUR pro Jahr |
| Andere Personen | 15.000 EUR innerhalb von 5 Jahren |
Über diesen Grenzen besteht eine Schenkungsmeldepflicht beim Finanzamt innerhalb von 3 Monaten. Weitere Details findest du beim LBG Österreich.
Ab wann brauchst du eine Bankkonzession?
Wer gewerblich und wiederholt Kredite vergibt, benötigt in Österreich grundsätzlich eine Bankkonzession nach dem Bankwesengesetz (BWG). Einzelne, gelegentliche private Darlehen an Familie, Freunde oder Geschäftspartner fallen nicht darunter — sobald du aber regelmäßig und mit Gewinnabsicht Geld verleihst, bewegst du dich in Richtung konzessionspflichtiger Bankgeschäfte. Im Zweifel lohnt sich eine Rückfrage bei der WKO oder einem Steuerberater.
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Stand: Juli 2026. Quellen: BWG, Schenkungsmeldegesetz, EStG.
Häufige Fragen zum privaten Geldverleihen
Muss ich als privater Geldgeber einen Vertrag aufsetzen?
Gesetzlich zwingend ist ein schriftlicher Vertrag nicht immer, aber dringend empfehlenswert — er schützt beide Seiten im Streitfall und dokumentiert Rückzahlungsmodalitäten und Zinssatz eindeutig.
Wie hoch ist die Steuer auf Zinserträge aus privaten Darlehen?
Zinserträge unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 %. Da kein Kreditinstitut die KESt automatisch abführt, musst du die Erträge selbst in deiner Einkommensteuererklärung angeben.
Ab wann gilt ein zinsloses Darlehen als Schenkung?
Liegt der Zinssatz deutlich unter dem marktüblichen Niveau, kann das Finanzamt die Differenz als Schenkung werten. Übersteigt der geschenkte Betrag die Freigrenzen (50.000 EUR/Jahr bei Angehörigen, 15.000 EUR/5 Jahre bei anderen Personen), besteht eine Meldepflicht.
Brauche ich eine Bankkonzession, um Geld zu verleihen?
Für einzelne, gelegentliche private Darlehen nicht. Wer aber gewerblich und wiederholt mit Gewinnabsicht Kredite vergibt, benötigt nach dem Bankwesengesetz grundsätzlich eine Bankkonzession.
Ist eine Bonitätsprüfung beim privaten Darlehen üblich?
Private Geldgeber verzichten häufig auf eine Bonitätsprüfung über den KSV1870, den Banken standardmäßig durchführen. Das erhöht allerdings das Ausfallsrisiko für den Geldgeber.
Wie sollte die Auszahlung erfolgen?
Eine Überweisung mit dem Verwendungszweck „Darlehen“ ist sicherer als eine Barzahlung, da sie im Streitfall als Nachweis dient.
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