Arbeiten in der Pension 2026: Zuverdienst Österreich

Arbeiten in der Pension in Österreich — everbill

Bei der Alterspension darfst du in Österreich 2026 unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass sich deine Pension verringert — du zahlst nur laufend Sozialversicherungsbeiträge auf den Zuverdienst. Bei vorzeitigen Pensionen (Korridor-, Invaliditäts- oder Frühpension) gilt dagegen die Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 EUR monatlich (Stand 2026) — wird sie überschritten, fällt die Pension für diesen Zeitraum komplett weg.

Wie viel darfst du in der Alterspension dazuverdienen?

Sobald du das Regelpensionsalter erreicht hast, gibt es keine Zuverdienstgrenze mehr. Für Männer liegt das Regelpensionsalter bei 65 Jahren. Für Frauen wird es seit 1.1.2024 schrittweise in Halbjahresschritten von 60 auf 65 Jahre angehoben — 2026 liegt es bei 61,5 Jahren. Bis das Zielalter 2033 erreicht ist, hängt das individuelle Antrittsalter vom Geburtsjahr ab.

Geburtsjahr (Frauen) Regelpensionsalter
bis 1963 60 Jahre
1964 60,5 Jahre
1965 (bis 30.06.1965) 61,5 Jahre (Stand 2026)
ab 01.07.1968 65 Jahre

Ab dem Regelpensionsalter zahlst du zwar weiterhin Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge auf dein Erwerbseinkommen, die Pensionshöhe selbst bleibt aber unangetastet — zusätzliche Beiträge erhöhen deine Pension im Pensionskonto sogar weiter.

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Was gilt bei vorzeitigen Pensionen (Korridor, Frühpension)?

Bei einer Korridorpension oder anderen vorzeitigen Alterspensionen darfst du nur geringfügig dazuverdienen, ohne den Pensionsanspruch zu verlieren. Die Geringfügigkeitsgrenze 2026 liegt bei 551,10 EUR monatlich — überschreitest du diesen Betrag auch nur um einen Euro, fällt die gesamte Pension für den betroffenen Zeitraum weg.

Was gilt bei Pension aus gesundheitlichen Gründen?

Bei einer Pension aus gesundheitlichen Gründen (Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- oder Erwerbsunfähigkeitspension) gelten gestaffelte Abzüge, sobald dein Zuverdienst bestimmte Grenzen übersteigt:

Bruttoeinkommen aus Pension + Erwerbstätigkeit Kürzung des übersteigenden Anteils
bis 1.154,06 EUR keine Kürzung
1.154,06 EUR – 1.731,15 EUR 30 %
1.731,15 EUR – 2.308,11 EUR 40 %
über 2.308,11 EUR 50 %

Sobald du dein Regelpensionsalter erreichst, entfallen auch bei dieser Pensionsart die Zuverdienstgrenzen — die Pensionshöhe kann sich dann allerdings ändern. Genaue Auskunft gibt dir die Pensionsversicherungsanstalt.

Wie wirkt sich der Zuverdienst auf Steuern und Sozialversicherung aus?

  • Sozialversicherung: Über der Geringfügigkeitsgrenze werden SV-Beiträge laufend abgezogen. Unter der Geringfügigkeitsgrenze wird keine zusätzliche Sozialversicherung nachgefordert.
  • Steuern: Pension und Erwerbseinkommen (z. B. auch eine Witwen-/Witwerpension neben einem aktiven Dienstverhältnis) werden bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet. Bis zum steuerfreien Grundbetrag von 13.539 EUR (2026) fällt keine Einkommensteuer an.

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Stand: Juli 2026. Quellen: Sozialministerium, ASVG.

Häufige Fragen zum Arbeiten in der Pension

Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 551,10 EUR monatlich und gilt für vorzeitige Pensionen (Korridor-, Früh-, Invaliditätspension) — bei der regulären Alterspension ab Regelpensionsalter gibt es keine Zuverdienstgrenze.

Ab welchem Alter darf ich unbegrenzt dazuverdienen?

Sobald du dein Regelpensionsalter erreichst — 65 Jahre für Männer, 2026 schrittweise steigend Richtung 65 für Frauen (aktuell 61,5 Jahre) — entfällt die Zuverdienstgrenze bei der Alterspension vollständig.

Was passiert, wenn ich die Geringfügigkeitsgrenze bei einer vorzeitigen Pension überschreite?

Überschreitest du bei einer Korridor-, Früh- oder Invaliditätspension die Geringfügigkeitsgrenze auch nur um einen Euro, fällt die gesamte Pension für den Zeitraum der nicht geringfügigen Beschäftigung weg.

Muss ich als Pensionist Sozialversicherung zahlen, wenn ich weiterarbeite?

Über der Geringfügigkeitsgrenze werden Sozialversicherungsbeiträge laufend von deinem Zuverdienst abgezogen. Diese Beiträge erhöhen deine Pension im Pensionskonto weiter. Unter der Geringfügigkeitsgrenze fällt keine zusätzliche Sozialversicherung an.

Muss ich Zuverdienst in der Pension versteuern?

Ja. Pension und Erwerbseinkommen werden bei der jährlichen Einkommensteuererklärung zusammengerechnet. Bis zum Grundfreibetrag von 13.539 EUR (2026) fällt keine Einkommensteuer an.

Kann ich als Pensionist selbstständig weiterarbeiten?

Ja, auch selbstständige Tätigkeit ist möglich. Die gleichen Zuverdienstregeln gelten sinngemäß: Bis zum Regelpensionsalter zählt bei vorzeitigen Pensionen die Geringfügigkeitsgrenze, danach ist der Zuverdienst unbegrenzt.

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Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz
Michael Kunz ist Gründer und Geschäftsführer von everbill, der Rechnungssoftware für österreichische Kleinunternehmer und KMU. Seit über einem Vierteljahrhundert beschäftigt er sich mit Rechnungslegung, Buchhaltung und Digitalisierung für Selbständige in Österreich. Im everbill Magazin teilt er praxisnahes Wissen zu Pflichtangaben, Umsatzsteuer und E/A-Rechnung — verständlich aufbereitet für Unternehmer, die sich aufs Kerngeschäft konzentrieren wollen.

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