13. und 14. Monatsgehalt Österreich 2026: Pflicht, Steuer + Fristen

13. und 14. Monatsgehalt

Das 13. und 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld) ist in Österreich kein gesetzlicher Anspruch — der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag oder dem Arbeitsvertrag. Faktisch erhalten rund 98 % aller Arbeitnehmer in Österreich Sonderzahlungen, weil ein KV gilt. Als Arbeitgeber musst du die Kosten einplanen und korrekt versteuern — die begünstigte Besteuerung mit nur 6 % Lohnsteuer (bis 25.000 EUR) macht die Sonderzahlungen für beide Seiten attraktiv.

Ist das 13. und 14. Monatsgehalt Pflicht?

Nein — es gibt kein Bundesgesetz, das Sonderzahlungen vorschreibt. Der Anspruch ergibt sich aus:

  • Kollektivvertrag (KV): Die meisten Branchen regeln Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld im KV. Rund 98 % der Arbeitnehmer sind davon erfasst.
  • Arbeitsvertrag: Wenn kein KV gilt, kann der Einzelarbeitsvertrag Sonderzahlungen vorsehen.
  • Betriebsvereinbarung: Ergänzend zum KV können Betriebsvereinbarungen zusätzliche Regelungen treffen.

Wichtig: Auch geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte haben Anspruch, wenn der anwendbare KV oder Arbeitsvertrag es vorsieht. Freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer haben keinen Anspruch, außer er wird vertraglich vereinbart.

Tipp für Arbeitgeber: Prüfe den Kollektivvertrag deiner Branche — dort stehen Anspruch, Höhe, Bemessungsgrundlage und Auszahlungszeitpunkt. Fehler bei Sonderzahlungen sind ein häufiger Grund für Nachforderungen bei Lohnprüfungen.

Wann wird das 13. und 14. Gehalt ausgezahlt?

Sonderzahlung Typischer Auszahlungszeitpunkt Hinweis
Urlaubsgeld (13. Gehalt) Juni oder Juli Oft an den Urlaubsantritt geknüpft
Weihnachtsgeld (14. Gehalt) November oder Dezember Meist vor Weihnachten fällig

Achtung: Die genauen Fälligkeitstermine bestimmt der Kollektivvertrag. Manche KVs sehen andere Zeitpunkte vor (z. B. bei Saisonbetrieben). Arbeitgeber dürfen die Sonderzahlungen auf 4 Quartalsraten aufteilen — eine monatliche Aufteilung auf 12 Raten ist steuerlich nicht zulässig.

Wie hoch ist das 13. und 14. Gehalt?

Die Höhe ist nicht gesetzlich geregelt, sondern folgt dem KV oder Arbeitsvertrag. Typisch:

  • Angestellte: Je ein volles Bruttomonatsgehalt
  • Arbeiter: Je ein Monatslohn (Basis: erster Bruttobezug des Jahres)
  • Teilzeitkräfte: Aliquot zum Beschäftigungsausmaß. Regelmäßige Mehrstunden müssen eingerechnet werden!

Aliquotierung bei Ein-/Austritt: Pro gearbeitetem Monat steht 1/12 der jährlichen Sonderzahlung zu. Beispiel: Eintritt am 1. Juli → Anspruch auf die Hälfte des Weihnachtsgeldes.

Steuerliche Behandlung (Jahressechstel-Regelung) 2026

Sonderzahlungen werden in Österreich begünstigt besteuert — bis zum sogenannten „Jahressechstel“ (= zwei durchschnittliche Monatsbezüge):

Jahressechstel-Betrag Lohnsteuersatz 2026
Bis 620 EUR 0 % (Freibetrag)
620 EUR bis 25.000 EUR 6 %
25.000 EUR bis 50.000 EUR 27 %
50.000 EUR bis 83.333 EUR 35,75 %
Darüber Normaler Einkommensteuertarif

Freigrenze 2026: Liegt das gesamte Jahressechstel unter 2.615 EUR, fällt keine Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen an (WKO: Sonstige Bezüge).

Beispiel: Ein Angestellter verdient 3.000 EUR brutto/Monat. Jahressechstel = 6.000 EUR. Auf das 13. und 14. Gehalt (je 3.000 EUR) fallen nur 6 % Lohnsteuer an — statt bis zu 48 % bei normaler Versteuerung. Das spart dem Arbeitnehmer über 2.000 EUR an Steuern pro Jahr.

SV-Beiträge auf Sonderzahlungen 2026

SV-Beitrag Wert 2026
Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen 13.860 EUR/Jahr
Höchstbeitragsgrundlage laufende Bezüge 6.930 EUR/Monat
Dienstnehmer-Anteil (KV + PV + AV) ca. 18,12 %
Dienstgeber-Anteil (KV + PV + UV + IESG + AV) ca. 21,03 %

Wichtig für Arbeitgeber: Sonderzahlungen sind DB-pflichtig (Dienstgeberbeitrag), DZ-pflichtig (Zuschlag) und Kommunalsteuer-pflichtig. Vergiss nicht, diese Nebenkosten in deine Kalkulation einzubeziehen.

Checkliste für Arbeitgeber

  1. KV prüfen: Anspruch, Höhe, Bemessungsgrundlage und Fälligkeit
  2. Rückstellungen bilden: Sonderzahlungen monatlich als Rückstellung ansetzen (nicht erst im Auszahlungsmonat)
  3. Jahressechstel berechnen: Kontrollsechstel-Prüfung am Jahresende — Nachversteuerung möglich
  4. Aliquotierung bei Ein-/Austritt: Pro Monat 1/12 berechnen
  5. Teilzeitkräfte: Regelmäßige Mehrstunden einrechnen
  6. Nebenkosten kalkulieren: DB, DZ, Kommunalsteuer auf Sonderzahlungen

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Wann entfällt das 13. und 14. Gehalt?

In folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Sonderzahlungen:

  • Karenz (§ 15f Abs. 1 Mutterschutzgesetz, § 7c Väter-Karenzgesetz)
  • Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst (§ 10 Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz)
  • Bildungskarenz (§ 11 Abs. 2 AVRAG)
  • Sterbebegleitung (§ 14a Abs. 6 AVRAG)
  • Betreuung schwersterkrankter Kinder (§ 14b AVRAG)

Bei Krankenstand: Der Anspruch bleibt grundsätzlich bestehen, solange Entgeltfortzahlung besteht. Erst bei langem Krankenstand ohne Entgeltfortzahlung kann der Anspruch entfallen — Details regelt der KV.

Häufige Fragen zum 13. und 14. Monatsgehalt

Ist das 13. und 14. Gehalt in Österreich Pflicht?

Nein, es gibt kein Bundesgesetz das Sonderzahlungen vorschreibt. Der Anspruch ergibt sich aus dem Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag. Da rund 98 % der Arbeitnehmer einem KV unterliegen, ist das 13. und 14. Gehalt in der Praxis fast immer Pflicht.

Wann wird das 13. und 14. Gehalt ausgezahlt?

Typischerweise im Juni/Juli (Urlaubsgeld) und November/Dezember (Weihnachtsgeld). Die genauen Termine bestimmt der Kollektivvertrag. Eine Aufteilung auf 4 Quartalsraten ist erlaubt, auf 12 Monatsraten nicht.

Wie wird das 13. und 14. Gehalt besteuert?

Sonderzahlungen bis zum Jahressechstel werden begünstigt besteuert: Freibetrag 620 EUR (steuerfrei), darüber nur 6 % Lohnsteuer (bis 25.000 EUR). Die Freigrenze 2026 liegt bei 2.615 EUR — darunter fällt keine Steuer an.

Bekommen Teilzeitkräfte auch Sonderzahlungen?

Ja, wenn der Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag es vorsieht. Die Sonderzahlung wird aliquot zum Beschäftigungsausmaß berechnet. Regelmäßige Mehrstunden müssen eingerechnet werden.

Wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen 2026?

13.860 EUR pro Jahr. Bis zu diesem Betrag fallen volle SV-Beiträge an (Dienstnehmer ca. 18,12 %, Dienstgeber ca. 21,03 %). Darüber hinaus keine SV-Pflicht auf Sonderzahlungen.

Was passiert mit dem 13./14. Gehalt bei Kündigung?

Bei Austritt wird aliquotiert: pro gearbeitetem Monat steht 1/12 der Sonderzahlung zu. Bei gerechtfertigter Entlassung kann der KV eine Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge vorsehen. Details immer im anwendbaren Kollektivvertrag prüfen.

Kann ich Sonderzahlungen auf 12 Monate aufteilen?

Nein. Eine Aufteilung auf 12 Monatsraten ist steuerlich nicht zulässig, da sonst die begünstigte 6%-Besteuerung entfällt. Erlaubt ist eine Aufteilung auf maximal 4 Quartalsraten.

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Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig
Dominik Stelzig ist seit über 7 Jahren auf Praxis-Content für österreichische Kleinunternehmer, EPU und Selbstständige spezialisiert. Er schreibt über Buchhaltung, Steuerrecht und digitale Tools im österreichischen KMU-Umfeld und begleitet Gründer beim Aufbau ihrer digitalen Finanzverwaltung. Alle Beiträge werden vom everbill-Team auf Aktualität und Konformität mit österreichischem Recht (UStG, EStG, BAO) geprüft.

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